Das Grünlandgesetz wurde 1985 verkündet und 2002, 2009, 2013 bzw. 2021 geändert. Die letzte Revision trat am 29 in Kraft.
Es gibt insgesamt 75 Artikel. Das Gesetz zielt darauf ab, Grünland zu schützen, zu entwickeln und rationell zu nutzen, die ökologische Umwelt zu verbessern, die biologische Vielfalt zu erhalten und eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern.
Die wichtigsten Punkte sind:
Das Grünland ist Eigentum des Staates, mit Ausnahme des Grünlands im Eigentum von Kollektiven, wie es gesetzlich vorgesehen ist. In Bezug auf das staatseigene Grünland übt der Staatsrat das Eigentumsrecht im Namen des Staates aus. Keine Einheit oder Einzelperson darf das Grünland in anderer Form illegal in Besitz nehmen, damit handeln oder es illegal übertragen.
Die zuständige Verwaltungsbehörde für Grünland des Staatsrates oder der Volksregierungen der Länder, autonomen Regionen und Gemeinden kann nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften über die Verwaltung von Naturschutzgebieten Grünland-Naturschutzgebiete in folgenden Gebieten einrichten: (1) typisch Grasland; (2) Verbreitungsgebiete seltener und gefährdeter Wildtier- und Pflanzenarten; und (3) Grasland mit wichtigen ökologischen Funktionen, das der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Forschung würdig ist.
Der Staat praktiziert ein System, bei dem die Anzahl der aufgezogenen Tiere auf dem verfügbaren Gras basiert und das Gleichgewicht zwischen dem Grasertrag und der Anzahl der aufgezogenen Tiere gehalten wird. Die Volksregierungen auf den verschiedenen Ebenen treffen wirksame Maßnahmen, um eine Überschreitung der Tragfähigkeit von Grünland und eine Überweidung zu verhindern.
Wer auf Grünland gewinnorientierten touristischen Tätigkeiten nachgeht, hat die einschlägigen Grünlandschutz-, Entwicklungs- und Nutzungspläne einzuhalten, die berechtigten Rechte und Interessen der Grünlandbesitzer, -nutzer und -unternehmer für die Grünlandbewirtschaftung nicht zu verletzen und keinen Schaden zuzufügen Grünlandvegetation.