Chinesisches Rechtsportal - CJO

Finden Sie Chinas Gesetze und offizielle öffentliche Dokumente auf Englisch

EnglischArabischChinesisch (vereinfacht)NiederländischFranzösischDeutschHindiItalienischJapanischKoreanischPortugiesischRussischSpanischSchwedischHebräischIndonesianVietnamesischThaiTürkischeMalay

Veteranenschutzgesetz von China (2020)

退役 军人 保障 法

Art der Gesetze Recht

Ausstellende Stelle Ständiger Ausschuss des Nationalen Volkskongresses

Bekanntmachungstermin 11. Nov 2020

Datum des Inkrafttretens Jan 01, 2021

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Militärrecht

Herausgeber CJ Beobachter

Veteranengesetz der Volksrepublik China
(Angenommen auf der 23. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 13. Nationalen Volkskongresses am 11. November 2020)
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Dieses Gesetz wird hiermit gemäß der Verfassung erlassen, um den Schutz der Veteranenangelegenheiten zu stärken, die legitimen Rechte und Interessen von Veteranen zu wahren und sicherzustellen, dass der Militärdienst in der gesamten Gesellschaft respektiert wird.
Artikel 2 Veteranen im Sinne dieses Gesetzes sind ehemalige Offiziere, Unteroffiziere, Wehrpflichtige oder andere Mitglieder der Chinesischen Volksbefreiungsarmee, die aus dem aktiven Dienst entlassen wurden, es sei denn, dies entspricht dem Gesetz unehrenhaft.
Artikel 3 Veteranen, denen ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der Landesverteidigung und des Militärs zuerkannt wurde, sind eine wichtige Kraft der sozialistischen Modernisierung.
Den Veteranen Respekt und Fürsorge entgegenzubringen, ist eine gemeinsame Verantwortung der Gesellschaft als Ganzes. Der Staat bietet Veteranen Betreuung und Vorzugsbehandlung, stärkt den Mechanismus zu ihrer Unterstützung und wahrt die entsprechenden Rechte und Interessen der Veteranen im Einklang mit dem Gesetz.
Artikel 4 Die Arbeit an Veteranen steht unter der Leitung der Kommunistischen Partei Chinas, spiegelt die Politik der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie der Entwicklung der Landesverteidigung und des Militärs wider und folgt den Grundsätzen der Menschenorientierung und kategorischen Unterstützung , Servicepriorisierung und gesetzesbasiertes Management.
Artikel 5 Die Veteranenarbeit wird mit der wirtschaftlichen Entwicklung und dem sozialen Fortschritt koordiniert.
Die Wiederansiedlung von Veteranen soll offen, fair und gerecht sein.
Die Behandlung in Bezug auf Politik, Lebensunterhalt und andere Veteranenangelegenheiten basiert auf den Beiträgen der Veteranen während ihres aktiven Dienstes beim Militär.
Der Staat richtet eine besondere Vorzugsbehandlung für Kriegsveteranen ein.
Artikel 6 Veteranen sollen die guten Traditionen der Volksarmee weiterführen, sich vorbildlich an die Verfassung, Gesetze und Vorschriften halten, Militärgeheimnisse bewahren, die sozialistischen Grundwerte in die Praxis umsetzen und eine aktive Rolle bei der sozialistischen Modernisierung spielen.
Artikel 7 Die zuständige Abteilung für Veteranenarbeit des Staatsrates ist für die nationale Veteranenarbeit zuständig. Die Veteranenarbeitsstellen der lokalen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene sind für die Veteranenarbeit innerhalb ihrer jeweiligen Verwaltungsregionen zuständig.
Die zuständigen zentralen Partei- und Regierungsorgane, die zuständigen Abteilungen der Zentralen Militärkommission und die einschlägigen lokalen Partei- und Regierungsorgane auf allen Ebenen erfüllen ihre gebührende Verantwortung in Bezug auf die Arbeit an Veteranen.
Die für die Veteranenarbeit zuständigen Dienststellen des Militärs auf allen Ebenen und die für die Veteranenarbeit zuständigen Dienststellen der Volksregierungen auf oder über der Kreisebene sollen in der Veteranenarbeit konzertierte Anstrengungen unternehmen.
Artikel 8 Der Staat stärkt die IT-Anwendung in der Veteranenarbeit, lässt Veteranen registrieren, stellt den Austausch von Veteraneninformationen zwischen den zuständigen Abteilungen sicher und unterstützt die Verbesserung der Kapazitäten für die Veteranenhilfe.
Die für die Veteranenarbeit zuständige Abteilung des Staatsrates arbeitet eng mit den zuständigen zentralen Partei- und Regierungsorganen und den zuständigen Abteilungen der Zentralen Militärkommission zusammen, um den Aufbau, die Wartung und die Anwendung von Informations- und Datensystemen sowie Informationssystemen zu koordinieren Sicherheitsmanagement, unter anderem.
Artikel 9 Die für die Arbeit an Veteranen erforderlichen Ausgaben werden gemeinsam von der Zentralregierung und den lokalen Regierungen getragen. Neuansiedlung, Bildung, Ausbildung und Leistungen werden hauptsächlich von der Zentralregierung finanziert.
Artikel 10 Der Staat ermutigt Unternehmen, soziale Organisationen, Einzelpersonen und andere Kräfte der Gesellschaft, Veteranen durch Spenden, Stiftungen, Freiwilligendienste ua im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu unterstützen und zu helfen, und leitet sie bei dieser Arbeit an.
Artikel 11 Entitäten und Einzelpersonen, die herausragende Beiträge zur Arbeit an Veteranen geleistet haben, werden gemäß den geltenden Vorschriften des Staates gelobt und ausgezeichnet.
Kapitel II Übertragung und Annahme
Artikel 12 Die für die Veteranenarbeit zuständige Abteilung des Staatsrates, die Abteilung für politische Arbeit der Zentralen Militärkommission und die zuständigen zentralen Partei- und Regierungsorgane erstellen jährliche Pläne für die Überstellung und Aufnahme von Veteranen.
