Das Bio-Gesetz der chinesischen Komitees für Stadtbewohner wurde 1989 erlassen und 2018 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 29. Dezember 2018 in Kraft.
Insgesamt gibt es 23 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Ein Ausschuss für Stadtbewohner ist eine Massenorganisation für Selbstverwaltung an der Basis, in der die Bewohner ihre eigenen Angelegenheiten regeln, sich weiterbilden und ihren eigenen Bedürfnissen dienen. (Artikel 2)
2. Ein Anwohnerausschuss verwaltet sein eigenes Eigentum. (Artikel 4)
3. Für ein Gebiet, in dem 100 bis 700 Haushalte leben, wird im Allgemeinen ein Anwohnerausschuss auf der Grundlage der Verteilung der Einwohner und des Grundsatzes der Erleichterung ihrer Selbstverwaltung eingerichtet. (Artikel 6)
(4) Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende (stellvertretende Vorsitzende des Artikels) und die Mitglieder eines Anwohnerausschusses werden von allen wahlberechtigten Bewohnern eines Wohngebiets oder von Vertretern aller Haushalte gewählt (Artikel 8).
5. Bei Entscheidungen wendet ein Anwohnerausschuss den Grundsatz an, wonach die Minderheit der Mehrheit untergeordnet ist (Artikel 11).