Das Gebotsgesetz wurde 1999 erlassen und 2017 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 28. Dezember 2017 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 68 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Die Ausschreibung erfolgt für folgende Bauprojekte, einschließlich Vermessung, Planung, Bau, Überwachung des Projekts und Beschaffung der wichtigen Ausrüstung und Materialien, die für den Bau des Projekts relevant sind:
(1) große Projekte von Infrastruktureinrichtungen oder öffentlichen Versorgungsunternehmen, die sich auf das soziale öffentliche Interesse und die Sicherheit der Öffentlichkeit auswirken;
(2) Projekte, die ganz oder teilweise aus staatlichen Mitteln oder Darlehen des Staates stammen;
(3) Projekte mit Darlehen internationaler Organisationen und ausländischer Regierungen sowie Hilfsfonds.
2. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Bieter und dem Bietersieger kommt innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung der Ausschreibungsbekanntmachung gemäß Ausschreibung und Angebotsunterlagen zustande.