Artikel 13 Die ehemaligen Militäreinheiten der Veteranen überweisen die Veteranen den zuständigen Dienststellen für die Veteranenarbeit der Volksregierungen an den Orten der Neuansiedlung, deren zuständige Dienststellen für die Aufnahme der Veteranen zuständig sind.
Die Orte der Wiederansiedlung von Veteranen werden nach den einschlägigen Vorschriften des Landes bestimmt.
Artikel 14 Veteranen melden sich fristgerecht bei den zuständigen Dienststellen für die Arbeit an Veteranen der Volksregierungen an den Umsiedlungsorten mit den vom Militär ausgestellten Entlassungsbescheinigungen.
Artikel 15 Die für die Veteranenarbeit der Volksregierungen an den Umsiedlungsorten zuständigen Dienststellen stellen den Veteranen bei der Aufnahme eine Vorzugsbehandlungskarte aus.
Vorzugsbehandlungskarten für Veteranen werden bundesweit einheitlich erstellt, nummeriert und ausgegeben, und die Regelungen zu deren Führung und Verwendung werden von der für die Veteranenarbeit zuständigen Abteilung des Staatsrates im Einvernehmen mit den zuständigen Ressorts formuliert.
Artikel 16 Bei der Entlassung von Soldaten haben ihre Truppenteile ihre Personalakten rechtzeitig an die zuständigen Dienststellen der Volksregierungen an den Umsiedlungsorten zu übermitteln.
Die oben genannten Dienststellen nehmen gemäß den geltenden staatlichen Vorschriften über die Führung von Personalakten diese entgegen und führen sie vor der Übergabe an die zuständigen Stellen.
Artikel 17 Die Organe der öffentlichen Sicherheit der Volksregierungen an den Orten der Neuansiedlung haben die Haushaltsregistrierung von Veteranen nach Maßgabe der geltenden staatlichen Vorschriften rechtzeitig zu bearbeiten. Die für die Veteranenarbeit auf den gleichen Ebenen zuständigen Dienststellen leisten Hilfestellung.
Artikel 18 Ehemalige Militäreinheiten der Veteranen haben die Alters-, Kranken- und sonstigen Sozialversicherungssysteme der Veteranen und ihrer arbeitslosen Ehegatten, die umgesiedelt wurden, fristgerecht an die Sozialversicherungsträger zu übertragen mit ihnen während ihres aktiven Dienstes zusammen mit den entsprechenden Mitteln.
Die für die Veteranenarbeit der Volksregierungen an den Umsiedlungsorten zuständigen Dienststellen arbeiten eng mit den Sozialversicherungsträgern und den zuständigen Dienststellen des Militärs zusammen, um die gesetzeskonforme Übertragung der Sozialversicherungssysteme und der entsprechenden Mittel zu erleichtern.
Artikel 19 Treten Fragen im Zusammenhang mit der Überstellung und Aufnahme von Veteranen auf, so werden diese Fragen des aktiven Dienstes der Veteranen von ihren ehemaligen Militäreinheiten, die Neuansiedlungsfragen von den Volksregierungen an den Orten der Neuansiedlung behandelt und Fragen ihrer Überstellung oder Annahme durch die Volksregierungen an den Umsiedlungsorten unter Mitwirkung der ehemaligen Militäreinheiten der Veteranen.
Werden die ehemaligen Militäreinheiten von Veteranen abgeschafft oder werden die Einheiten auf andere Einheiten übertragen oder mit anderen Einheiten zusammengelegt, so werden diese Angelegenheiten von den übergeordneten Einheiten dieser ehemaligen Militäreinheiten oder den Einheiten, denen diese ehemaligen Einheiten übertragen werden, behandelt oder mit nach dem vorstehenden Absatz verschmolzen.
Kapitel III Umsiedlung
Artikel 20 Die lokalen Bevölkerungsregierungen auf allen Ebenen erfüllen im Einklang mit den Plänen für die Verlegung und Aufnahme von Veteranen ihre Verantwortung und erfüllen den Auftrag der Veteranenansiedlung.
Partei- und Regierungsorgane, Volksorganisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und soziale Organisationen nehmen Veteranen gemäß dem Gesetz auf und lassen sie umsiedeln, und Veteranen akzeptieren diese Umsiedlung.
Artikel 21 Für ehemalige Offiziere, die unter anderen als unehrenhaften Bedingungen entlassen wurden, wendet der Staat Neuansiedlungsmethoden wie Pensionierung, Versetzung in den Zivildienst, monatliche Renten und Demobilisierung an.
Wenn der Ruhestand für die Neuansiedlung verwendet wird und die genannten Beamten an den Orten der Neuansiedlung an die Volksregierungen versetzt werden, müssen die genannten Regierungen auf der Grundlage sowohl der staatlichen Garantie als auch der kommerziellen Dienstleistungen Dienstleistungen und Verwaltung einrichten und die Behandlung dieser Beamten gewährleisten .
Für die durch Versetzung in den Zivildienst umzusiedelnden Beamten stellen die Volksregierungen an den Umsiedlungsorten Arbeitsplätze für sie bereit und bestimmen ihre Stellungen und Dienstgrade nach ihrer sittlichen Integrität, fachlichen Eignung sowie ihren früheren Stellungen, Dienstgraden, Beiträge und Spezialisierungen während des aktiven Dienstes beim Militär sowie die Bedürfnisse der vorgeschlagenen Stellen.
Beamte, die eine bestimmte Zeit im aktiven Dienst gewesen sind und die in Form einer monatlichen Rente neu angesiedelt werden sollen, erhalten diese nach den jeweils geltenden staatlichen Vorschriften monatlich.
Wird die Demobilisierung für die Neuansiedlung dieser Beamten verwendet, erhalten diese Beamten ein Demobilisierungsgeld gemäß den geltenden staatlichen Vorschriften.
Artikel 22 Für ehemalige Unteroffiziere, die unter anderen als unehrenhaften Bedingungen entlassen wurden, ergreift der Staat Umsiedlungsmethoden wie monatliche Renten, Beschäftigung auf Eigeninitiative, Beschäftigung auf Grundlage von Arbeitsvermittlung, Ruhestand sowie staatliche Unterstützung.
