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Bekanntmachung über die Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit Schiedsverfahren mit ausländischen Elementen und ausländischen Schiedsverfahren durch Volksgerichte (1995)

关于 人民法院 处理 与 涉外 仲裁 及 外国 外国 事项 有关 问题 问题 的 通知

Art der Gesetze Gerichtliche Auslegung

Ausstellende Stelle Oberstes Volksgericht

Bekanntmachungstermin 28. August 1995

Datum des Inkrafttretens 28. August 1995

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Gerichtliche Überprüfung der Schiedsgerichtsbarkeit Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation

Herausgeber CJ Beobachter

In dieser Bekanntmachung wurde festgelegt, dass in Fällen, in denen es um die Gültigkeit von Schiedsvereinbarungen mit ausländischen Elementen, die Vollstreckung von Schiedssprüchen mit ausländischen Elementen und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche geht, ein zwischengeschaltetes Volksgericht dem höheren Volksgericht an dem Ort Bericht erstatten muss, an dem Das Gerät befindet sich immer dann, wenn es im Begriff ist, die Gültigkeit zu verweigern, die Anerkennung zu verweigern oder die Vollstreckung zu verweigern.

Wenn das Gericht des höheren Volkes einer solchen Entscheidung über die Verweigerung der Gültigkeit, Nichtanerkennung und / oder Nichtdurchsetzung zustimmt, muss es seine Stellungnahme der SPC melden. Die Einrichtung eines solchen internen Berichtssystems soll die Vereinheitlichung der Urteilsstandards und die korrekte Anwendung der völkerrechtlichen Verpflichtungen gewährleisten.

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