Das Gesetz zur Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten wurde 1989 erlassen und 2004 bzw. 2013 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 29. Juni 2013 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 80 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Die Infektionskrankheiten werden in die Klassen A, B und C unterteilt.
Infektionskrankheiten der Klasse A sind Pest und Cholera.
Infektionskrankheiten der Klasse B sind infektiöse SARS, AIDS, Virushepatitis, Poliomyelitis, hoch pathogene Aviäre Influenza, Masern, epidemisches hämorrhagisches Fieber, Tollwut, epidemische Enzephalitis B, Dengue-Fieber, Anthrax, bazilläre und amöbische Ruhr, Lungentuberkulose, Typhus und Paratyphus. epidemische cerebrospinale Meningitis, Pertussis, Diphtherie, Tetanus infantum, Scharlach, Brucellose, Gonorrhoe, Syphilis, Leptospirose, Bilharziose und Malaria.
Infektionskrankheiten der Klasse C sind Influenza, epidemische Parotitis, Röteln, akute hämorrhagische Konjunktivitis, Lepra, epidemischer und endemischer Typhus, Kala-Azar, Echinokokkose, Filariose und andere infektiöse Durchfälle als Cholera, bazilläre und amöbische Ruhr, Typhus und Paratyphus.
In Bezug auf das infektiöse SARS, den pulmonalen Anthrax bei Anthrax und die hoch pathogene Aviäre Influenza, die den Menschen infiziert, gehören zu den Infektionskrankheiten der Klasse B die Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten der Klasse B sowie die Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten der Klasse A.
In Bezug auf die anderen Infektionskrankheiten der Klasse B und die Infektionskrankheiten, deren Ursachen ungewiss sind und für die Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten der Klasse A getroffen werden müssen, muss die Abteilung für Gesundheitsverwaltung der Klasse B Der Staatsrat erstattet dem Staatsrat unverzüglich die Angelegenheit zur Genehmigung, bevor er eine Ankündigung macht und die Maßnahmen ergreift.
(2) Die Einrichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten haben die Aufgabe, Infektionskrankheiten zu überwachen und vorherzusagen, epidemiologische Untersuchungen durchzuführen und über die epidemische Situation zu berichten sowie andere Krankheiten zu verhindern und zu kontrollieren.
Die medizinischen Stellen übernehmen die Vorbeugung und Behandlung von Infektionskrankheiten im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung und die Vorbeugung von Infektionskrankheiten in ihrem eigenen Verantwortungsbereich.
3. Der Staat richtet ein Frühwarnsystem für Infektionskrankheiten ein. Die Abteilung für Gesundheitsverwaltung des Staatsrates und der Provinzregierungen gibt auf der Grundlage der Prognose des Ausbruchs und der epidemischen Entwicklung von Infektionskrankheiten rechtzeitig eine Frühwarnung vor Infektionskrankheiten aus und macht je nach den Umständen eine Ankündigung .
4.Die Abteilung für Gesundheitsverwaltung des Staatsrates gibt regelmäßig Informationen über die nationale epidemische Situation von Infektionskrankheiten bekannt. Die Gesundheitsverwaltungsabteilungen der Provinzregierungen geben regelmäßig Informationen über die epidemische Situation von Infektionskrankheiten in ihren eigenen Verwaltungsgebieten bekannt.
5.Wenn eine Infektionskrankheit ausbricht und vorherrscht, macht die lokale Volksregierung die Maßnahmen der Öffentlichkeit bekannt:
(1) Einschränkung der Massenerfassung;
(2) Aussetzung von Arbeits-, Geschäfts- und Schulklassen;
(3) Schließen der bestimmten Orte;
(4) Kontrolle oder Auslöschung von Tieren.
6.Die Provinzregierungen können beschließen, ein epidemisches Gebiet einer Infektionskrankheit der Klasse A in ihren eigenen Verwaltungsgebieten zu blockieren.