Chinesisches Rechtsportal - CJO

Finden Sie Chinas Gesetze und offizielle öffentliche Dokumente auf Englisch

EnglischArabischChinesisch (vereinfacht)NiederländischFranzösischDeutschHindiItalienischJapanischKoreanischPortugiesischRussischSpanischSchwedischHebräischIndonesianVietnamesischThaiTürkischeMalay

Urkundensteuergesetz von China (2020)

契税 法

Art der Gesetze Recht

Ausstellende Stelle Ständiger Ausschuss des Nationalen Volkskongresses

Bekanntmachungstermin 11. August 2020

Datum des Inkrafttretens 01. September 2021

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Steuerrecht

Herausgeber CJ Beobachter

Urkundensteuergesetz der Volksrepublik China
(Angenommen auf der 21. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Dreizehnten Nationalen Volkskongresses am 11. August 2020)
Artikel 1 Körperschaften und natürliche Personen, denen oder denen die Landnutzungsrechte und das Hauseigentum innerhalb des Hoheitsgebiets der Volksrepublik China übertragen werden, sind Steuerzahler der Grundsteuer und zahlen die Grundsteuer gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes.
Artikel 2 Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet „Übertragung des Landnutzungsrechts und des Hauseigentums“ die folgenden Gesetze:
(1) Abtretung von Landnutzungsrechten;
(2) Übertragung, einschließlich Verkauf, Schenkung und Tausch, von Landnutzungsrechten; und
(3) Verkauf, Schenkung und Tausch von Häusern.
Die Übertragung von Landnutzungsrechten nach Absatz 2 des vorstehenden Absatzes umfasst nicht die Übertragung des Rechts auf vertragliche Bodenbewirtschaftung und des Rechts auf Bodenbewirtschaftung.
Werden die Landnutzungsrechte und das Wohneigentum durch Investition als Kapital (Beteiligungsanlage), Schuldentilgung, Zuweisung und Vermögensübertragung, Belohnung usw. übertragen, wird die Grundsteuer nach diesem Gesetz erhoben.
Artikel 3 Die Urkundensteuersätze betragen 3 bis 5 %.
Die jeweils anwendbaren Grundsteuersätze werden von der Volksregierung jeder Provinz, autonomen Region und Gemeinde direkt unter der Zentralregierung innerhalb der im vorstehenden Absatz angegebenen Steuersätze vorgeschlagen und dem ständigen Ausschuss des Volkskongresses vorgelegt auf derselben Ebene zur Entscheidung vorgelegt und dann dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses und dem Staatsrat zur Niederschrift vorgelegt werden.
Jede Provinz, jede autonome Region und jede Gemeinde, die der Zentralregierung direkt unterstellt ist, kann nach dem im vorstehenden Absatz beschriebenen Verfahren unterschiedliche Steuersätze für die Eigentumsübertragung von Wohnhäusern in Bezug auf verschiedene Erwerber, verschiedene Regionen und verschiedene Arten festlegen.
Artikel 4 Die Besteuerungsgrundlage für die Urkundensteuer ist wie folgt:
(1) bei der Abtretung oder Veräußerung von Landnutzungsrechten oder dem Verkauf von Häusern der im Vertrag über die Übertragung des Landnutzungsrechts oder des Hauseigentums festgelegte Transaktionspreis einschließlich der Währung und der dem Sachwert entsprechenden Zahlungen Waren und andere wirtschaftliche Vorteile, die geliefert werden sollen;
(2) beim Tausch von Landnutzungsrechten oder Häusern die Preisdifferenz zwischen den ausgetauschten Landnutzungsrechten oder Häusern; oder
(3) bei Schenkung von Landnutzungsrechten oder Häusern oder sonstigen Arten der Übertragung der Landnutzungsrechte oder des Wohneigentums ohne Transaktionspreis der von den Finanzbehörden nach dem Gesetz unter Bezugnahme auf den Markt festgesetzte und festgestellte Preis Preis beim Verkauf von Landnutzungsrechten oder Häusern.
Ist der Transaktionspreis oder die Preisdifferenz bei einem von einem Steuerpflichtigen erklärten Umtausch ohne triftigen Grund erheblich niedrig, bewertet die Steuerbehörde den Betrag gemäß dem Gesetz der Volksrepublik China über die Steuerverwaltung.
Artikel 5 Die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer wird durch Multiplikation der Steuerbemessungsgrundlage mit dem jeweils geltenden Steuersatz berechnet.
Artikel 6 Die Grundsteuer wird unter folgenden Umständen befreit:
(1)Übernahme von Landnutzungsrechten oder Hauseigentum durch staatliche Organe, öffentliche Einrichtungen, gesellschaftliche Organisationen und militärische Einheiten für Büro, Lehre, medizinische Versorgung, Forschung und militärische Einrichtungen;
(2)Übernahme von Landnutzungsrechten oder Hauseigentum durch gemeinnützige Schulen, medizinische Einrichtungen und soziale Einrichtungen für Büro, Lehre, medizinische Versorgung, Forschung, Altenpflege und Betreuung;
(3) Akzeptanz von Landnutzungsrechten unbeanspruchter Berge, Land und Wattenmeer für Land-, Forst-, Vieh- und Fischereiwirtschaft;
(4) Übertragung von Landnutzungsrechten oder Hauseigentum zwischen einer Person und ihrem Ehegatten während ihrer Ehe;
(5) Annahme von Landnutzungsrechten oder Hauseigentum durch den gesetzlichen Erben durch Erbschaft; oder
(6) Annahme von Landnutzungsrechten oder Hauseigentum durch ausländische Botschaften, Konsulate und Vertretungen internationaler Organisationen in China, die nach den gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei sind.
