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Verfassung von China (2018)

Verfassung

Art der Gesetze Verfassung

Ausstellende Stelle Nationalen Volkskongresses

Bekanntmachungstermin 18. März 2018

Datum des Inkrafttretens 18. März 2018

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Verfassungsrecht

Herausgeber CJ Beobachter

Verfassung der Volksrepublik China
(Auf der fünften Tagung des Fünften Nationalen Volkskongresses angenommen und durch die Ankündigung des Nationalen Volkskongresses am 4. Dezember 1982 zur Umsetzung verkündet
Geändert in Übereinstimmung mit den Änderungen der Verfassung der Volksrepublik China, die jeweils auf der ersten Sitzung des Siebten Nationalen Volkskongresses am 12. April 1988, der Ersten Sitzung des 29. Nationalen Volkskongresses am 1993. März 15, der Zweiten, verabschiedet wurden Sitzung des neunten nationalen Volkskongresses am 1999. März 14, zweite Sitzung des zehnten nationalen Volkskongresses am 2004. März 11 und erste Sitzung des dreizehnten nationalen Volkskongresses am 2018. März XNUMX.)
Inhalte
Präambel
Kapitel I Allgemeine Grundsätze
Kapitel II Die Grundrechte und -pflichten der Bürger
Kapitel III Die Struktur des Staates
Abschnitt 1 Der Nationale Volkskongress
Abschnitt 2 Der Präsident der Volksrepublik China
Abschnitt 3 Der Staatsrat
Abschnitt 4 Die Zentrale Militärkommission
Abschnitt 5 Die lokalen Volkskongresse und die lokalen Volksregierungen auf verschiedenen Ebenen
Abschnitt 6 Die Organe der Selbstverwaltung der nationalen autonomen Gebiete
Abschnitt 7 Die Überwachungsausschüsse
Abschnitt 8 Die Volksgerichte und die Volksstaatsanwaltschaften
Kapitel IV Die Nationalflagge, die Nationalhymne, das Nationalemblem und die Hauptstadt
Präambel
China ist ein Land mit einer der längsten Geschichten der Welt. Die Menschen aller chinesischen Nationalitäten haben gemeinsam eine Kultur der Größe geschaffen und eine glorreiche revolutionäre Tradition.
Nach 1840 wurde das feudale China allmählich zu einem halbkolonialen und halbfeudalen Land. Das chinesische Volk führte viele aufeinanderfolgende heldenhafte Kämpfe für nationale Unabhängigkeit und Befreiung sowie für Demokratie und Freiheit.
Im 20. Jahrhundert haben in China große und erderschütternde historische Veränderungen stattgefunden.
Die Revolution von 1911, angeführt von Dr. Sun Yat-sen, hob die feudale Monarchie auf und brachte die Republik China hervor. Die historische Mission des chinesischen Volkes, Imperialismus und Feudalismus zu stürzen, blieb jedoch unerfüllt.
Nachdem das chinesische Volk aller Nationalitäten, angeführt von der Kommunistischen Partei Chinas, mit dem Vorsitzenden Mao Zedong als Führer, 1949 langwierige und mühsame, bewaffnete und anderweitig bewaffnete Kämpfe geführt hatte, stürzte es XNUMX die Herrschaft des Imperialismus, des Feudalismus und des Bürokraten -Kapitalismus, gewann einen großen Sieg in der neudemokratischen Revolution und gründete die Volksrepublik China. Seitdem hat das chinesische Volk die Kontrolle über die Staatsmacht übernommen und ist Herr des Landes geworden.
Nach der Gründung der Volksrepublik gelang China nach und nach der Übergang von einer neudemokratischen zu einer sozialistischen Gesellschaft. Die sozialistische Transformation des Privateigentums an den Produktionsmitteln ist abgeschlossen, das System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abgeschafft und das sozialistische System etabliert. Die demokratische Volksdiktatur, die von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis von Arbeitern und Bauern beruht, das im Wesentlichen die Diktatur des Proletariats ist, wurde konsolidiert und weiterentwickelt. Das chinesische Volk und die chinesische Volksbefreiungsarmee haben imperialistische und hegemonistische Aggressionen, Sabotage und bewaffnete Provokationen besiegt und damit Chinas nationale Unabhängigkeit und Sicherheit gewahrt und seine nationale Verteidigung gestärkt. In der wirtschaftlichen Entwicklung wurden große Erfolge erzielt. Grundsätzlich wurde ein unabhängiges und relativ umfassendes sozialistisches Industriesystem eingerichtet. Die landwirtschaftliche Produktion hat deutlich zugenommen. In den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden bedeutende Fortschritte erzielt, während die Ausbildung in sozialistischer Ideologie zu bemerkenswerten Ergebnissen geführt hat. Das Leben der Menschen hat sich erheblich verbessert.
Der Sieg in der neudemokratischen Revolution Chinas und die Erfolge in seiner sozialistischen Sache wurden vom chinesischen Volk aller Nationalitäten unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas und unter der Führung des Marxismus-Leninismus und des Denkens von Mao Zedong durch die Wahrung der Wahrheit erreicht , Fehler zu korrigieren und zahlreiche Schwierigkeiten und Nöte zu überwinden. China wird noch lange in der Primärphase des Sozialismus sein. Die Hauptaufgabe der Nation besteht darin, ihre Bemühungen auf die sozialistische Modernisierung auf dem Weg des Sozialismus im chinesischen Stil zu konzentrieren. Unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas und unter der Führung des Marxismus-Leninismus dachte Mao Zedong, Deng Xiaoping Theory, der wichtige Gedanke der Drei Repräsentanten, der wissenschaftliche Ausblick auf die Entwicklung und der Xi Jinping-Gedanke zum Sozialismus mit chinesischen Merkmalen für a New Era, das chinesische Volk aller Nationalitäten wird weiterhin an der demokratischen Diktatur des Volkes und dem sozialistischen Weg festhalten, an Reformen festhalten und sich nach außen öffnen, sozialistische Institutionen stetig verbessern, die sozialistische Marktwirtschaft entwickeln, die sozialistische Demokratie entwickeln, die sozialistische Rechtsstaatlichkeit, setzen Sie das neue Entwicklungskonzept um und arbeiten Sie hart und selbständig daran, die Industrie, die Landwirtschaft, die Landesverteidigung sowie Wissenschaft und Technologie des Landes Schritt für Schritt zu modernisieren und die koordinierte Entwicklung der materiellen, politischen, spirituellen, sozialen und sozialen Aspekte zu fördern ökologische Zivilisationen, um China in ein großes modernes sozialistisches Land zu verwandeln, das wohlhabend, mächtig ist,demokratisch, kulturell fortgeschritten, harmonisch und schön und erreichen die Verjüngung der chinesischen Nation.
Die ausbeutenden Klassen als solche wurden in unserem Land abgeschafft. Der Klassenkampf wird jedoch noch lange in bestimmten Grenzen bestehen bleiben. Das chinesische Volk muss gegen jene Kräfte und Elemente im In- und Ausland kämpfen, die dem sozialistischen System Chinas feindlich gegenüberstehen, und versuchen, es zu untergraben.
Taiwan ist Teil des heiligen Territoriums der Volksrepublik China. Es ist die unantastbare Pflicht aller Chinesen, einschließlich unserer Landsleute in Taiwan, die große Aufgabe der Wiedervereinigung des Mutterlandes zu erfüllen.