Diejenigen Offiziere, die eine bestimmte Zeit im aktiven Dienst gewesen sind und die in Form einer monatlichen Rente neu angesiedelt werden sollen, erhalten diese Rente auf monatlicher Basis gemäß den geltenden landesrechtlichen Vorschriften.
Beamte, die kürzer als die vorgeschriebene Einberufungszeit im aktiven Dienst gedient haben und aus Eigeninitiative in ein Beschäftigungsverhältnis umgesiedelt werden sollen, erhalten eine pauschale Abfindung.
Sollen diese Offiziere im Wege der Arbeitsvermittlung umgesiedelt werden, so stellen die Volksregierungen an den Umsiedlungsorten den genannten Offizieren Arbeitsplätze auf der Grundlage der Beiträge und Spezialisierungen dieser Offiziere während des aktiven Militärdienstes zur Verfügung.
Die Volksregierungen an den Umsiedlungsorten haben für die im Ruhestand neu anzusiedelnden Beamten sowohl auf der Grundlage staatlicher Unterstützung als auch auf der Grundlage sozialer Dienste Dienstleistungen und Verwaltung einzurichten und die Behandlung dieser Beamten zu gewährleisten.
Sollen diese Beamten in Form von staatlicher Unterstützung umgesiedelt werden, so hat der Staat für diese Beamten lebenslang zu sorgen.
Artikel 23 Für Wehrpflichtige, die unter anderen als unehrenhaften Bedingungen entlassen wurden, ergreift der Staat Umsiedlungsmethoden wie Beschäftigung auf der Grundlage individueller Initiative, Beschäftigung auf Grundlage der Arbeitsvermittlung sowie staatliche Unterstützung.
Wehrpflichtige, die im Rahmen einer Beschäftigung aus Eigeninitiative umgesiedelt werden sollen, erhalten eine pauschale Abfindung.
Die Volksregierungen an den Wiederansiedlungsorten stellen für die im Wege der Arbeitsvermittlung neu anzusiedelnden Wehrpflichtigen nach Maßgabe ihrer Beiträge und ihrer Spezialisierung während des aktiven Militärdienstes Arbeitsplätze zur Verfügung.
Sollen diese Wehrpflichtigen in Form von staatlicher Unterstützung umgesiedelt werden, so hat der Staat diese Wehrpflichtigen lebenslang zu versorgen.
Artikel 24 Die geltenden Bedingungen für Neuansiedlungsmethoden wie Ruhestand, Versetzung in den Zivildienst, monatliche Renten, Demobilisierung, Beschäftigung auf der Grundlage individueller Initiative, Beschäftigung auf Grundlage der Arbeitsvermittlung und staatliche Unterstützung müssen mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen.
Artikel 25 Die in den Zivildienst zu versetzenden Offiziere sowie die Unteroffiziere und die im Rahmen der Arbeitsvermittlung einzustellenden Wehrpflichtigen werden von Partei- und Regierungsorganen, Volksorganisationen, öffentlichen Einrichtungen und staatseigenen Betrieben angeworben. Folgende Veteranen werden bevorzugt behandelt:
(1) Kriegsveteranen;
(2) demobilisierte Offiziere, die als Offiziere von Kampftruppen, Brigaden, Regimentern und Bataillonen dienten;
(3) Veteranen, die Kinder von Märtyrern sind oder als Helden und Vorbilder gelobt werden;
(4) Veteranen, die langfristig in abgelegenen Regionen, Regionen unter schwierigen Bedingungen oder in Sonderpositionen im aktiven Dienst gedient haben.
Artikel 26 Partei- und Regierungsorgane, Volksorganisationen und öffentliche Einrichtungen, die die in den Zivildienst versetzten Offiziere sowie die Unteroffiziere und die mit Arbeitsvermittlung umgesiedelten Wehrpflichtigen einstellen, haben dafür zu sorgen, dass diese Offiziere und Wehrpflichtigen die amtlich festgelegten Stellen erhalten im Einklang mit den geltenden Vorschriften des Landes.
Staatsbetriebe, die die in den Zivildienst versetzten Offiziere sowie die Unteroffiziere oder die zur Arbeitsvermittlung umgesiedelten Wehrpflichtigen beschäftigen, haben mit ihnen Arbeitsverträge abzuschließen und ihre entsprechende Behandlung nach den staatlichen Vorschriften zu gewährleisten.
Die in den vorstehenden beiden Absätzen genannten Arbeitgeber, die ihr Personal nach Maßgabe des Gesetzes abbauen sollen, haben vorrangig die angeworbenen Veteranen, die in den Zivildienst versetzt oder mit Arbeitsplätzen zur Neuansiedlung versorgt wurden, zu behalten.
Artikel 27 Werden die Beamten oder Unteroffiziere, die eine monatliche Neuansiedlungsrente beziehen, als Beamte oder durch öffentliche Einrichtungen eingestellt, so werden diese monatlichen Renten ab dem nächsten Monat ihrer Einstellung ausgesetzt. Ihre anschließende Behandlung richtet sich nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften über die Führung von Beamten und Funktionären der öffentlichen Einrichtungen.
Artikel 28 Der Staat führt ein System der obligatorischen Überstellung, Aufnahme, Genesung und Neuansiedlung für verwundete, kranke oder behinderte Veteranen ein. Die zuständigen Dienststellen des Militärs überweisen diese Veteranen rechtzeitig zur Neuansiedlung an die Volksregierungen an den Orten der Neuansiedlung, und diese Regierungen werden die Schwierigkeiten bei der Unterbringung, der medizinischen Versorgung, der Rehabilitation, der Krankenpflege und dem Lebensunterhalt lösen, denen diese Veteranen begegnen können.
Artikel 29 Die Volksregierungen auf allen Ebenen verstärken die Arbeit zur Unterstützung des Militärs und gewähren den Familien von Soldaten und Märtyrern eine Vorzugsbehandlung, um den vorgenannten Personen bei der Bewältigung von Problemen und Schwierigkeiten zu helfen.
