Der Ständige Ausschuss des Volkskongresses in Shenzhen hat im Juli 2022 die „Verordnungen der Shenzhen Special Economic Zone on the Administration of Smart and Connected Vehicles“ (深圳经济特区智能网联汽车管理条例, im Folgenden „Verordnungen“ genannt) verabschiedet .
Die ab 1. August 2022 geltende Verordnung gliedert die Nutzung und Verwaltung autonomer Fahrzeuge und die Bestimmung von Rechten und Pflichten bei Verkehrsunfällen.
Dies ist das erste Mal, dass China spezifische Vorschriften zur Vermarktung von intelligenten und vernetzten Fahrzeugen erlassen hat.
Gemäß den Vorschriften beziehen sich die intelligenten und vernetzten Fahrzeuge auf Fahrzeuge, die durch ein automatisches Fahrsystem statt durch einen Menschen sicher auf einer Straße gefahren werden können, was drei Fahrzeugtypen umfasst: bedingtes automatisches Fahren (L3), hochautomatisches Fahren (L4 ) und vollautomatisches Fahren (L5).
Die Vorschriften schreiben vor, dass Fahrzeuge der L3 und L4 Fahrer haben müssen, die mit einem manuellen Fahrmodus und entsprechenden Geräten ausgestattet sind. Wenn das Fahrzeug einen Verkehrsunfall mit betriebsbereitem automatischen Fahrsystem L3 oder L4 hat, sollte zuerst der Fahrer die Verantwortung tragen.
L5-Fahrzeuge dürfen dagegen nur in den vom Verkehrsmanagement ausgewiesenen Bereichen und Abschnitten gefahren werden. Grundsätzlich haftet der Eigentümer und Verwalter des Fahrzeugs bei Gesetzesverstößen und entschädigt bei Verkehrsverstößen oder Unfällen ohne Fahrer.
Kommt es durch die Mängel der Smart und Connected Vehicles zu einem Verkehrsunfall, kann der Fahrer nach Übernahme der gesetzlichen Schadensersatzhaftung vom Hersteller oder Verkäufer der Fahrzeuge Schadensersatz verlangen.