Das Wahlgesetz zum Nationalen Volkskongress und zum Lokalen Volkskongress wurde 1979 erlassen und 1982, 1986, 1995, 2004, 2010, 2015 bzw. 2020 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 17. Oktober 2020 in Kraft.
Insgesamt gibt es 60 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind wie folgt:
1.Die Abgeordneten des Volkskongresses und der Volkskongresse von Provinzen, autonomen Regionen, Gemeinden direkt unter der Zentralregierung, in Bezirke unterteilten Städten und autonomen Präfekturen werden von den Volkskongressen auf der nächstniedrigeren Ebene gewählt (Artikel 3) )
2.Die Abgeordneten der Volkskongresse von Städten, die nicht in Bezirke, Gemeindebezirke, Landkreise, autonome Landkreise, Gemeinden, Nationalitätengemeinden und Städte unterteilt sind, werden direkt von ihren Wahlkreisen gewählt. (Artikel 3)
3. Alle Bürger der Volksrepublik China, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben das Wahl- und Wahlrecht. (Artikel 4)
4. Jeder Wähler hat das Wahlrecht nur einmal bei einer Wahl. (Artikel 5)
5. Die Zahl der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses darf 3,000 nicht überschreiten. (Artikel 16)