Das Gesetz zur Förderung der medizinischen Grundversorgung und der Gesundheitsversorgung in China wurde 2019 erlassen und trat am 1. Juni 2020 in Kraft.
Insgesamt gibt es 110 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
(1) Der Staat richtet ein medizinisches und medizinisches Grundversorgungssystem ein, baut ein medizinisches und gesundheitliches Dienstleistungssystem auf und verbessert es, schützt und verwirklicht das Recht der Bürger auf medizinische und gesundheitliche Grundversorgung. (Artikel 5)
2. „Grundlegende medizinische Dienstleistungen“ sind die Prävention, Diagnose, Behandlung, Pflege, Rehabilitation und andere Dienstleistungen, die durch die Einführung geeigneter Medikamente, geeigneter Technologien und geeigneter Geräte erbracht werden, die für die Erhaltung der menschlichen Gesundheit erforderlich sind und mit den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten vereinbar sind Entwicklungsstand, und das steht den Bürgern gerecht zur Verfügung. (Artikel 15)
3. Grundlegende medizinische Dienstleistungen werden hauptsächlich von medizinischen und Gesundheitseinrichtungen erbracht, die von der Regierung betrieben werden. Medizinische und Gesundheitseinrichtungen, die von nichtstaatlichen Sektoren betrieben werden, werden aufgefordert, grundlegende medizinische Dienstleistungen zu erbringen. (Artikel 29)
(4) Das medizinische Dienstleistungssystem besteht auf gemeinnützigen medizinischen Einrichtungen als Hauptbestandteilen und gemeinnützigen medizinischen Einrichtungen als Ergänzungen (Artikel 39).
5. Der Staat führt das System der wesentlichen Arzneimittel ein und wählt eine geeignete Anzahl wesentlicher Arzneimittel aus, um den grundlegenden Arzneimittelbedarf für die Prävention und Bekämpfung von Krankheiten zu decken. Essentielle Arzneimittel werden gemäß den Bestimmungen bevorzugt in die Liste der wesentlichen Krankenversicherungsmedikamente aufgenommen. (Artikel 59)
6.Der Staat entwickelt und setzt die Arbeitspläne für die Gesundheit von Minderjährigen, Frauen, Senioren, Behinderten und anderen Menschen um und stärkt die Gesundheitsdienste für Schlüsselgruppen von Menschen. (Artikel 76)