Beim Aufbau des Sozialismus ist es wichtig, sich auf Arbeiter, Bauern und Intellektuelle zu verlassen und alle Kräfte zu vereinen, die vereint werden können. In den langen Jahren der Revolution, des Aufbaus und der Reform hat sich unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas eine breite patriotische Einheitsfront gebildet, die sich aus demokratischen Parteien und Volksorganisationen zusammensetzt und alle sozialistisch arbeitenden Menschen, alle Erbauer von, umfasst Sozialismus, alle Patrioten, die den Sozialismus unterstützen, alle Patrioten, die für die Wiedervereinigung des Mutterlandes stehen, und alle Patrioten, die sich der Verjüngung der chinesischen Nation widmen. Diese Einheitsfront wird weiter konsolidiert und ausgebaut. Die Politische Konsultativkonferenz des chinesischen Volkes, eine breit aufgestellte repräsentative Organisation der Einheitsfront, die eine bedeutende historische Rolle gespielt hat, wird eine noch wichtigere Rolle im politischen und sozialen Leben des Landes, bei der Förderung der Freundschaft mit anderen Ländern und im Kampf für das Land spielen sozialistische Modernisierung und für die Wiedervereinigung und Einheit des Landes. Das System der Mehrparteienkooperation und der politischen Konsultation unter Führung der Kommunistischen Partei Chinas wird noch lange bestehen und sich weiterentwickeln.
Die Volksrepublik China ist ein einheitlicher multinationaler Staat, der von den Menschen aller Nationalitäten gemeinsam geschaffen wird. Die sozialistischen Beziehungen von Gleichheit, Einheit, gegenseitiger Unterstützung und Harmonie wurden zwischen den Nationalitäten hergestellt und werden weiter gestärkt. Im Kampf um die Wahrung der Einheit der Nationalitäten ist es notwendig, den Chauvinismus der großen Nationen, hauptsächlich den Han-Chauvinismus, und den lokalen nationalen Chauvinismus zu bekämpfen. Der Staat wird sein Möglichstes tun, um den gemeinsamen Wohlstand aller Nationalitäten zu fördern.
Chinas Errungenschaften in Revolution, Bau und Reform sind untrennbar mit der Unterstützung der Menschen auf der Welt verbunden. Die Zukunft Chinas ist eng mit der Zukunft der Welt verbunden. China betreibt konsequent eine unabhängige Außenpolitik und hält sich an die fünf Grundsätze der gegenseitigen Achtung der Souveränität und der territorialen Integrität, der gegenseitigen Nichtangriffe, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen, der Gleichheit und des gegenseitigen Nutzens sowie des friedlichen Zusammenlebens, dem Weg des Friedens Entwicklung und die wechselseitige Öffnungsstrategie zur Entwicklung diplomatischer Beziehungen sowie des wirtschaftlichen und kulturellen Austauschs mit anderen Ländern und zum Aufbau einer Gemeinschaft mit einer gemeinsamen Zukunft für die Menschheit. China ist konsequent gegen Imperialismus, Hegemonismus und Kolonialismus, stärkt die Einheit mit den Menschen anderer Länder, unterstützt die unterdrückten Nationen und die Entwicklungsländer in ihrem gerechten Kampf um die Erlangung und Wahrung der nationalen Unabhängigkeit und die Entwicklung ihrer Volkswirtschaften und bemüht sich um die Wahrung des Weltfriedens und fördern die Ursache des menschlichen Fortschritts.
Diese Verfassung bestätigt in ihrer Rechtsform die Errungenschaften der Kämpfe des chinesischen Volkes aller Nationalitäten und definiert das Grundsystem und die Grundaufgaben des Staates. es ist das Grundgesetz des Staates und hat die höchste rechtliche Autorität. Die Menschen aller Nationalitäten, alle staatlichen Organe, die Streitkräfte, alle politischen Parteien und öffentlichen Organisationen sowie alle Unternehmen und Institutionen des Landes müssen die Verfassung als grundlegenden Verhaltensstandard betrachten und die Pflicht haben, die Würde der Bevölkerung zu wahren Verfassung und stellen deren Umsetzung sicher.
Kapitel I Allgemeine Grundsätze
Artikel 1 Die Volksrepublik China ist ein sozialistischer Staat unter der demokratischen Volksdiktatur, die von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis von Arbeitern und Bauern beruht.
Das sozialistische System ist das Grundsystem der Volksrepublik China. Die Führung der Kommunistischen Partei Chinas ist das bestimmende Merkmal des Sozialismus mit chinesischen Merkmalen. Eine Störung des sozialistischen Systems durch eine Organisation oder Einzelperson ist verboten.
Artikel 2 Alle Macht in der Volksrepublik China gehört dem Volk.
Der Nationale Volkskongress und die lokalen Volkskongresse auf verschiedenen Ebenen sind die Organe, durch die das Volk Staatsmacht ausübt.
Das Volk verwaltet staatliche Angelegenheiten und verwaltet wirtschaftliche und kulturelle Unternehmen sowie soziale Angelegenheiten auf verschiedenen Wegen und auf verschiedene Weise in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Artikel 3 Die staatlichen Organe der Volksrepublik China wenden das Prinzip des demokratischen Zentralismus an.
Der Nationale Volkskongress und die lokalen Volkskongresse auf verschiedenen Ebenen werden durch demokratische Wahlen konstituiert. Sie sind den Menschen gegenüber verantwortlich und unterliegen ihrer Aufsicht.
Alle Verwaltungs-, Aufsichts-, Justiz- und Staatsanwaltschaftsorgane des Staates werden von den Volkskongressen geschaffen, für die sie verantwortlich sind und von denen sie beaufsichtigt werden.
Die Aufteilung der Funktionen und Befugnisse zwischen den zentralen und lokalen staatlichen Organen richtet sich nach dem Grundsatz, der Initiative und dem Enthusiasmus der lokalen Behörden unter der einheitlichen Führung der zentralen Behörden vollen Spielraum zu geben.
Artikel 4 Alle Nationalitäten in der Volksrepublik China sind gleich. Der Staat schützt die gesetzlichen Rechte und Interessen der Minderheiten und hält die Beziehungen aufrecht und entwickelt ein Verhältnis von Gleichheit, Einheit, gegenseitiger Unterstützung und Harmonie zwischen allen Nationalitäten Chinas. Diskriminierung und Unterdrückung jeglicher Nationalität sind verboten; Jede Handlung, die die Einheit der Nationalitäten untergräbt oder eine Spaltung auslöst, ist verboten.
Der Staat unterstützt Gebiete, in denen Minderheiten leben, bei der Beschleunigung ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung entsprechend den Merkmalen und Bedürfnissen der verschiedenen Minderheiten.
Regionale Autonomie wird in Gebieten praktiziert, in denen Menschen mit Minderheiten in konzentrierten Gemeinschaften leben. In diesen Bereichen werden Selbstverwaltungsorgane eingerichtet, um die Macht der Autonomie auszuüben. Alle nationalen autonomen Gebiete sind integraler Bestandteil der Volksrepublik China.
Alle Nationalitäten haben die Freiheit, ihre eigenen gesprochenen und geschriebenen Sprachen zu verwenden und zu entwickeln und ihre eigenen Folkways und Bräuche zu bewahren oder zu reformieren.
Artikel 5 Die Volksrepublik China regiert das Land nach dem Gesetz und macht es zu einem sozialistischen Land unter Rechtsstaatlichkeit.
Der Staat hält die Einheitlichkeit und Würde des sozialistischen Rechtssystems aufrecht.
Keine Gesetze oder administrativen oder lokalen Vorschriften dürfen gegen die Verfassung verstoßen.
Alle staatlichen Organe, Streitkräfte, alle politischen Parteien und öffentlichen Organisationen sowie alle Unternehmen und Institutionen müssen sich an die Verfassung und andere Gesetze halten. Alle Handlungen, die gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen, müssen untersucht werden.
Keine Organisation oder Einzelperson hat das Privileg, über die Verfassung oder andere Gesetze hinauszugehen.
Artikel 6 Die Grundlage des sozialistischen Wirtschaftssystems der Volksrepublik China ist das sozialistische öffentliche Eigentum an den Produktionsmitteln, nämlich das Eigentum des gesamten Volkes und das kollektive Eigentum der Werktätigen. Das System des sozialistischen öffentlichen Eigentums ersetzt das System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen; es wendet das Prinzip "von jedem nach seiner Fähigkeit, auf jeden nach seiner Arbeit" an.
