Verwaltungsvorschriften zu den über offizielle Konten von Internetnutzern bereitgestellten Informationsdiensten wurden 2017 veröffentlicht und 2017 bzw. 2019 geändert. Die letzte Revision trat am 22 in Kraft. Im Sinne der Bestimmungen bezeichnet „offizielle Konten von Internetnutzern“ die von Internetnutzern registrierten und betriebenen Netzwerkkonten auf Netzwerkplattformen wie Internet-Websites und Anwendungen zur Herstellung und Verbreitung unter den öffentlichen Texten, Bildern, Audio und Video und anderen Informationsinhalten.
Es gibt insgesamt 23 Artikel. Die Bestimmungen zielen darauf ab, die Informationsdienste zu regulieren, die über offizielle Konten von Internetnutzern bereitgestellt werden.
1. „Offizielle Kontoinformationsdienstplattformen“ bezieht sich auf die Anbieter von Online-Informationsdiensten, die Internetnutzern die offizielle Kontoregistrierung und -verwaltung, die Verbreitung von Informationsinhalten und technische Unterstützungsdienste anbieten. „Offizielle Account-Produzenten und -Betreiber“ bezieht sich auf natürliche Personen, juristische Personen oder nicht rechtsfähige Organisationen, die offizielle Accounts registrieren und betreiben, um an der Produktion und Verbreitung von Inhalten teilzunehmen.
2. Um offizielle Kontoinformationsdienste für Internetnutzer bereitzustellen, müssen die offiziellen Kontoinformationsdienstplattformen die entsprechenden Qualifikationen erwerben, die von den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften des Staates vorgeschrieben sind. Um der Öffentlichkeit Internet-Nachrichteninformationsdienste bereitzustellen, müssen offizielle Account-Informationsdienstplattformen und offizielle Account-Produzenten und -Betreiber Lizenzen für Internet-Nachrichteninformationsdienste erwerben.
3.Die offiziellen Plattformen für Kontoinformationsdienste stärken den Schutz der Urheberrechte an Original-Informationsinhalten, um Piraterie und Rechtsverletzungen zu verhindern. Bei der Wiedergabe von Informationsinhalten müssen sich offizielle Account-Ersteller und -Betreiber an die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Urheberrechtsschutz halten und Urheberrechtsinhaber und Quellen nachvollziehbarer Informationen rechtlich kennzeichnen.
4.Die offiziellen Plattformen für Kontoinformationsdienste bieten einen einfachen Zugang zu Portalen für Meldungen und Beschwerden sowie zu Kanälen für die Einreichung von Anträgen auf Anerkennung der Sozialaufsicht.