Das Schiffstonnagesteuergesetz wurde 2017 erlassen und 2018 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 26. Oktober 2018 in Kraft.
Insgesamt gibt es 22 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Die Schiffstonnagesteuer wird gemäß diesem Gesetz für Schiffe gezahlt, die von Überseehäfen in die Binnenhäfen der Volksrepublik China einlaufen. (Artikel 1)
2.Die steuerpflichtigen Posten und Steuersätze für die Tonnagesteuer richten sich nach der diesem Gesetz beigefügten Tabelle der steuerpflichtigen Posten und Steuersätze für die Tonnagesteuer. (Artikel 2)
(3) Die Höhe der zu zahlenden Tonnagesteuer wird berechnet, indem die Nettoraumzahl eines Schiffes mit dem geltenden Steuersatz multipliziert wird (Artikel 5).