Werden Offiziere und Unteroffiziere, die die Voraussetzungen erfüllen, aus dem aktiven Dienst entlassen, können deren Ehegatten und Kinder nach den geltenden Vorschriften des Landes umziehen und ihre Haushaltsmeldungen bei diesen Offizieren übertragen.
Wenn die umzusiedelnden Ehegatten Angestellte von Parteiorganen, Regierungsorganen oder öffentlichen Einrichtungen sind und nach den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften qualifiziert sind, sind die Volksregierungen an den Orten der Neuansiedlung für die Bereitstellung von Arbeitsplätzen für diese Ehegatten bei den entsprechenden Organen oder Einrichtungen verantwortlich . Wenn Ehegatten für andere Unternehmen arbeiten oder nicht beschäftigt sind, stellen die oben genannten Regierungen ihnen Beschäftigungsberatung zur Verfügung, um ihnen bei der Suche nach Arbeitsplätzen zu helfen.
Müssen die umzusiedelnden Kinder in eine andere Schule wechseln oder eingeschult werden, so kümmern sich die zuständigen Abteilungen der Bildungsverwaltung der Volksregierungen der Umsiedlungsorte rechtzeitig darum. Den Kindern, die mit Veteranen umziehen sollen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen, wird hohe Priorität eingeräumt.
(1) Kriegsveteranen;
(2) Veteranen, die Kinder von Märtyrern sind oder als Helden und Vorbilder gelobt werden;
(3) Veteranen, die langfristig in abgelegenen Regionen, Regionen unter schwierigen Bedingungen oder in Sonderpositionen im aktiven Dienst gedient haben; oder
(4) Andere Veteranen, die Bedingungen erfüllen.
Artikel 30 Die besonderen Maßnahmen zur Neuansiedlung von Veteranen werden vom Staatsrat und der Zentralen Militärkommission festgelegt.
Kapitel IV Bildung und Ausbildung
Artikel 31 Die Aus- und Weiterbildung der Veteranen soll auf die Verbesserung der Beschäftigungsqualität und die Befriedigung der sozialen Bedürfnisse ausgerichtet sein. Aus diesem Grund sollen für Veteranen charakteristische, verfeinerte und zielgerichtete Schulungsdienste bereitgestellt werden.
Der Staat ergreift Maßnahmen, um die Aus- und Weiterbildung von Berufserfahrenen zu stärken, ihre Wissensstruktur zu verbessern, ihr politisches Bewusstsein, ihre beruflichen Fähigkeiten und umfassenden beruflichen Qualitäten zu fördern und ihre Beschäftigungs- und unternehmerischen Fähigkeiten zu stärken.
Artikel 32 Der Staat richtet ein Curriculumsystem für Veteranen ein, bei dem Bildung und Berufsausbildung parallel verlaufen, entwickelt einen Koordinierungsmechanismus für die Veteranenausbildung und -ausbildung und koordiniert die Planung der Veteranenausbildung.
§ 33 Vor der Entlassung der Soldaten können ihre militärischen Einheiten, vorbehaltlich der Erfüllung der militärischen Aufgaben, ihnen eine Berufsausbildung nach den Merkmalen und Bedingungen der Einheiten ermöglichen und sie zur Teilnahme an autodidaktischen Hochschulprüfungen organisieren Bildung, die von Hochschulen aller Art angeboten wird, sowie nicht-graduale Weiterbildung mit Schwerpunkt auf Wissensentwicklung, Qualifizierung und dergleichen.
Die für die Veteranenarbeit zuständigen Dienststellen der lokalen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene, in denen sich die Militäreinheiten befinden, die Soldaten zum aktiven Dienst anwerben, unterstützen diese Einheiten bei der Ausbildung und Ausbildung.
§ 34 Veteranen in einem Studiengang erhalten die staatlichen Ausbildungsbeihilfen zu Studiengebühren und Stipendien nach den geltenden Vorschriften des Landes.
In Übereinstimmung mit den allgemeinen nationalen Plänen können Colleges und Universitäten Veteranen durch separate Zulassungspläne einschreiben.
§ 35. Waren Soldatinnen und Soldaten vor ihrer Einberufung an ordentlichen Hochschulen oder Universitäten zugelassen oder studierten, so bleiben die Immatrikulationsqualifikationen oder der studentische Status dieser Soldatinnen und Soldaten während ihres aktiven Dienstes erhalten. Sie können sich innerhalb von zwei Jahren nach der Entlassung an den genannten Hochschulen oder Universitäten immatrikulieren oder die bisherige Ausbildung wieder aufnehmen und können nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen in andere Studienrichtungen überführt werden. Veteranen, die die Voraussetzungen für die Bewerbung für Graduiertenprogramme erfüllen, genießen die Vorzugsregelungen gemäß den geltenden Vorschriften des Staates.
Artikel 36 Der Staat stützt sich auf und fördert Bildungsressourcen wie reguläre Hochschulen und Universitäten, Berufsschulen (einschließlich Fachhochschulen) und Berufsbildungseinrichtungen, um die Berufsausbildung für Veteranen zu ermöglichen. Veteranen unter dem gesetzlichen Rentenalter, die einen Arbeitsplatz finden oder ein Unternehmen gründen müssen, können Berufsausbildungsbeihilfen und andere entsprechende unterstützende Maßnahmen genießen.
Werden Soldatinnen und Soldaten aus dem aktiven Dienst entlassen, so organisieren die Volksregierungen der Umsiedlungsorte ihnen entsprechend ihrem Beschäftigungsbedarf die unentgeltliche Teilnahme an der Berufs- und Berufsbildung. Diesen Soldaten werden Diplome, Berufsqualifikationszeugnisse oder Berufsfähigkeitszeugnisse nach bestandener Prüfung ausgestellt und von den genannten Regierungen eine Einstellungsempfehlung abgegeben.
