Im Falle eines Antrags auf Feststellung der Gültigkeit einer Schiedsvereinbarung durch Jiangsu Jinxia Construction Group Co., Ltd. waren sich die Parteien einig, dass „bei Streitigkeiten die Parteien über die Beilegung der Streitigkeiten verhandeln können und wenn die Verhandlung fehlschlägt, kann jede Partei Beantragung einer Mediation durch die zuständigen Abteilungen; Wenn die Mediation fehlschlägt, können die Parteien bei der Schiedskommission der Gemeinde Jinzhong ein Schiedsverfahren beantragen. Wenn weder ein Schiedsverfahren noch eine Mediation funktionieren, können die Parteien beim Volksgericht an dem Ort, an dem der Vertrag geschlossen wird, eine Klage einreichen. “
Das Gericht entschied, dass der Name der von den Parteien vereinbarten Schiedskommission zwar ungenau war, es in Jinzhong jedoch nur eine Schiedskommission gab. Nach dem wörtlichen Verständnis und dem gesunden Menschenverstand konnte festgestellt werden, dass es sich bei der von den Parteien vereinbarten Schiedsinstitution um die Jinzhong Arbitration Commission handelte. In Bezug auf die Streitbeilegung wird eine klare Reihenfolge eingehalten, dh es sollte zuerst vor einem Rechtsstreit auf ein Schiedsverfahren zurückgegriffen werden, anstatt auf ein „Schiedsverfahren oder ein Rechtsstreit“, das nicht den in Artikel 7 genannten Umständen eines „Schiedsverfahrens oder eines Rechtsstreits“ entspricht XNUMX der gerichtlichen Auslegung des Schiedsgesetzes. Das Gericht lehnte daher die Anfechtung der Gültigkeit der Schiedsklausel durch den Beschwerdeführer ab.