Das Kfz-Erwerbssteuergesetz wurde 2018 erlassen und trat am 1. Juli 2019 in Kraft.
Insgesamt gibt es 19 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
(1) Jede Einrichtung oder Einzelperson, die im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China ein Automobil, einen Straßenbahnwagen, einen Anhänger oder ein Motorrad mit einem Gasersatz von mehr als 150 Millilitern (im Folgenden zusammenfassend als „steuerpflichtige Fahrzeuge“ bezeichnet) erwirbt Steuerzahler der Kfz-Erwerbssteuer sein und die Kfz-Erwerbssteuer zahlen (Artikel 1)
2. Erwerb bezeichnet den Erwerb eines steuerpflichtigen Fahrzeugs für den Eigenbedarf des Erwerbers durch Kauf, Einfuhr, Eigenherstellung, Erhalt als Geschenk oder Auszeichnung oder auf andere Weise (Artikel 2).
3. Der Satz der Kfz-Erwerbssteuer beträgt 10%. (Artikel 3)