Im Falle eines Antrags auf Feststellung der Gültigkeit einer Schiedsvereinbarung zwischen der Ansprecherin Hangzhou Baihe Real Estate Development Co. und der befragten Suzhou Kelong Curtain Wall Decoration Engineering Co. einigten sich die Parteien darauf, dass „der sich daraus ergebende Streit von der Schiedskommission von Xiaoshan zu entscheiden ist Bezirk in Hangzhou “.
Das Gericht entschied, dass es zwar keine von zwei Parteien vereinbarte Schiedsinstitution gab, es jedoch nur eine Schiedsinstitution in Hangzhou gab, nämlich die Hangzhou Arbitration Commission, die eine Zweigstelle im Bezirk Xiaoshan in Hangzhou errichtete. Es war daher immer noch vernünftig zu schließen, dass die Parteien die Hangzhou Arbitration Commission einvernehmlich ausgewählt hatten.