In der Primärphase des Sozialismus hält der Staat an dem grundlegenden Wirtschaftssystem fest, in dem das öffentliche Eigentum dominiert und sich verschiedene Eigentumsformen nebeneinander entwickeln, und hält an dem Verteilungssystem fest, in dem die Verteilung nach Arbeit dominiert und verschiedene Verteilungsarten nebeneinander existieren .
Artikel 7 Die staatliche Wirtschaft, nämlich die sozialistische Wirtschaft, die dem gesamten Volk gehört, ist die führende Kraft in der Volkswirtschaft. Der Staat sorgt für die Konsolidierung und das Wachstum der staatlichen Wirtschaft.
Artikel 8 Die ländlichen kollektiven Wirtschaftsorganisationen wenden das System des doppelten Betriebs an, das durch die Kombination von zentralem Betrieb mit dezentralem Betrieb auf der Grundlage des Betriebs von Haushalten im Rahmen eines Vertrags gekennzeichnet ist. In ländlichen Gebieten gehören alle Formen der Genossenschaftsökonomie wie Erzeuger-, Versorgungs- und Vermarktungs-, Kredit- und Verbrauchergenossenschaften zum Sektor der sozialistischen Wirtschaft, der von den Werktätigen kollektiv verwaltet wird. Erwerbstätige, die Mitglieder ländlicher Wirtschaftskollektive sind, haben innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen das Recht, Ackerland und hügeliges Land zu bewirtschaften, die für den privaten Gebrauch vorgesehen sind, Nebenprodukte im Haushalt zu produzieren und Vieh in Privatbesitz zu züchten.
Die verschiedenen Formen der Genossenschaftsökonomie in Städten, wie im Handwerks-, Industrie-, Bau-, Transport-, Handels- und Dienstleistungsgewerbe, gehören alle zum Sektor der sozialistischen Wirtschaft, der von den Werktätigen kollektiv verwaltet wird.
Der Staat schützt die gesetzlichen Rechte und Interessen der städtischen und ländlichen Wirtschaftskollektive und fördert, leitet und unterstützt das Wachstum der kollektiven Wirtschaft.
Artikel 9 Alle Bodenschätze, Gewässer, Wälder, Berge, Wiesen, nicht zurückgewonnenes Land, Strände und andere natürliche Ressourcen sind Eigentum des Staates, dh des gesamten Volkes, mit Ausnahme der Wälder, Berge, Wiesen, nicht zurückgewonnenen Flächen und Strände, die im Besitz von Kollektiven sind, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Der Staat sorgt für eine rationelle Nutzung der natürlichen Ressourcen und schützt seltene Tiere und Pflanzen. Die Aneignung oder Beschädigung natürlicher Ressourcen durch eine Organisation oder Einzelperson auf irgendeine Weise ist verboten.
Artikel 10 Land in den Städten gehört dem Staat.
Grundstücke in ländlichen und vorstädtischen Gebieten gehören Kollektiven, mit Ausnahme der Teile, die dem Staat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gehören. Hausgrundstücke und privat bewirtschaftete Grundstücke und hügeliges Land gehören ebenfalls Kollektiven.
Der Staat kann im öffentlichen Interesse und in Übereinstimmung mit dem Gesetz Land für seine Nutzung enteignen oder anfordern und eine Entschädigung für das enteignete oder angeforderte Land leisten.
Keine Organisation oder Einzelperson darf die Übertragung von Grundstücken auf rechtswidrige Weise aneignen, kaufen, verkaufen oder anderweitig betreiben. Das Recht zur Nutzung von Grundstücken kann gesetzlich übertragen werden.
Alle Organisationen und Einzelpersonen, die Land nutzen, müssen dessen rationelle Nutzung sicherstellen.
Artikel 11 Die nicht öffentlichen Wirtschaftssektoren wie der einzelne und der private Wirtschaftssektor, die innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen operieren, sind ein wichtiger Bestandteil der sozialistischen Marktwirtschaft.
Der Staat schützt die gesetzlichen Rechte und Interessen der nicht öffentlichen Wirtschaftssektoren wie des individuellen und des privaten Wirtschaftssektors. Der Staat fördert, unterstützt und leitet die Entwicklung des nicht öffentlichen Wirtschaftssektors und übt in Übereinstimmung mit dem Gesetz die Aufsicht und Kontrolle über den nicht öffentlichen Wirtschaftssektor aus.
Artikel 12 Sozialistisches öffentliches Eigentum ist unantastbar.
Der Staat schützt sozialistisches öffentliches Eigentum. Die Aneignung oder Beschädigung von staatlichem oder kollektivem Eigentum durch eine Organisation oder Einzelperson auf irgendeine Weise ist verboten.
Artikel 13 Das rechtmäßige Privateigentum der Bürger ist unverletzlich.
Der Staat schützt in Übereinstimmung mit dem Gesetz die Rechte der Bürger auf Privateigentum und auf sein Erbe.
Der Staat kann im öffentlichen Interesse und in Übereinstimmung mit dem Gesetz Privateigentum für seine Nutzung enteignen oder anfordern und eine Entschädigung für das enteignete oder angeforderte Privateigentum leisten.
Artikel 14 Der Staat erhöht kontinuierlich die Arbeitsproduktivität, verbessert die wirtschaftlichen Ergebnisse und entwickelt die Produktivkräfte, indem er die Begeisterung der Werktätigen steigert, ihre technischen Fähigkeiten erhöht, fortschrittliche Wissenschaft und Technologie verbreitet, die Systeme der Wirtschaftsverwaltung und des Unternehmensbetriebs verbessert und Management, Einführung des sozialistischen Verantwortungssystems in verschiedenen Formen und Verbesserung der Arbeitsorganisation.
Der Staat praktiziert strenge Wirtschaft und bekämpft Abfälle.
Der Staat teilt Akkumulation und Konsum richtig auf, befasst sich mit den Interessen des Kollektivs und des Einzelnen sowie des Staates und verbessert auf der Grundlage einer erweiterten Produktion schrittweise das materielle und kulturelle Leben der Menschen.
Der Staat schafft ein solides System der sozialen Sicherheit, das mit dem Stand der wirtschaftlichen Entwicklung vereinbar ist.
Artikel 15 Der Staat praktiziert sozialistische Marktwirtschaft.
Der Staat stärkt die Wirtschaftsgesetzgebung, verbessert die Makroregulierung und -kontrolle.
Der Staat verbietet gesetzeskonform jeder Organisation oder Einzelperson, die sozioökonomische Ordnung zu stören.
Artikel 16 Staatliche Unternehmen haben Entscheidungsbefugnis in Bezug auf ihre Tätigkeit innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen.
Staatliche Unternehmen praktizieren demokratisches Management durch Kongresse von Arbeitnehmern und Mitarbeitern und auf andere Weise in Übereinstimmung mit dem Gesetz.
Artikel 17 Kollektivwirtschaftsorganisationen haben Entscheidungsbefugnis bei der Durchführung unabhängiger wirtschaftlicher Tätigkeiten, sofern sie die einschlägigen Gesetze einhalten.
Kollektivwirtschaftsorganisationen praktizieren demokratisches Management und wählen oder entfernen in Übereinstimmung mit dem Gesetz ihr Führungspersonal und entscheiden über wichtige Fragen in Bezug auf Betrieb und Management.
Artikel 18 Die Volksrepublik China gestattet ausländischen Unternehmen, anderen ausländischen Wirtschaftsorganisationen und einzelnen Ausländern, in China zu investieren und gemäß den Bestimmungen der Volksgesetze verschiedene Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit chinesischen Unternehmen und anderen chinesischen Wirtschaftsorganisationen einzugehen Republik China.