Artikel 37 Die für die Veteranenarbeit der Volksregierungen auf Landesebene zuständigen Dienststellen stärken in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen die dynamische Führung und überprüfen und bewerten regelmäßig die Ausbildungsqualität der Fachhochschulen und Universitäten, Berufsschulen (einschließlich Fachhochschulen), und Berufsbildungseinrichtungen, die Berufsausbildung für Veteranen anbieten, um die Qualität der Berufsausbildung zu verbessern.
Kapitel V Beschäftigung und Unternehmensgründung
Artikel 38 Der Staat fördert und unterstützt die Beschäftigung und Existenzgründung von Veteranen durch staatliche Initiative, Marktorientierung und soziale Unterstützung.
Artikel 39 Die Volksregierungen auf allen Ebenen stärken die Beratung und Dienstleistungen für Veteranen bei der Arbeitssuche und Unternehmensgründung.
Die für die Veteranenarbeit zuständigen Abteilungen der lokalen Volksregierungen auf Kreisebene oder darüber hinaus sollen ihre Bemühungen um Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und Koordinierung der Beschäftigung und Existenzgründung von Veteranen verstärken. Die genannten Abteilungen werden unter anderem auch spezielle Jobmessen für Veteranen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen durchführen und Stellenempfehlungen und Berufsberatungen durchführen, um Veteranen bei der Stellensuche zu helfen.
Artikel 40 Veteranen, die im Krieg, im Dienst oder aufgrund einer Krankheit behindert wurden und während des aktiven Dienstes eine Invaliditätsbewertung erhalten oder nach ihrer Entlassung einer Invaliditätsbeurteilung oder einer erneuten Beurteilung unterzogen wurden, wird bei der Ausübung der bevorzugten Beschäftigung hohe Priorität eingeräumt Maßnahmen für behinderte Menschen, wie sie vom Staat vorgeschrieben sind, sofern die genannten Veteranen arbeitsfähig und arbeitswillig sind.
Artikel 41 Die Personalagenturen des öffentlichen Dienstes stellen Veteranen kostenlos Berufsempfehlungen, unternehmerische Orientierungshilfen und andere Dienstleistungen zur Verfügung.
Der Staat ermutigt gewinnorientierte Personalagenturen und soziale Organisationen, Veteranen bei der Arbeitssuche und Unternehmensgründung kostenlose oder vergünstigte Dienstleistungen anzubieten.
Veteranen, denen es nicht gelingt, auf Anhieb einen Arbeitsplatz zu finden, können nach Anmeldung ihres Beschäftigungsstatus beim Personal- und Sozialamt nach den Vorschriften arbeitslosenversicherungsfrei werden.
Artikel 42 Wenn Partei- und Regierungsorgane, Volksorganisationen, öffentliche Einrichtungen und staatseigene Unternehmen Personal einstellen, können sie die Alters- und Diplomanforderungen von Veteranen angemessen lockern und der Anwerbung von Veteranen unter den gleichen Bedingungen Vorrang einräumen. Der aktive Dienst der Unteroffiziere und Wehrpflichtigen gilt als Berufspraxis auf Gemeindeebene.
Unteroffiziere und Wehrpflichtige, die vor dem Eintritt in die Armee Mitglieder von Partei- und Regierungsorganen, Volksorganisationen, öffentlichen Einrichtungen oder staatseigenen Betrieben waren, können nach ihrer Entlassung wieder angestellt werden.
Artikel 43 An verschiedenen Orten soll eine bestimmte Zahl von Beamtenstellen auf Gemeindeebene geschaffen werden, die für Veteranen mit Hochschulabschluss offen stehen, die während des Studiums mindestens fünf Jahre im aktiven Dienst gewesen sind.
Veteranen mit College-Abschluss, die während des Colleges mindestens fünf Jahre im aktiven Dienst gedient haben, können sich für Stellen bewerben, die für Personal reserviert sind, das die Programme auf Gemeindeebene dient. Auch für diese Veteranen gilt der Beamtenprüfungs- und Zulassungsplan für das oben genannte Personal.
Die Gemeinden sollen vorrangig herausragende Veteranen als hauptamtliche Funktionäre für Parteiorganisationen der primären Ebene, Gemeinden und Dörfer rekrutieren.
Den qualifizierten Veteranen wird hohe Priorität in Bezug auf Armee-Zivil-Arbeiten, Positionen in nationalen Verteidigungsausbildungseinrichtungen, u. a. eingeräumt.
Der Staat ermutigt Veteranen, Jobs für die lokale Entwicklung in Grenzgebieten anzunehmen und die Grenzstabilität zu gewährleisten.
Artikel 44 Die Dienstjahre der Veteranen werden als Arbeitsjahre gezählt und auf die Dienstjahre für ihre Arbeitgeber nach der Entlassung angerechnet.
Artikel 45 Gründerzentren und Entrepreneurship Parks, die von lokalen Bevölkerungsregierungen auf oder über der Kreisebene allein oder zusammen mit nichtstaatlichen Investoren finanziert und gebaut werden, räumen Veteranen in Bezug auf Startup-Dienstleistungen hohe Priorität ein. Regionen mit verfügbaren Ressourcen können Gründerzentren und Entrepreneurship-Parks für Veteranen einrichten, um ihnen unter anderem bevorzugte Dienstleistungen in Bezug auf Arbeitsplätze, Investitionen und Finanzierung zu bieten.
Artikel 46 Veteranen, die Klein- und Kleinstunternehmen gründen, können im Einklang mit den geltenden staatlichen Vorschriften besicherte Kredite für Existenzgründer beantragen und genießen die bevorzugte Finanzierungspolitik wie z. B. zinsvergünstigte Kredite.
Die selbstständigen Veteranen genießen gemäß dem Gesetz eine Steuerermäßigung.
Artikel 47 Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, genießen Arbeitgeber, die Veteranen einstellen, gemäß dem Gesetz Steuerermäßigungen und andere bevorzugte Maßnahmen.
