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Tencent gegen Yingxun Tech

深圳 市 腾讯 计算机 系统 有限公司 与 上海 盈 讯 科技 科技 有限公司 著作权 、 侵权 纠纷 、 商业 商业 贿赂 不正当 纠纷 纠纷 一审 民事 判决书

Platz Volksgericht des Bezirks Shenzhen Nanshan

Fallnummer (2019) Yue 0305 Min Chu 14010 ((2019) 0305 14010 民初 XNUMX 号)

Datum der Entscheidung 24. Dezember 2019

Gerichtsebene Primäres Volksgericht

Testverfahren Erste Instanz

Arten von Rechtsstreitigkeiten Zivilverfahren

Art der Fälle Gehäuse

Thema (n) Urheberrechtsgesetz Geistiges Eigentum Artificial Intelligence (AI)

Herausgeber CJ Beobachter

Von KI geschaffene Werke können nach chinesischem Recht urheberrechtlich geschützt werden, genau wie solche, die von Menschen geschaffen wurden. In einem kürzlich ergangenen Fall hat ein örtliches Gericht in Shenzhen diese klare Position zum ersten Mal in China vertreten.

Das Urteil wurde vom Volksgericht des Bezirks Shenzhen Nanshan in der Rechtssache Shenzhen Tencent Computer System Co., Ltd. gegen Shanghai Yingxun Technology Co., Ltd. ((2019) Yue 0305 Min Chu 14010) ((2019) 粤 0305 民初 14010 made) gefällt ) am 25. November 2019.

I. Bedeutung

In dem Urteil entschied das Gericht, dass die Nachrichten von Dreamwriter, einer AI-Schreibassistenten-Software des Klägers, unter dem Schutz des Urheberrechts standen. Der Beklagte hat durch das Kopieren der Nachrichten das Urheberrecht des Klägers verletzt.

Der gesamte Prozess, in dem Menschen einen KI-Schreibassistenten entwickeln und damit automatisch Artikel generieren, bildet die Erstellung von Werken.

Dies ist das erste Mal, dass ein chinesisches Gericht einen Urheberrechtsstreit mit von AI erstellten Werken hört, und es ist auch das erste Mal, dass das Urheberrecht bestätigt wird.

II.Grundlegende Informationen

Der Kläger: Shenzhen Tencent Computer System Co., Ltd.

Die Beklagte: Shanghai Yingxun Technology Co., Ltd. (上海 盈 讯 科技 有限公司)

Falltyp: Streitigkeiten über das Eigentum an und die Verletzung von Urheberrechten

III.Fallübersicht

Der Kläger ist der rechte Inhaber von Dreamwriter, einer Software für KI-Schreibassistenten.

Am 20. August 2018 veröffentlichte der Kläger auf seiner Website einen Artikel mit dem Titel „Kommentar am Nachmittag: Shanghai Stock Index stieg leicht um 0.11% auf 2671.93 Punkte, angeführt von Kommunikationsaktivitäten, Ölexploration und anderen Sektoren“ (im Folgenden „der Artikel“). Tencent Securities “. In dem Artikel heißt es am Ende, dass „dieser Artikel automatisch von Tencent Robot Dreamwriter geschrieben wurde“.

Der Artikel wurde nach folgender Methode hergestellt. Der Kläger verwendete die Software Dreamwriter, um die Textstruktur von Börsenfinanzartikeln zu sammeln und zu analysieren. Basierend auf den Bedürfnissen verschiedener Arten von Aktionärslesern formulierte der Dreamwriter die Artikelstruktur gemäß den individuellen Ausdruckswünschen des Klägers. Anschließend werden die gesammelten Börsendaten verwendet, um das Schreiben abzuschließen und den Artikel innerhalb von 2 Minuten nach Erhalt der Daten (dh 2 Minuten nach dem Ende der Börse) zu veröffentlichen.

Anschließend veröffentlichte der Beklagte auf seiner Website „House of Online Loan“ einen Artikel mit genau demselben Titel und Inhalt und sogar mit derselben Endnote „Dieser Artikel wurde automatisch von Tencent Robot Dreamwriter verfasst“.

