Die Verordnung über Feuerwehr- und Rettungsränge wurde 2018 erlassen und trat am 27. Oktober 2018 in Kraft.
Insgesamt gibt es 28 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Feuerwehr- und Rettungsränge sind Titel und Insignien, die den Status anzeigen und die verschiedenen Ränge des Feuerwehr- und Rettungspersonals kennzeichnen. (Artikel 3)
(2) Feuerwehr- und Rettungskräfte werden an Bedienstete integrierter Feuerwehr- und Rettungsteams vergeben, die Mitglieder der Verwaltungseinrichtung des Staates und unter der einheitlichen Leitung und Leitung der Notfallabteilung des Staatsrates sind (Artikel 2) )
3. Feuerwehr- und Rettungskräfte werden nach Management- und Kommandopersonal, professionellen Technikern und Feuerwehrleuten klassifiziert. (Artikel 6)