Kapitel VI Trostentschädigung und Vorzugsbehandlung
Artikel 48 Die Volksregierungen auf allen Ebenen halten den Grundsatz aufrecht, Veteranen sowohl inklusive Leistungen als auch eine Vorzugsbehandlung zu gewähren. Während sie sicherstellen, dass Veteranen eine inklusive Politik und öffentliche Dienstleistungen genießen, werden die genannten Regierungen die Veteranen im Hinblick auf die Beiträge dieser Veteranen im aktiven Dienst und die Gegebenheiten an jedem Ort bevorzugt behandeln.
Kriegsveteranen haben eine bessere Vorzugsbehandlung als andere Veteranen.
Artikel 49 Der Staat soll die Stadt-Land-Gefälle hinsichtlich der Trostentschädigung und der Vorzugsbehandlung für Veteranen schrittweise beseitigen, die regionalen Unterschiede verringern und ein einheitliches und ausgewogenes quantitatives System für die Trostentschädigung und die Vorzugsbehandlung schaffen.
Artikel 50 Veteranen nehmen an Sozialversicherungssystemen wie der Altenpflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitsunfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Mutterschaftsversicherung teil und genießen die entsprechende Behandlung.
Bei der Berechnung der Leistungs- und Deckungsdauer der Grundpflegeversicherung für Arbeitnehmer, der Grundkrankenversicherung für Arbeitnehmer und der Arbeitslosenversicherung wird die Zeit der aktiven Dienstzeit von Veteranen mit den Jahren vor und nach der aktiven Dienstzeit gemäß dem Gesetz zusammengerechnet .
Artikel 51 Für Veteranen, die für die Vorzugsbehandlung von Umsiedlungswohnungen qualifiziert sind, haben die Volksregierungen an den Umsiedlungsorten im Einklang mit umfassenden und gut durchdachten Plänen zwei Lösungen eingeführt: den Kauf von Wohnungen auf dem freien Markt und den Bau Häuser gemeinsam mit dem Militär.
Artikel 52 Militärmedizinische Einrichtungen und öffentliche zivile medizinische Einrichtungen gewähren Veteranen, die medizinische Beratung und Behandlung suchen, Vorzugsdienste und gewähren Kriegsveteranen und behinderten Veteranen eine Vorzugsbehandlung.
Artikel 53 Veteranen genießen eine Vorzugsbehandlung im öffentlichen Verkehr, in der Kultur und im Tourismus mit gültigen Zertifikaten wie den Vorzugskarten für Veteranen. Die konkreten Maßnahmen werden von den Landesregierungen formuliert.
Artikel 54 Volksregierungen auf Bezirksebene oder darüber hinaus stärken die Entwicklung von Veteranenkrankenhäusern und -heimen und nutzen die vorhandenen Ressourcen der medizinischen und Altenpflege in vollem Umfang, um ältere Veteranen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, zu behandeln oder zentral zu unterstützen.
Alle Arten von sozialen Pflegeheimen müssen der Aufnahme älterer Veteranen und behinderter Veteranen hohe Priorität einräumen.
Artikel 55 Der Staat richtet den Unterstützungs- und Beistandsmechanismus für Veteranen ein und leistet Unterstützung und Hilfestellung bei der Altenpflege, der medizinischen Versorgung und der Unterbringung von Veteranen, die in Existenznot geraten sind, gemäß den geltenden Vorschriften des Staates.
Artikel 56 Veteranen mit Behinderungen genießen nach Maßgabe des Gesetzes eine Trostentschädigung.
Veteranen mit Behinderung haben Anspruch auf Invaliditätsrenten auf der Grundlage der Invaliditätsbewertungen, und der Standard wird von der zuständigen Abteilung für Veteranenarbeit in Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung des Staatsrates im Hinblick auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes, die Verbraucherpreise, Löhne städtischer Arbeitnehmer im ganzen Land und nationale Finanzmittel. Invalidenrenten werden von den zuständigen Dienststellen für die Arbeit an Veteranen der Volksregierungen auf Kreisebene ausgestellt.
Kapitel VII Belobigungen und Anreize
Artikel 57 Der Staat schafft den ehrenamtlichen Anreizmechanismus, um Veteranen zu loben und zu ehren, die herausragende Beiträge zur sozialistischen Modernisierung geleistet haben. Veteranen, die im aktiven Dienst Belobigungen und Auszeichnungen erhalten haben, genießen nach der Entlassung eine entsprechende Behandlung nach den geltenden Vorschriften des Landes.
Artikel 58 Die Volksregierungen an den Orten der Neuansiedlung halten bei der Aufnahme der Veteranen Willkommenszeremonien für die Veteranen ab. Solche Zeremonien werden von den zuständigen Dienststellen für die Arbeit an Veteranen der Volksregierungen an den Orten der Umsiedlung durchgeführt.
Artikel 59 Die lokalen Volksregierungen überreichen den Familien der Veteranen Ehrentafeln und sprechen ihnen bei regelmäßigen Besuchen ihre freundliche Fürsorge aus.
Artikel 60 Wenn der Staat, die Gemeinden und das Militär große Feierlichkeiten abhalten, werden Veteranen eingeladen.
Die eingeladenen Veteranen können sich während der Feierlichkeiten zum Zeitpunkt ihrer Entlassung in den Standardanzügen verkleiden und während des aktiven Dienstes und nach der Entlassung Orden, Gedenkabzeichen und andere Abzeichen tragen.
Artikel 61 Der Staat misst der aktiven Rolle der Veteranen bei der patriotischen Erziehung und den Aufklärungskampagnen zur nationalen Verteidigung Bedeutung bei. Partei- und Regierungsorgane, Volksorganisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und soziale Organisationen können Veteranen einladen, bei der patriotischen und nationalen Verteidigungserziehung mitzuwirken. Die Abteilungen für Bildungsverwaltung der Volksregierungen auf oder über der Kreisebene können Veteranen einladen, an der nationalen Verteidigungsausbildung und -ausbildung in Schulen teilzunehmen, und Schulen können Veteranen einladen, an militärischen Trainingsprogrammen für Studenten teilzunehmen.
Artikel 62 Die für die Veteranenarbeit zuständigen Dienststellen der Volksregierungen auf oder über der Kreisebene sollen die Publizität der verdienstvollen Taten der Veteranen stärken und den Patriotismus, den revolutionären Heldenmut und das Engagement der Veteranen durch Anzeigen von öffentlichem Interesse und thematische Literatur fördern und Kunstwerke.