Die Verfahren von Dreamwriter sind wie folgt: (1) Sammeln und Analysieren von Daten; (2) Schreiben, nachdem die Auslösebedingungen erfüllt sind; (3) intelligentes Korrekturlesen; (4) automatische Verteilung der Artikel an die verschiedenen Artikelplattformen des Klägers.

In dem obigen Prozess werden die Eingabe von Datentypen und die Verarbeitung von Datenformaten, die Einstellung von Triggerbedingungen, die Auswahl von Artikelrahmenvorlagen und die Einstellung des Korpus sowie das Training von Modellen für intelligente Verifizierungsalgorithmen ausgewählt und angeordnet relevantes Personal des Dreamwriter-Entwicklungsteams.

IV.Court's Stellungnahme (Holding)

Gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung des Urheberrechtsgesetzes (著作权 法 实施 条例) beziehen sich „Werke“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes auf Originalwerke aus Literatur, Kunst und Wissenschaft mit intellektuellen Ergebnissen, die in greifbarer Form reproduziert werden können bilden. Artikel 3 sieht vor, dass sich „die Schaffung von Werken“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes auf die geistigen Aktivitäten bezieht, die in direktem Zusammenhang mit der Produktion von Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft stehen.

Im Mittelpunkt des Falls stand, ob der von Dreamwriter produzierte Artikel ein urheberrechtlich geschütztes „Werk“ war und ob der Generierungsprozess „Schöpfung“ war.

Das Gericht stellte fest, dass die Anordnung und Auswahl der Dateneingabe, die Einstellung der Auslösebedingungen sowie die Auswahl der Vorlage und des Korpusstils des Dreamwriter-Entwicklungsteams intellektuelle Aktivitäten waren, die in direktem Zusammenhang mit dem spezifischen Ausdruck des Artikels standen.

Wenn der kreative Prozess als die einzigen zwei Minuten interpretiert (und darauf beschränkt) wurde, in denen Dreamwriter den in den Fall involvierten Artikel automatisch generiert, war keine Person beteiligt. Es war nur das Ergebnis der Computersoftware, auf der die festgelegten Regeln, Algorithmen und Vorlagen ausgeführt wurden.

Der automatische Betrieb von Dreamwriter ist jedoch nicht ohne Grund oder Selbstbewusstsein. Die Art und Weise, wie die Software automatisch ausgeführt wird, spiegelt die Wahl des Entwicklungsteams des Klägers wider.

Aus der Analyse des Erzeugungsprozesses des Artikels wird sein Ausdruck durch die individuellen Vereinbarungen und Auswahlen des relevanten Personals des Entwicklungsteams des Klägers bestimmt. Der Ausdruck ist nicht ein Einzelfall, sondern bis zu einem gewissen Grad originell.

Zusammenfassend ist es sowohl der Ausdruck des Artikels als auch sein Erstellungsprozess, der die individuellen Auswahlen und Arrangements der Urheber (nämlich des Klägers und seines Dreamwriter-Entwicklungsteams) und die Generation von Dreamwriter umfasst und davon abhängt, die den Schutz befriedigten Anforderungen nach dem Urheberrecht. Daher entschied das Gericht, dass der betreffende Artikel als schriftliches Werk nach dem chinesischen Urheberrecht urheberrechtlich geschützt war.

Mit anderen Worten, die Erstellung des Artikels und der gewöhnlichen schriftlichen Arbeiten unterscheiden sich folgendermaßen:

(1) Bei gewöhnlichen Werken trifft der Autor eine Entscheidung darüber, wie beim Erstellen des Werks erstellt werden soll, dh Kreativität und Kreation werden synchronisiert.

(2) Für den in diesem Fall betreffenden Artikel entscheidet der Autor zunächst, wie er erstellt werden soll (dh wie eine Dreamwriter-Software entwickelt werden soll). und dann nach Bedarf Werke erstellen, dh Kreativität und Kreation werden nicht synchronisiert.

Im Wesentlichen handelt es sich bei den Artikeln von Dreamwriter jedoch immer noch um Originalwerke, die in menschlichen intellektuellen Aktivitäten entstanden sind.

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