In der Zivilentscheidung des Falles des Antrags auf Feststellung der Gültigkeit einer Schiedsvereinbarung zwischen der mechanischen Anlage Nr. 3 der Sinopec Petroleum Engineering Machinery Co., Ltd. und der Ningwu-Niederlassung der Shanxi Compressed Natural Gas Group Xinzhou Co., Ltd. haben die Parteien vereinbarte die Zuständigkeit der Schiedskommission an dem Ort, an dem der Vertrag geschlossen wurde.
Die Parteien einigten sich jedoch auf zwei Orte, an denen der Vertrag geschlossen werden konnte. Da es an beiden Orten Schiedsinstitutionen gab, einigten sich die Parteien tatsächlich auf zwei Schiedsinstitutionen. Wenn sich die Parteien nicht auf eine einzelne Schiedsstelle einigen konnten, sollte die Schiedsvereinbarung für nichtig erklärt werden.