Je nach den Erfordernissen der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung kann der Staatsrat eine Befreiung oder Ermäßigung der Grundsteuer für Umstände wie die Deckung der Nachfrage nach Wohnhäusern, die Umstrukturierung und Reorganisation von Unternehmen und den Wiederaufbau nach einer Katastrophe festlegen und diese dem Ständigen Ausschuss vorlegen des Nationalen Volkskongresses für das Protokoll.
Artikel 7 Unter folgenden Umständen kann jede Provinz, jede autonome Region oder jede Gemeinde, die direkt der Zentralregierung untersteht, beschließen, die Grundsteuer zu befreien oder zu ermäßigen:
(1) Annahme neuer Landnutzungsrechte oder Hauseigentum, wenn das ursprüngliche von einer Regierung auf oder über der Kreisebene enteignet oder beschlagnahmt wurde; oder
(2) Übernahme eines neuen Wohnhauseigentums, nachdem das Original aufgrund höherer Gewalt zerstört wurde.
Die besonderen Maßnahmen zur Befreiung oder Ermäßigung der Grunderwerbsteuer nach dem vorstehenden Absatz werden von der Volksregierung einer Provinz, einer autonomen Region oder einer Gemeinde, die der Zentralregierung direkt untersteht, vorgeschlagen und dem ständigen Ausschuss des Volkskongresses der auf derselben Ebene zur Entscheidung vorgelegt und dann dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses und dem Staatsrat zur Aufzeichnung vorgelegt werden.
Artikel 8 Ändert ein Steuerpflichtiger die Nutzung von Grundstücken oder Häusern oder liegen andere Umstände vor, die gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes nicht mehr für eine Befreiung oder Ermäßigung der Grundsteuer in Frage kommen, hat der Steuerpflichtige die befreite Grundsteuer zurückzuerstatten oder reduziert.
Artikel 9 Die Verpflichtung zur Entrichtung der Grundsteuer ist der Tag, an dem der Steuerpflichtige einen Vertrag über die Übertragung der Landnutzungsrechte oder des Wohneigentums abschließt oder der Steuerpflichtige eine Bescheinigung gleicher Art wie ein solcher Vertrag erhält.
Artikel 10 Der Steuerpflichtige hat vor der Eintragung von Landnutzungsrechten oder Wohneigentum in Übereinstimmung mit dem Gesetz die Grunderwerbsteuer anzugeben und zu entrichten.
Artikel 11 Nachdem ein Steuerpflichtiger das Steuerzahlungsverfahren abgeschlossen hat, stellt die Steuerbehörde eine Bescheinigung über die Zahlung der Grundsteuer aus. Wenn ein Steuerpflichtiger Landnutzungsrechte oder Wohneigentum anmeldet, prüft die Grundbuchbehörde die Bescheinigung über die Zahlung der Grundsteuer, die Herabsetzung der Grundsteuer
Artikel 12 Ist ein Eigentumsübertragungsvertrag oder eine Bescheinigung über die gleiche Art wie ein Eigentumsübertragungsvertrag nicht wirksam geworden oder nichtig, widerrufen oder aufgehoben, bevor das Landnutzungsrecht oder das Hauseigentum in Übereinstimmung mit dem Gesetz eingetragen wurde, Der Steuerpflichtige kann beim Finanzamt die Erstattung der gezahlten Steuern beantragen, und das Finanzamt bearbeitet diesen Antrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Artikel 13 Die Steuerbehörden richten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen einen Mechanismus für den Informationsaustausch im Steuerbereich und einen Mechanismus zur Arbeitskoordinierung für die Grunderwerbsteuer ein. Die zuständigen Behörden, auch für Bodenschätze, Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung, Zivilangelegenheiten und öffentliche Sicherheit, erteilen den Finanzbehörden rechtzeitig Auskünfte über die Übertragung der Landnutzungsrechte und des Wohnungseigentums und unterstützen die Finanzbehörden bei Stärkung der Verwaltung der Urkundensteuererhebung.
Die Steuerbehörden und ihre Mitarbeiter haben die personenbezogenen Daten der Steuerpflichtigen, auf die sie im Rahmen der Steuererhebung Zugriff haben, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln und diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder unrechtmäßig zu übermitteln.
Artikel 14 Die Verwaltung der Urkundensteuereinziehung wird von den Steuerbehörden an Orten durchgeführt, an denen sich das Grundstück oder das Haus gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes und des Gesetzes der Volksrepublik China über die Steuerverwaltungsverwaltung befindet.
Artikel 15 Wenn Steuerzahler, Steuerbehörden und ihre Mitarbeiter gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen, werden ihre rechtlichen Verpflichtungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Volksrepublik China über die Steuerverwaltung und anderen einschlägigen Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften untersucht.
Artikel 16 Dieses Gesetz tritt am 1. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig werden die vom Staatsrat am 7. Juli 1997 verkündeten vorläufigen Verordnungen über die Grunderwerbsteuer der Volksrepublik China aufgehoben.

Diese englische Übersetzung stammt von der offiziellen Website des Nationalen Volkskongresses der VR China. In naher Zukunft wird eine genauere englische Version, die von uns übersetzt wurde, auf dem China Laws Portal verfügbar sein.