Alle ausländischen Unternehmen, andere ausländische Wirtschaftsorganisationen sowie chinesisch-ausländische Joint Ventures auf chinesischem Gebiet halten sich an die Gesetze der Volksrepublik China. Ihre gesetzlichen Rechte und Interessen werden durch die Gesetze der Volksrepublik China geschützt.
Artikel 19 Der Staat unternimmt die Entwicklung der sozialistischen Bildung und arbeitet daran, das wissenschaftliche und kulturelle Niveau der gesamten Nation zu verbessern.
Der Staat richtet Schulen verschiedener Art ein und verwaltet sie, universalisiert die obligatorische Grundschulbildung und fördert die Sekundar-, Berufs- und Hochschulbildung sowie die Vorschulerziehung.
Der Staat entwickelt Bildungseinrichtungen, um Analphabetismus zu beseitigen und Arbeitnehmern, Bauern, Staatsfunktionären und anderen Arbeitern politische, wissenschaftliche, technische und berufliche Bildung zu bieten. Es ermutigt die Menschen, sich durch unabhängiges Lernen weiterzubilden.
Der Staat ermutigt die kollektiven Wirtschaftsorganisationen, staatlichen Unternehmen und Institutionen sowie andere Bereiche der Gesellschaft, Bildungseinrichtungen verschiedener Art in Übereinstimmung mit dem Gesetz einzurichten.
Der Staat fördert die landesweite Verwendung von Putonghua [gemeinsame Rede basierend auf der Pekinger Aussprache - Tr.].
Artikel 20 Der Staat fördert die Entwicklung der Natur- und Sozialwissenschaften, verbreitet Wissen über Wissenschaft und Technologie und lobt und belohnt Leistungen in der wissenschaftlichen Forschung sowie technologische Innovationen und Erfindungen.
Artikel 21 Der Staat entwickelt medizinische und Gesundheitsdienste, fördert die moderne Medizin und die traditionelle chinesische Medizin, fördert und unterstützt die Einrichtung verschiedener medizinischer und gesundheitlicher Einrichtungen durch ländliche Wirtschaftskollektive, staatliche Unternehmen und Institutionen sowie Nachbarschaftsorganisationen und fördert Gesundheits- und Hygieneaktivitäten von Massencharakter, alles zum Schutz der Gesundheit der Menschen.
Der Staat entwickelt die Körperkultur und fördert Massensportaktivitäten, um die körperliche Fitness der Menschen zu verbessern.
Artikel 22 Der Staat fördert die Entwicklung von Kunst und Literatur, Presse, Rundfunk, Fernsehen, Verlags- und Vertriebsdiensten, Bibliotheken, Museen, Kulturzentren und anderen kulturellen Unternehmen, die den Menschen und dem Sozialismus dienen, und fördert kulturelle Massenaktivitäten.
Der Staat schützt Orte von landschaftlichem und historischem Interesse, wertvolle Kulturdenkmäler und Relikte sowie andere bedeutende Gegenstände des historischen und kulturellen Erbes Chinas.
Artikel 23 Der Staat bildet Fachpersonal in allen Bereichen aus, die dem Sozialismus dienen, erweitert die Reihen der Intellektuellen und schafft Bedingungen, um ihrer Rolle bei der sozialistischen Modernisierung vollen Spielraum zu geben.
Artikel 24 Der Staat stärkt den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft mit einer fortschrittlichen Kultur und Ideologie, indem er die Bildung in hohen Idealen, Ethik, Allgemeinwissen, Disziplin und Rechtssystem fördert und die Formulierung und Einhaltung von Verhaltensregeln und gemeinsamen Zusagen von fördert verschiedene Bevölkerungsgruppen in städtischen und ländlichen Gebieten.
Der Staat setzt sich für sozialistische Grundwerte ein und fördert bürgerschaftliche Tugenden wie Patriotismus, Liebe zu den Menschen, Freude an der Arbeit, Respekt vor der Wissenschaft und Hingabe an den Sozialismus. Die Menschen sind in Patriotismus, Kollektivismus, Internationalismus, Kommunismus, dialektischem und historischem Materialismus ausgebildet und gegen Kapitalismus, Feudalismus und andere dekadente Ideen ausgebildet.
Artikel 25 Der Staat fördert die Familienplanung, damit das Bevölkerungswachstum den Plänen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung entspricht.
Artikel 26 Der Staat schützt und verbessert die Umwelt, in der Menschen leben, und die ökologische Umwelt. Es verhindert und kontrolliert Umweltverschmutzung und andere öffentliche Gefahren.
Der Staat organisiert und fördert die Aufforstung und den Schutz der Wälder.
Artikel 27 Alle staatlichen Organe führen den Grundsatz der einfachen und effizienten Verwaltung, das System der Arbeitsverantwortung und das System der Ausbildung von Funktionären aus und bewerten ihre Leistung, um die Qualität der Arbeit und die Effizienz ständig zu verbessern und den Bürokratismus zu bekämpfen.
Alle staatlichen Organe und Funktionäre müssen sich auf die Unterstützung der Menschen verlassen, in engem Kontakt mit ihnen bleiben, ihre Meinungen und Vorschläge beachten, ihre Aufsicht akzeptieren und ihr Bestes geben, um ihnen zu dienen.
Alle Staatsfunktionäre leisten bei ihrem Amtsantritt einen öffentlichen Eid auf die Verfassung.
Artikel 28 Der Staat hält die öffentliche Ordnung aufrecht und unterdrückt verräterische und andere kriminelle Aktivitäten, die die Sicherheit des Staates gefährden. es bestraft kriminelle Aktivitäten, die die öffentliche Sicherheit gefährden und die sozialistische Wirtschaft sowie andere kriminelle Aktivitäten stören; und es bestraft und reformiert Verbrecher.
Artikel 29 Die Streitkräfte der Volksrepublik China gehören zum Volk. Ihre Aufgabe ist es, die Landesverteidigung zu stärken, Aggressionen zu widerstehen, das Mutterland zu verteidigen, die friedliche Arbeit der Menschen zu schützen, am nationalen Wiederaufbau teilzunehmen und ihr Bestes zu geben, um den Menschen zu dienen.
Der Staat stärkt die Revolutionierung, Modernisierung und Regularisierung der Streitkräfte, um die nationalen Verteidigungsfähigkeiten zu verbessern.
Artikel 30 Die administrative Aufteilung der Volksrepublik China ist wie folgt:
(1) Das Land ist in Provinzen, autonome Regionen und Gemeinden direkt unter der Zentralregierung unterteilt.
(2) Provinzen und autonome Regionen sind in autonome Präfekturen, Landkreise, autonome Landkreise und Städte unterteilt. und
(3) Landkreise und autonome Landkreise sind in Townships, Nationalitäts-Townships und Städte unterteilt.
Gemeinden direkt unter der Zentralregierung und andere Großstädte sind in Bezirke und Landkreise unterteilt. Autonome Präfekturen sind in Landkreise, autonome Landkreise und Städte unterteilt.
Alle autonomen Regionen, autonomen Präfekturen und autonomen Landkreise sind nationale autonome Gebiete.
Artikel 31 Der Staat kann erforderlichenfalls besondere Verwaltungsregionen einrichten. Die Systeme, die in speziellen Verwaltungsregionen eingeführt werden sollen, werden durch das vom Nationalen Volkskongress unter Berücksichtigung spezifischer Bedingungen erlassene Gesetz vorgeschrieben.
Artikel 32 Die Volksrepublik China schützt die gesetzlichen Rechte und Interessen von Ausländern auf chinesischem Gebiet. Ausländer auf chinesischem Territorium müssen sich an die Gesetze der Volksrepublik China halten.
Die Volksrepublik China kann Ausländern, die dies aus politischen Gründen beantragen, Asyl gewähren.
Kapitel II Die Grundrechte und -pflichten der Bürger
Artikel 33 Alle Personen mit der Staatsangehörigkeit der Volksrepublik China sind Staatsbürger der Volksrepublik China.
