Das Verwaltungslizenzgesetz wurde 2003 erlassen und 2019 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 23. April 2019 in Kraft.
Insgesamt gibt es 82 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1.Der Begriff „Verwaltungsgenehmigung“ bezieht sich auf die Handlungen, die die Verwaltungsorgane den Bürgern, juristischen Personen oder anderen Organisationen nach Prüfung nach dem Gesetz gestatten, gemäß ihren Anträgen besondere Tätigkeiten auszuüben. (Artikel 2)
2. Der Grundsatz der Publizität, Fairness, Unparteilichkeit und Nichtdiskriminierung ist bei der Errichtung und Durchführung einer Verwaltungslizenz zu beachten. Die einschlägigen Vorschriften zur Verwaltungslizenz werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Diese nicht genannten sind nicht die Grundlage für die Umsetzung der Verwaltungslizenz. (Artikel 5)
3.Die von einem Bürger, einer juristischen Person oder einer anderen Organisation gemäß dem Gesetz erworbene Verwaltungslizenz ist gesetzlich geschützt. Die Verwaltungsorgane dürfen eine wirksame Verwaltungslizenz nicht ohne Erlaubnis ändern. (Artikel 8)
4.Eine gemäß dem Gesetz erworbene Verwaltungslizenz wird nur übertragen, wenn sie im Lichte der rechtlichen Bedingungen und Verfahren der Gesetze und Vorschriften übertragen werden kann.