Sa, 27. Juni 2020 Blog Xiaodong Dai
Bestehende Unternehmen mit ausländischer Finanzierung können ihre ursprünglichen Organisationsstrukturen innerhalb von fünf Jahren (Übergangszeit) ab dem 1. Januar 2020 beibehalten. So sollten ausländische Investoren die Verfassungsdokumente der investierten Unternehmen ändern.