Alle Bürger der Volksrepublik China sind vor dem Gesetz gleich.
Der Staat respektiert und bewahrt die Menschenrechte.
Jeder Bürger hat Anspruch auf die Rechte und muss gleichzeitig die in der Verfassung und anderen Gesetzen vorgeschriebenen Pflichten erfüllen.
Artikel 34 Alle Bürger der Volksrepublik China, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben das Recht zu wählen und sich zur Wahl zu stellen, unabhängig von ethnischem Status, Rasse, Geschlecht, Beruf, familiärem Hintergrund, religiöser Überzeugung, Bildung, Eigentumsstatus oder Länge des Wohnsitzes, ausgenommen Personen, denen laut Gesetz die politischen Rechte entzogen sind.
Artikel 35 Bürger der Volksrepublik China genießen Rede-, Presse-, Versammlungs-, Vereinigungs-, Prozessions- und Demonstrationsfreiheit.
Artikel 36 Bürger der Volksrepublik China genießen die Religionsfreiheit.
Kein staatliches Organ, keine öffentliche Organisation oder Einzelperson darf die Bürger dazu zwingen, an eine Religion zu glauben oder nicht zu glauben. Sie dürfen auch keine Bürger diskriminieren, die an eine Religion glauben oder nicht glauben.
Der Staat schützt normale religiöse Aktivitäten. Niemand darf die Religion nutzen, um sich an Aktivitäten zu beteiligen, die die öffentliche Ordnung stören, die Gesundheit der Bürger beeinträchtigen oder das Bildungssystem des Staates beeinträchtigen.
Religiöse Körperschaften und religiöse Angelegenheiten unterliegen keiner Fremdherrschaft.
Artikel 37 Die Freiheit der Bürger der Volksrepublik China ist unantastbar.
Kein Bürger darf verhaftet werden, außer mit Zustimmung oder durch Entscheidung eines Volksstaatsanwalts oder durch Entscheidung eines Volksgerichts, und Verhaftungen müssen von einem Organ der öffentlichen Sicherheit vorgenommen werden.
Die rechtswidrige Inhaftierung oder der Entzug oder die Einschränkung der Freiheit der Bürger durch die Person auf andere Weise ist verboten, und die rechtswidrige Durchsuchung der Person der Bürger ist verboten.
Artikel 38 Die persönliche Würde der Bürger der Volksrepublik China ist unantastbar. Beleidigungen, Verleumdungen, falsche Anschuldigungen oder falsche Beschuldigungen, die auf irgendeine Weise gegen Bürger gerichtet sind, sind verboten.
Artikel 39 Die Wohnsitze der Bürger der Volksrepublik China sind unantastbar. Die rechtswidrige Durchsuchung oder das Eindringen in den Wohnsitz eines Bürgers ist verboten.
Artikel 40 Die Freiheit und die Privatsphäre der Korrespondenz der Bürger der Volksrepublik China sind gesetzlich geschützt. Keine Organisation oder Einzelperson darf aus irgendeinem Grund die Freiheit und die Privatsphäre der Bürger in Bezug auf Korrespondenz verletzen, außer in Fällen, in denen es der öffentlichen Sicherheit oder den Staatsanwaltschaften gestattet ist, die Korrespondenz gemäß den Anforderungen der staatlichen Sicherheit oder der strafrechtlichen Ermittlungen zu zensieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren.
Artikel 41 Bürger der Volksrepublik China haben das Recht, staatliche Organe oder Funktionäre zu kritisieren und Vorschläge zu machen. Die Bürger haben das Recht, bei den zuständigen staatlichen Organen Beschwerden oder Anklagen gegen oder die Aufdeckung von staatlichen Organen oder Funktionären wegen Verstoßes gegen Gesetze oder Pflichtverletzungen einzureichen. Die Herstellung oder Verfälschung von Tatsachen zum Zwecke der Verleumdung oder falschen Beschuldigung ist jedoch verboten.
Das betreffende staatliche Organ muss auf verantwortungsvolle Weise und durch Feststellung des Sachverhalts mit den Beschwerden, Anklagen oder Enthüllungen der Bürger umgehen. Niemand darf solche Beschwerden, Anklagen und Enthüllungen unterdrücken oder sich an den Bürgern rächen, die sie vorbringen.
Bürger, die durch die Verletzung ihrer Bürgerrechte durch ein staatliches Organ oder einen Funktionär Verluste erlitten haben, haben Anspruch auf Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Artikel 42 Bürger der Volksrepublik China haben sowohl das Recht als auch die Pflicht zu arbeiten.
Über verschiedene Kanäle schafft der Staat Beschäftigungsbedingungen, verbessert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, verbessert die Arbeitsbedingungen und erhöht auf der Grundlage einer erweiterten Produktion die Vergütung für Arbeits- und Sozialleistungen.
Arbeit ist eine Ehrensache für jeden Bürger, der arbeiten kann. Alle arbeitenden Menschen in staatlichen Unternehmen sowie in städtischen und ländlichen Wirtschaftskollektiven sollten ihre Arbeit als die Herren des Landes betrachten, in dem sie sich befinden. Der Staat fördert die Nachahmung sozialistischer Arbeitskräfte und lobt und belohnt vorbildliche und fortgeschrittene Arbeitskräfte. Der Staat ermutigt die Bürger, sich freiwillig zu engagieren.
Der Staat bietet den Bürgern die notwendige Berufsausbildung, bevor sie beschäftigt werden.
Artikel 43 Die arbeitenden Menschen in der Volksrepublik China haben das Recht, sich auszuruhen.
Der Staat erweitert die Einrichtungen für den Rest und die Erholung der Werktätigen und schreibt Arbeitszeiten und Urlaub für Arbeitnehmer und Angestellte vor.
Artikel 44 Der Staat wendet das Rentensystem für Arbeitnehmer und Angestellte von Unternehmen und Institutionen sowie für Funktionäre von Staatsorganen gemäß dem Gesetz an. Der Lebensunterhalt von Rentnern wird vom Staat und der Gesellschaft gesichert.
Artikel 45 Bürger der Volksrepublik China haben das Recht auf materielle Unterstützung durch Staat und Gesellschaft, wenn sie alt, krank oder behindert sind. Der Staat entwickelt Sozialversicherungen, Sozialhilfe sowie medizinische und Gesundheitsdienste, die erforderlich sind, damit die Bürger dieses Recht genießen können.
Staat und Gesellschaft sichern den Lebensunterhalt behinderter Angehöriger der Streitkräfte, gewähren den Familien der Märtyrer Renten und behandeln die Familien des Militärpersonals bevorzugt.
Der Staat und die Gesellschaft helfen dabei, Vorkehrungen für die Arbeit, den Lebensunterhalt und die Bildung von Blinden, Taubstummen und anderen behinderten Bürgern zu treffen.
Artikel 46 Bürger der Volksrepublik China haben sowohl die Pflicht als auch das Recht auf Bildung.
Der Staat fördert die umfassende Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in moralischer, intellektueller und physischer Hinsicht.
Artikel 47 Die Bürger der Volksrepublik China haben die Freiheit, sich an wissenschaftlicher Forschung, literarischem und künstlerischem Schaffen und anderen kulturellen Aktivitäten zu beteiligen. Der Staat fördert und unterstützt kreative Bemühungen, die den Interessen der Menschen förderlich sind, die von Bürgern unternommen werden, die sich mit Bildung, Wissenschaft, Technologie, Literatur, Kunst und anderer kultureller Arbeit befassen.
Artikel 48 Frauen in der Volksrepublik China genießen in allen Lebensbereichen, im politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und familiären Leben, die gleichen Rechte wie Männer.
Der Staat schützt die Rechte und Interessen von Frauen, wendet den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit auf Männer und Frauen gleichermaßen an und bildet Kader unter Frauen aus und wählt sie aus.
