Im Falle eines Antrags auf Feststellung der Gültigkeit einer Schiedsvereinbarung zwischen Shanghai Saintenna Electronic Technology Co., Ltd. und Guangdong Zhongke Import & Export Co., Ltd. haben die Parteien vereinbart, in der „International Economic and Trade Arbitration Commission gemäß ihrer Schiedsregeln, und der Sitz des Schiedsverfahrens ist Shenzhen. “
Das Gericht entschied jedoch, dass es zu dem Zeitpunkt, als die Parteien die streitige Schiedsvereinbarung unterzeichneten, in Shenzhen zwei Schiedsinstitutionen gab, nämlich die South China International Economic and Trade Arbitration Commission (kurz für SCIETAC, auch bekannt als Shenzhen) Court of International Arbitration) und die südchinesische Unterkommission der China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC). Beide Namen hatten die Aufschrift „International Economic and Trade Arbitration Commission“.
Obwohl der Name der in der streitigen Vereinbarung festgelegten Schiedsinstitution „Internationale Kommission für Wirtschafts- und Handelsschiedsgerichtsbarkeit“ das Wort „China“ nicht enthielt, sah sie ausdrücklich vor, dass sich der Sitz des Schiedsgerichts in Shenzhen befand. Wenn die Parteien wirklich beabsichtigten, SCIETAC als Schiedsinstitut zu wählen, würden die Worte „Südchina“ im Allgemeinen nicht weggelassen. Daher wird die von den Parteien vereinbarte Schiedsinstitution als südchinesische Unterkommission von CIETAC angesehen, und die Schiedsvereinbarung ist gültig.