Das Gesetz über spezialisierte Bauerngenossenschaften wurde 2006 erlassen und 2017 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 1. Juli 2018 in Kraft.
Insgesamt gibt es 74 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Spezialisierte Bauerngenossenschaften, wie hier erwähnt, beziehen sich auf die Wirtschaftsorganisationen zur gegenseitigen Hilfe, die freiwillig zusammengeschlossen und auf demokratische Weise von den Produzenten und Betreibern landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder von den Anbietern oder Nutzern von Dienstleistungen für die landwirtschaftliche Produktion und den landwirtschaftlichen Betrieb verwaltet werden.
2. Eine Berufsgenossenschaft der Landwirte hat folgende Grundsätze zu beachten:
(1) hauptsächlich bestehend aus Landwirten;
(2) Ziel, seinen Mitgliedern zu dienen und die gemeinsamen Interessen aller Mitglieder zu verfolgen;
(3) freiwilliger Beitritt und freier Rücktritt;
(4) Gleichheit der Mitglieder und demokratisches Management;
(5) Rückerstattung des Überschusses im Verhältnis zum Volumen (Betrag) der Transaktionen mit seinen Mitgliedern.