Artikel 49 Ehe, Familie sowie Mutter und Kind sind staatlich geschützt.
Sowohl Ehemann als auch Ehefrau haben die Pflicht, Familienplanung zu praktizieren.
Eltern haben die Pflicht, ihre minderjährigen Kinder zu erziehen und zu erziehen, und volljährige Kinder haben die Pflicht, ihre Eltern zu unterstützen und zu unterstützen.
Eine Verletzung der Ehefreiheit ist verboten. Misshandlungen von alten Menschen, Frauen und Kindern sind verboten.
Artikel 50 Die Volksrepublik China schützt die legitimen Rechte und Interessen der im Ausland lebenden chinesischen Staatsangehörigen und die gesetzlichen Rechte und Interessen der im Ausland zurückgekehrten Chinesen und der Familienangehörigen der im Ausland lebenden chinesischen Staatsangehörigen.
Artikel 51 Bürger der Volksrepublik China dürfen bei der Ausübung ihrer Freiheiten und Rechte weder die Interessen des Staates, der Gesellschaft oder des Kollektivs noch die gesetzlichen Freiheiten und Rechte anderer Bürger verletzen.
Artikel 52 Es ist die Pflicht der Bürger der Volksrepublik China, die Vereinigung des Landes und die Einheit aller seiner Nationalitäten zu gewährleisten.
Artikel 53 Bürger der Volksrepublik China müssen sich an die Verfassung und andere Gesetze halten, Staatsgeheimnisse bewahren, öffentliches Eigentum schützen, Arbeitsdisziplin und öffentliche Ordnung einhalten und die Sozialethik respektieren.
Artikel 54 Es ist die Pflicht der Bürger der Volksrepublik China, die Sicherheit, Ehre und Interessen des Mutterlandes zu wahren. Sie dürfen keine Handlungen begehen, die der Sicherheit, Ehre und den Interessen des Mutterlandes abträglich sind.
Artikel 55 Es ist die heilige Pflicht eines jeden Bürgers der Volksrepublik China, das Mutterland zu verteidigen und sich der Aggression zu widersetzen.
Es ist die ehrenvolle Pflicht der Bürger der Volksrepublik China, Militärdienst zu leisten und sich der Miliz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzuschließen.
Artikel 56 Es ist die Pflicht der Bürger der Volksrepublik China, Steuern in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu zahlen.
Kapitel III Die Struktur des Staates
Abschnitt 1 Der Nationale Volkskongress
Artikel 57 Der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China ist das höchste Organ der Staatsmacht. Sein ständiges Gremium ist das Ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses.
Artikel 58 Der Nationale Volkskongress und sein Ständiger Ausschuss üben die Gesetzgebungsbefugnis des Staates aus.
Artikel 59 Der Nationale Volkskongress setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die aus den Provinzen, autonomen Regionen, Gemeinden direkt unter der Zentralregierung und speziellen Verwaltungsregionen gewählt wurden, sowie aus Abgeordneten, die aus den Streitkräften gewählt wurden. Alle Minderheitsnationalitäten haben Anspruch auf eine angemessene Vertretung.
Die Wahl der Abgeordneten zum Nationalen Volkskongress wird vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses durchgeführt.
Die Anzahl der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses und das Verfahren ihrer Wahl sind gesetzlich vorgeschrieben.
Artikel 60 Der Nationale Volkskongress wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses muss sicherstellen, dass die Wahl der Abgeordneten zum nachfolgenden Nationalen Volkskongress zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Nationalen Volkskongresses abgeschlossen ist. Sollten außergewöhnliche Umstände eine solche Wahl verhindern, kann sie durch die Entscheidung von mehr als zwei Dritteln aller Mitglieder des Ständigen Ausschusses des derzeitigen Nationalen Volkskongresses verschoben und die Amtszeit des derzeitigen Nationalen Volkskongresses verlängert werden. Die Wahl der Abgeordneten zum nachfolgenden Nationalen Volkskongress muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung derartiger außergewöhnlicher Umstände abgeschlossen sein.
Artikel 61 Der Nationale Volkskongress tritt einmal im Jahr zu einer Sitzung zusammen und wird von seinem Ständigen Ausschuss einberufen. Eine Sitzung des Nationalen Volkskongresses kann jederzeit einberufen werden, wenn der Ständige Ausschuss dies für erforderlich hält oder wenn mehr als ein Fünftel der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses dies vorschlägt.
Wenn der Nationale Volkskongress zusammentritt, wählt er ein Präsidium für die Durchführung seiner Sitzung.
Artikel 62 Der Nationale Volkskongress übt folgende Funktionen und Befugnisse aus:
(1) die Verfassung zu ändern;
(2) die Durchsetzung der Verfassung zu überwachen;
(3) Grundgesetze für Straftaten, Zivilangelegenheiten, staatliche Organe und andere Angelegenheiten zu erlassen und zu ändern;
(4) den Präsidenten und den Vizepräsidenten der Volksrepublik China zu wählen;
(5) über die Wahl des Premierministers des Staatsrates nach Ernennung durch den Präsidenten der Volksrepublik China und über die Wahl der Vizepremieren, Staatsräte, Minister, die für Ministerien oder Kommissionen zuständig sind, des Rechnungsprüfers -General und der Generalsekretär des Staatsrates auf Ernennung des Premierministers;
(6) den Vorsitzenden der Zentralen Militärkommission zu wählen und auf Ernennung des Vorsitzenden über die Wahl aller anderen Mitglieder der Zentralen Militärkommission zu entscheiden;
(7) Wahl des Ministers des staatlichen Aufsichtsausschusses;
(8) den Präsidenten des Obersten Volksgerichtshofs zu wählen;
(9) den Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zu wählen;
(10) den Plan für die nationale wirtschaftliche und soziale Entwicklung und den Bericht über seine Umsetzung zu prüfen und zu genehmigen;
(11) den Staatshaushalt und den Bericht über seine Ausführung zu prüfen und zu genehmigen;
(12) unangemessene Entscheidungen des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zu ändern oder aufzuheben;
(13) die Einrichtung von Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden direkt unter der Zentralregierung zu genehmigen;
(14) über die Einrichtung besonderer Verwaltungsregionen und die dort einzuführenden Systeme zu entscheiden;
(15) über Fragen von Krieg und Frieden zu entscheiden; und
(16) andere Funktionen und Befugnisse auszuüben, die das höchste Organ staatlicher Macht ausüben sollte.
Artikel 63 Der Nationale Volkskongress hat die Befugnis, folgende Personen aus dem Amt zu entfernen:
(1) der Präsident und der Vizepräsident der Volksrepublik China;
(2) der Ministerpräsident, die Vizepremieren, die Staatsräte, die für Ministerien oder Kommissionen zuständigen Minister, der Generalprüfer und der Generalsekretär des Staatsrates;
(3) der Vorsitzende der Zentralen Militärkommission und andere Mitglieder der Kommission;
(4) der Minister des Staatsaufsichtskomitees;
(5) der Präsident des Obersten Volksgerichtshofs; und
(6) der Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft.
Artikel 64 Änderungen der Verfassung sind vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses oder von mehr als einem Fünftel der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses vorzuschlagen und mit einer Stimme von mehr als zwei Dritteln aller Abgeordneten zu verabschieden der Kongress.
Gesetze und Resolutionen sind mit der Mehrheit aller Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses zu verabschieden.
Artikel 65 Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
der Vorsitzende;
die stellvertretenden Vorsitzenden;
der Generalsekretär; und
die Mitglieder.
Staatsangehörigkeiten von Minderheiten haben Anspruch auf eine angemessene Vertretung im Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses.
Der Nationale Volkskongress wählt und hat die Befugnis, Mitglieder seines Ständigen Ausschusses zurückzurufen.
Kein Mitglied des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses darf ein Amt in einem staatlichen Verwaltungs-, Aufsichts-, Justiz- oder Prokuratorium ausüben.
