Fr, 05 Nov 2021 China-Gesetz in einer Minute Meng Yu 余 萌
Der Ehemann und die Ehefrau können verhandeln, um den Vermögensaufteilungsplan festzulegen. Wenn keine Vermögensaufteilungsvereinbarung besteht, bleibt das persönliche Vermögen allein Eigentum dieses Ehegatten und das eheliche Vermögen kann 50/50 zwischen den Paaren aufgeteilt werden.