Artikel 63 Die Organisationen, die für die Zusammenstellung der lokalen Annalen der lokalen Volksregierung auf oder über der Kreisebene verantwortlich sind, nehmen die Veteranen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen, sowie deren Taten in die lokalen Annalen auf.
(1) Kriegsveteranen;
(2) Veteranen mit Verdiensten zweiter Klasse oder höher;
(3) Veteranen, die auf oder über der Provinz-/Ministerebene oder der Theaterebene gelobt wurden;
(4) Andere Veteranen, die Bedingungen erfüllen.
Artikel 64 Der Staat formuliert Gesamtpläne für den Bau von Gedenkstätten für Märtyrer und fördert den Geist der Helden und Märtyrer, indem er unter anderem Gedenkveranstaltungen für Helden und Märtyrer veranstaltet. Die für die Veteranenarbeit zuständigen Abteilungen sind für die Pflege, den Schutz und die Verwaltung der Gedenkstätten für Märtyrer zuständig.
Der Staat fördert den Bau von Militärfriedhöfen. Berechtigte Veteranen können nach ihrem Tod auf Militärfriedhöfen beigesetzt werden.
Kapitel VIII Dienstleistungen und Management
Artikel 65 Der Staat stärkt die Diensteinrichtungen für Veteranen und richtet ein solides Dienstsystem für Veteranen ein. Volksregierungen auf oder über der Kreisebene richten Servicezentren für Veteranen ein, und Städte und Gemeinden, Unterbezirke sowie ländliche und städtische Gemeinden richten Servicestationen für Veteranen ein, um den Service für Veteranen zu verbessern.
Artikel 66 Dienststellen für Veteranen, wie Servicezentren und Stationen für Veteranen, stärken die Kommunikation mit Veteranen und leisten gute Dienste für Veteranen, indem sie ihnen bei der Arbeitssuche und der Geschäftsgründung helfen, ihnen eine Trostentschädigung und eine bevorzugte Behandlung gewähren, ihnen bei regelmäßigen Besuchen Sorge bereiten, und Schutz ihrer Rechte und Interessen.
Artikel 67 Die für die Veteranenarbeit zuständigen Dienststellen der Volksregierungen auf Kreisebene oder darüber hinaus stärken die theoretische und politische Ausbildung der Veteranen, halten sich über das Denken, die Arbeit und den Lebensunterhalt der Veteranen auf dem Laufenden und leiten die Entitäten, die und Veteranen und andere Organisationen durch theoretische und politische Arbeit umzusiedeln, sowie gute Dienste für Veteranen zu leisten.
Die für die Aufnahme und Wiedereingliederung von Veteranen zuständigen Stellen und anderen Organisationen erfüllen ihre Aufgaben in Bezug auf die theoretische und politische Arbeit für Veteranen und leisten den Veteranen gute Dienste im Hinblick auf die Arbeit und den Lebensunterhalt der Veteranen.
Artikel 68 Die für die Arbeit mit Veteranen zuständigen Dienststellen der Volksregierungen auf oder über der Kreisebene, die für die Aufnahme und Wiedereingliederung von Veteranen zuständigen Stellen und andere Organisationen verbessern die Veteranenschulung und das Veteranenmanagement.
Artikel 69 Die für Veteranenarbeiten zuständigen Dienststellen der Volksregierungen auf oder über der Kreisebene veröffentlichen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Systeme in Bezug auf Veteranen über verschiedene Kanäle wie Radio, Fernsehen, Zeitungen und das Internet.
Artikel 70 Die für die Arbeit mit Veteranen der Volksregierung auf oder über der Kreisebene zuständigen Dienststellen schaffen solide Mechanismen zum Schutz der Rechte und Interessen der Veteranen, öffnen die Kanäle für die Äußerung ihrer Forderungen und bieten den Veteranen Unterstützung und Hilfestellung, um ihre legitime Rechte und Interessen. Verstöße gegen die gesetzlichen Rechte und Interessen von Veteranen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Die zuständigen Behörden des öffentlichen Rechtsdienstes leisten Veteranen Rechtshilfe und andere erforderliche Hilfe nach Maßgabe des Gesetzes.
Artikel 71 Die für die Veteranenarbeit der Volksregierungen auf oder über der Kreisebene zuständigen Dienststellen leiten und drängen im Einklang mit dem Gesetz die zuständigen Dienststellen und andere Organisationen in den Bereichen Veteranenansiedlung, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Unternehmensgründung, Trost und Vorzugsbehandlung, Belobigungen und Anreize sowie Unterstützung des Militärs und Vorzugsbehandlung für Familien von Soldaten und Märtyrern. Die vorstehenden zuständigen Dienststellen überwachen und kontrollieren auch die Umsetzung der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Maßnahmen bezüglich der Veteranenarbeit und fördern die Lösung von Problemen bezüglich der Veteranenarbeit.
Artikel 72 Der Staat wendet ein Verantwortungssystem und ein Bewertungssystem für die Arbeit an Veteranen an. Die Volksregierungen auf Kreisebene oder darüber beziehen den Abschluss der Veteranenarbeit in die Beurteilung der zuständigen Dienststellen, die für die Veteranenarbeit zuständig sind, deren Führer, der untergeordneten Volksregierungen und ihrer Führer ein.
Wenn Regionen und Gebietskörperschaften die Richtlinien zur Arbeit an Veteranen nicht vollständig umsetzen und die Arbeit nicht gut voranschreitet, halten die für die Arbeit an Veteranen zuständigen Abteilungen der Volksregierungen auf oder über der Provinzebene in Verbindung mit den zuständigen Dienststellen Gespräche mit den wichtigsten Führern der Regierungen dieser Regionen oder dieser Gebietskörperschaften führt.
Artikel 73 Die für die Arbeit an Veteranen und deren Personal zuständigen Dienststellen nehmen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben bewusst die öffentliche Aufsicht in Kauf.