Artikel 66 Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses wird für dieselbe Amtszeit wie der Nationale Volkskongress gewählt. Sie übt ihre Funktionen und Befugnisse aus, bis vom nachfolgenden Nationalen Volkskongress ein neuer Ständiger Ausschuss gewählt wird.
Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses dürfen höchstens zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben.
Artikel 67 Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses übt folgende Funktionen und Befugnisse aus:
(1) die Verfassung auszulegen und ihre Durchsetzung zu überwachen;
(2) Gesetze zu erlassen und zu ändern, mit Ausnahme derjenigen, die vom Nationalen Volkskongress erlassen werden sollten;
(3) die vom Nationalen Volkskongress erlassenen Gesetze teilweise zu ergänzen und zu ändern, wenn der Nationale Volkskongress nicht tagt, sofern die Grundprinzipien dieser Gesetze nicht verletzt werden;
(4) Gesetze auszulegen;
(5) teilweise Anpassungen des Plans für die nationale wirtschaftliche und soziale Entwicklung oder des Staatshaushalts, die sich im Zuge ihrer Umsetzung als notwendig erweisen, zu überprüfen und zu genehmigen, wenn der Nationale Volkskongress nicht tagt;
(6) die Angelegenheiten des Staatsrates, der Zentralen Militärkommission, des staatlichen Aufsichtskomitees, des Obersten Volksgerichtshofs und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zu überwachen;
(7) die Verwaltungsvorschriften, Entscheidungen oder Anordnungen des Staatsrates aufzuheben, die gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen;
(8) die örtlichen Vorschriften oder Entscheidungen der staatlichen Machtorgane von Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden direkt unter der Zentralregierung aufzuheben, die gegen die Verfassung, andere Gesetze oder Verwaltungsvorschriften verstoßen;
(9) zu entscheiden, wann der Nationale Volkskongress nicht tagt, über die Wahl der für Ministerien oder Kommissionen zuständigen Minister, des Generalprüfers oder des Generalsekretärs des Staatsrates nach Ernennung durch den Ministerpräsidenten des Staatsrates ;;
(10) zu entscheiden, wann der Nationale Volkskongress nicht tagt, über die Wahl anderer Mitglieder der Zentralen Militärkommission nach Ernennung durch den Vorsitzenden der Kommission zu entscheiden;
(11) auf Empfehlung des Ministers des Staatsaufsichtsausschusses die Vize-Minister und Mitglieder des Staatsaufsichtsausschusses zu ernennen oder zu entfernen;
(12) auf Empfehlung des Präsidenten des Obersten Volksgerichtshofs die Vizepräsidenten und Richter des Obersten Volksgerichtshofs, Mitglieder seines Justizausschusses und den Präsidenten des Militärgerichts zu ernennen oder zu entfernen;
(13) auf Empfehlung des Generalstaatsanwalts der Obersten Volksstaatsanwaltschaft die stellvertretenden Generalstaatsanwälte und Prokuratoren der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, Mitglieder des Prokuratoriums und des Generalstaatsanwalts der Militärstaatsanwaltschaft zu ernennen oder zu entfernen und die Ernennung oder Abberufung der Hauptstaatsanwälte der Volksstaatsanwaltschaften der Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden direkt unter der Zentralregierung zu genehmigen;
(14) über die Ernennung oder den Rückruf von Bevollmächtigten im Ausland zu entscheiden;
(15) über die Ratifizierung oder Aufhebung von Verträgen und wichtigen Vereinbarungen mit ausländischen Staaten zu entscheiden;
(16) Einführung von Systemen für Titel und Ränge für militärisches und diplomatisches Personal sowie für andere spezifische Titel und Ränge;
(17) staatliche Medaillen und Ehrentitel zu vergeben und über deren Verleihung zu entscheiden;
(18) über die Gewährung besonderer Begnadigungen zu entscheiden;
(19) zu entscheiden, wann der Nationale Volkskongress nicht tagt, über die Verkündigung eines Kriegszustands im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Land oder über die Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zur gemeinsamen Verteidigung gegen Aggression;
(20) über eine allgemeine oder teilweise Mobilisierung zu entscheiden;
(21) über den Eintritt in den Ausnahmezustand im ganzen Land oder in bestimmten Provinzen, autonomen Regionen oder Gemeinden direkt unter der Zentralregierung zu entscheiden; und
(22) andere Funktionen und Befugnisse auszuüben, die der Nationale Volkskongress ihm übertragen kann.
Artikel 68 Der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses leitet die Arbeit des Ständigen Ausschusses und beruft seine Sitzungen ein. Die stellvertretenden Vorsitzenden und der Generalsekretär unterstützen den Vorsitzenden bei seiner Arbeit.
Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Generalsekretär bilden den Rat der Vorsitzenden, der die wichtige tägliche Arbeit des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses übernimmt.
Artikel 69 Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses ist dem Nationalen Volkskongress verantwortlich und berichtet dem Kongress über seine Arbeit.
Artikel 70 Der Nationale Volkskongress setzt bei Bedarf einen Ausschuss für Minderheitenangelegenheiten, einen Ausschuss für Verfassung und Recht, einen Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen, einen Ausschuss für Bildung, Wissenschaft, Kultur und öffentliche Gesundheit, einen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, einen Ausschuss für Übersee-China und andere Sonderausschüsse ein . Diese Sonderausschüsse arbeiten unter der Leitung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, wenn der Kongress nicht tagt.
Die Sonderausschüsse prüfen, erörtern und erarbeiten relevante Gesetzentwürfe und Resolutionsentwürfe unter der Leitung des Nationalen Volkskongresses und seines Ständigen Ausschusses.
Artikel 71 Der Nationale Volkskongress und sein Ständiger Ausschuss können, wenn sie dies für erforderlich halten, Untersuchungsausschüsse für bestimmte Fragen ernennen und im Lichte ihrer Berichte entsprechende Beschlüsse fassen.
Alle betroffenen Staatsorgane, öffentlichen Organisationen und Bürger sind verpflichtet, den Untersuchungsausschüssen bei der Durchführung der Ermittlungen die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Artikel 72 Die Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses und die Mitglieder seines Ständigen Ausschusses haben das Recht, gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren Gesetzentwürfe und Vorschläge im Rahmen der jeweiligen Funktionen und Befugnisse des Nationalen Volkskongresses und seines Ständigen Ausschusses einzureichen.
Artikel 73 Die Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses und die Mitglieder des Ständigen Ausschusses haben das Recht, während der Sitzungen des Kongresses und der Sitzungen des Ausschusses Fragen gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren an den Staatsrat oder die Ministerien zu richten und Kommissionen des Staatsrates, die die Fragen verantwortungsbewusst beantworten müssen.
Artikel 74 Kein Abgeordneter des Nationalen Volkskongresses darf ohne Zustimmung des Präsidiums der laufenden Sitzung des Nationalen Volkskongresses oder, wenn der Nationale Volkskongress nicht tagt, ohne Zustimmung seines Standes verhaftet oder vor ein Strafverfahren gestellt werden Komitee.
Artikel 75 Abgeordnete des Nationalen Volkskongresses können nicht rechtlich für ihre Reden oder Abstimmungen auf seinen Sitzungen haftbar gemacht werden.
Artikel 76 Die Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses müssen eine vorbildliche Rolle bei der Einhaltung der Verfassung und anderer Gesetze sowie bei der Wahrung von Staatsgeheimnissen spielen und bei öffentlichen Aktivitäten, Produktion und anderen Arbeiten zur Durchsetzung der Verfassung und anderer Gesetze beitragen.
Die Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses sollten engen Kontakt zu den Einheiten, die sie gewählt haben, und zum Volk halten, die Meinungen und Forderungen des Volkes beachten und vermitteln und hart daran arbeiten, ihnen zu dienen.
