In dieser Bekanntmachung wurde festgelegt, dass in Fällen, in denen es um die Gültigkeit von Schiedsvereinbarungen mit ausländischen Elementen, die Vollstreckung von Schiedssprüchen mit ausländischen Elementen und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche geht, ein zwischengeschaltetes Volksgericht dem höheren Volksgericht an dem Ort Bericht erstatten muss, an dem Das Gerät befindet sich immer dann, wenn es im Begriff ist, die Gültigkeit zu verweigern, die Anerkennung zu verweigern oder die Vollstreckung zu verweigern.
Wenn das Gericht des höheren Volkes einer solchen Entscheidung über die Verweigerung der Gültigkeit, Nichtanerkennung und / oder Nichtdurchsetzung zustimmt, muss es seine Stellungnahme der SPC melden. Die Einrichtung eines solchen internen Berichtssystems soll die Vereinheitlichung der Urteilsstandards und die korrekte Anwendung der völkerrechtlichen Verpflichtungen gewährleisten.