Artikel 74 Die zuständigen Partei- und Regierungsorgane und -abteilungen bearbeiten rechtzeitig und in Übereinstimmung mit dem Gesetz Meldungen und Beschwerden über Verstöße gegen dieses Gesetz bei der Veteranenarbeit und benachrichtigen die Informanten und Beschwerdeführer über die Ergebnisse.
Kapitel IX Gesetzliche Haftung
Artikel 75 Fallen die Handlungen der für die Arbeit an Veteranen und ihrem Personal zuständigen Dienststellen unter die folgenden Verstöße, so wird die Berichtigung von den zuständigen Dienststellen der nächsthöheren Ebene und den direkt haftenden Verantwortlichen und sonstigen unmittelbar haftenden Personen angeordnet Personen werden nach dem Gesetz bestraft.
(1) Versäumnis, die Veteranenbehandlung gemäß den Vorschriften festzulegen;
(2) Ausstellung von gefälschten Dokumenten im Zuge der Wiederansiedlung von Veteranen;
(3) Ausstellung von Vorzugsbehandlungskarten an Veteranen, die nicht qualifiziert sind;
(4) Gelder für die Arbeit an Veteranen zweckentfremdet aneignen, zurückhalten oder aufteilen;
(5) Festlegen der Begünstigten, Standards und Werte der Trostentschädigung und der Vorzugsbehandlung oder der entsprechenden Behandlung von Veteranen gegen die Vorschriften;
(6) Ausnutzen ihrer Positionen in der Arbeit an Veteranen, um persönlichen Gewinn für sich selbst oder andere zu suchen;
(7) Verletzung ihrer Pflichten bei der Arbeit an Veteranen; oder
(8) Andere Handlungen, die gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen.
Artikel 76 Verstoßen andere für Veteranenangelegenheiten zuständige Dienststellen und deren Personal gegen dieses Gesetz, so fordern die nächsthöheren Dienststellen Berichtigungen und werden die unmittelbar Verantwortlichen und sonstigen unmittelbar haftenden Personen nach Maßgabe der Gesetz.
Artikel 77 Lehnt eine Einrichtung unter Verstoß gegen dieses Gesetz die Wiederansiedlung von Veteranen ab oder verzögert sie unangemessen, so ordnet die Dienststelle für Veteranenarbeit der Volksregierung am Ort der Wiederansiedlung innerhalb einer bestimmten Frist eine Berichtigung an. Nimmt diese Stelle die Nachbesserung nicht innerhalb der Frist vor, wird sie durch Zusendung einer Kritik sanktioniert. Der Hauptverantwortliche und die direkten Täter dieser Einrichtung werden von den zuständigen Dienststellen gemäß dem Gesetz bestraft.
Artikel 78 Erhalten Veteranen in betrügerischer Weise eine Behandlung im Zusammenhang mit Veteranen, wird die Behandlung annulliert und die illegalen Einkünfte werden von den zuständigen Dienststellen für die Arbeit an Veteranen der lokalen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene beschlagnahmt, und diese Veteranen werden von den Körperschaften bestraft sie gehören gemäß dem Gesetz zu den zuständigen Abteilungen.
Artikel 79 Wenn Veteranen gegen das Gesetz verstoßen, müssen die zuständigen Dienststellen für Veteranenarbeit der Volksregierungen auf Provinzebene die entsprechende Behandlung gemäß den einschlägigen Vorschriften aussetzen, reduzieren oder aufheben und der zuständigen Dienststelle für die Veteranenarbeit der Staatsrat für das Protokoll.
Veteranen, die sich durch die Entscheidung der zuständigen Abteilungen für die Arbeit an Veteranen der Volksregierung auf Provinzebene, ihre Behandlung auszusetzen, zu reduzieren oder abzubrechen, beleidigt fühlen, können gemäß dem Gesetz eine Verwaltungsüberprüfung beantragen oder eine Verwaltungsklage erheben.
Artikel 80 Stellt ein Verstoß gegen dieses Gesetz einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheitsverwaltung dar, wird der Übertreter gemäß dem Gesetz von der öffentlichen Sicherheitsverwaltung bestraft. Stellt ein Verstoß eine Straftat dar, wird der Übertreter gemäß dem Gesetz strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Kapitel X Ergänzende Bestimmungen
Artikel 81 Dieses Gesetz gilt für Offiziere, Unteroffiziere und Wehrpflichtige der Bewaffneten Volkspolizei Chinas, die aus dem aktiven Dienst entlassen wurden, es sei denn, dies wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz unehrenhaft gemacht.
Artikel 82 Die Bestimmungen dieses Gesetzes über Beamte gelten für zivile Beamte.
Für aus dem aktiven Dienst entlassene Auszubildende an Dienstakademien gelten die einschlägigen Bestimmungen dieses Gesetzes, es sei denn, dies sei nach dem Gesetz unehrenhaft.
Artikel 83 Die Bestimmungen dieses Gesetzes über Kriegsveteranen gelten auch für Veteranen von Nuklearversuchen.
Umfang, Qualifikationen und Verfahren zur Identifizierung von Kriegsveteranen und Veteranen von Nuklearversuchen werden von den zuständigen Dienststellen der Zentralen Militärkommission im Einvernehmen mit der für die Veteranenarbeit zuständigen Dienststelle des Staatsrates und anderer Dienststellen vorgeschrieben.
Artikel 84 Ehemalige Offiziere des Militärs, die den Dienstposten endgültig verlassen, und die ehemaligen Offiziere auf Korpsebene oder höher werden nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des Staatsrates und der Zentralen Militärkommission neu angesiedelt.
Die Behandlung von Veteranen, die sich vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgrund individueller Initiative für eine Anstellung durch Anstellung entschieden haben, wird gemäß den einschlägigen Vorschriften des Staatsrates und der Zentralen Militärkommission behandelt.
Artikel 85 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Diese englische Übersetzung stammt von der offiziellen Website des Nationalen Volkskongresses der VR China. In naher Zukunft wird eine genauere englische Version, die von uns übersetzt wurde, auf dem China Laws Portal verfügbar sein.