Artikel 77 Die Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses unterliegen der Aufsicht der Einheiten, die sie gewählt haben. Die Wahleinheiten haben die Befugnis, durch gesetzlich vorgeschriebene Verfahren die von ihnen gewählten Abgeordneten zurückzurufen.
Artikel 78 Die Organisation und Arbeitsverfahren des Nationalen Volkskongresses und seines Ständigen Ausschusses sind gesetzlich vorgeschrieben.
Abschnitt 2 Der Präsident der Volksrepublik China
Artikel 79 Der Präsident und der Vizepräsident der Volksrepublik China werden vom Nationalen Volkskongress gewählt.
Bürger der Volksrepublik China, die das Wahl- und Wahlrecht haben und das 45. Lebensjahr vollendet haben, können als Präsident oder Vizepräsident der Volksrepublik China gewählt werden.
Die Amtszeit des Präsidenten und Vizepräsidenten der Volksrepublik China entspricht der des Nationalen Volkskongresses.
Artikel 80 Der Präsident der Volksrepublik China verkündet auf der Grundlage der Beschlüsse des Nationalen Volkskongresses und seines Ständigen Ausschusses Statuten, ernennt oder entfernt den Ministerpräsidenten, die Vizepremieren, die Staatsräte und die Minister, die für Ministerien oder Kommissionen zuständig sind. der Generalprüfer und der Generalsekretär des Staatsrates; verleiht staatliche Medaillen und Ehrentitel; erlässt besondere Begnadigungsbefehle; verkündet den Eintritt in den Ausnahmezustand; proklamiert einen Kriegszustand; und erteilt Mobilisierungsbefehle.
Artikel 81 Der Präsident der Volksrepublik China übt im Namen der Volksrepublik China Tätigkeiten im Zusammenhang mit Staatsangelegenheiten aus, empfängt ausländische diplomatische Vertreter und ernennt nach den Entscheidungen des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses oder erinnert an bevollmächtigte Vertreter im Ausland und ratifiziert oder hebt Verträge und wichtige Vereinbarungen mit ausländischen Staaten auf.
Artikel 82 Der Vizepräsident der Volksrepublik China unterstützt den Präsidenten bei seiner Arbeit.
Der Vizepräsident der Volksrepublik China kann solche Funktionen und Befugnisse des Präsidenten ausüben, die der Präsident ihm anvertrauen kann.
Artikel 83 Der Präsident und der Vizepräsident der Volksrepublik China üben ihre Funktionen und Befugnisse aus, bis der vom nachfolgenden Nationalen Volkskongress gewählte neue Präsident und Vizepräsident sein Amt antritt.
Artikel 84 Für den Fall, dass das Amt des Präsidenten der Volksrepublik China frei wird, tritt der Vizepräsident das Amt des Präsidenten an.
Für den Fall, dass das Amt des Vizepräsidenten der Volksrepublik China frei wird, wählt der Nationale Volkskongress einen neuen Vizepräsidenten, der die Stelle besetzt.
Für den Fall, dass die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Volksrepublik China frei werden, wählt der Nationale Volkskongress einen neuen Präsidenten und einen neuen Vizepräsidenten. Vor einer solchen Wahl fungiert der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses vorübergehend als Präsident der Volksrepublik China.
Abschnitt 3 Der Staatsrat
Artikel 85 Der Staatsrat, dh die zentrale Volksregierung der Volksrepublik China, ist das Exekutivorgan des höchsten Organs der Staatsmacht. es ist das höchste Organ der staatlichen Verwaltung.
Artikel 86 Der Staatsrat setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
die Premiere;
die Vizepremieren;
die Staatsräte;
die für Ministerien zuständigen Minister;
die für Kommissionen zuständigen Minister;
der Auditor-General; und
der Generalsekretär.
Der Ministerpräsident übernimmt die Gesamtverantwortung für die Arbeit des Staatsrates. Die Minister übernehmen die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Ministerien und Kommissionen.
Die Organisation des Staatsrates ist gesetzlich vorgeschrieben.
Artikel 87 Die Amtszeit des Staatsrates entspricht der des Nationalen Volkskongresses.
Der Ministerpräsident, die Vizepremieren und die Staatsräte dürfen nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben.
Artikel 88 Der Ministerpräsident leitet die Arbeit des Staatsrates. Die Vizepremieren und Staatsräte unterstützen den Ministerpräsidenten bei seiner Arbeit.
An den Exekutivsitzungen des Staatsrates nehmen der Ministerpräsident, die Vizepremieren, die Staatsräte und der Generalsekretär des Staatsrates teil.
Der Ministerpräsident beruft die Exekutivsitzungen und Plenarsitzungen des Staatsrates ein und leitet sie.
Artikel 89 Der Staatsrat übt folgende Funktionen und Befugnisse aus:
(1) Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen, Verwaltungsvorschriften zu erlassen und Entscheidungen und Anordnungen in Übereinstimmung mit der Verfassung und anderen Gesetzen zu erlassen;
(2) Vorschläge an den Nationalen Volkskongress oder dessen Ständigen Ausschuss zu richten;
(3) die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Ministerien und Kommissionen des Staatsrates zu formulieren, eine einheitliche Führung über die Arbeit der Ministerien und Kommissionen auszuüben und alle anderen Verwaltungsarbeiten mit nationalem Charakter zu leiten, die nicht in die Zuständigkeit von fallen die Ministerien und Kommissionen;
(4) eine einheitliche Führung über die Arbeit der lokalen Organe der staatlichen Verwaltung auf verschiedenen Ebenen im ganzen Land auszuüben und die detaillierte Aufteilung der Funktionen und Befugnisse zwischen der Zentralregierung und den Organen der staatlichen Verwaltung der Provinzen, autonomen Regionen und Länder zu formulieren Gemeinden direkt unter der Zentralregierung;
(5) Ausarbeitung und Umsetzung des Plans für die nationale wirtschaftliche und soziale Entwicklung und des Staatshaushalts;
(6) wirtschaftliche Angelegenheiten, den Bau von Städten und ländlichen Gebieten sowie den Bau ökologischer Zivilisationen zu leiten und zu verwalten;
(7) die Angelegenheiten von Bildung, Wissenschaft, Kultur, öffentlicher Gesundheit, Körperkultur und Familienplanung zu leiten und zu verwalten;
(8) Leitung und Verwaltung von Zivilangelegenheiten, öffentlicher Sicherheit, Justizverwaltung und anderen damit zusammenhängenden Angelegenheiten;
(9) Außenpolitik zu führen und Verträge und Vereinbarungen mit ausländischen Staaten zu schließen;
(10) den Aufbau der nationalen Verteidigung zu leiten und zu verwalten;
(11) Angelegenheiten in Bezug auf die Nationalitäten zu leiten und zu verwalten und die Gleichberechtigung der Minderheiten und das Recht auf Autonomie der nationalen autonomen Gebiete zu gewährleisten;
(12) zum Schutz der legitimen Rechte und Interessen von im Ausland lebenden chinesischen Staatsangehörigen und zum Schutz der gesetzlichen Rechte und Interessen von im Ausland zurückgekehrten Chinesen und der Familienangehörigen von im Ausland lebenden chinesischen Staatsangehörigen;
(13) unangemessene Anordnungen, Richtlinien und Vorschriften der Ministerien oder Kommissionen zu ändern oder aufzuheben;
(14) unangemessene Entscheidungen und Anordnungen lokaler Organe der staatlichen Verwaltung auf verschiedenen Ebenen zu ändern oder aufzuheben;
(15) die geografische Aufteilung von Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden direkt unter der Zentralregierung zu genehmigen und die Errichtung und geografische Aufteilung von autonomen Präfekturen, Landkreisen, autonomen Landkreisen und Städten zu genehmigen;
(16) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den Eintritt in den Ausnahmezustand in Teilen von Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden direkt unter der Zentralregierung zu entscheiden;
(17) die Größe der Verwaltungsorgane zu prüfen und zu entscheiden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Verwaltungsbeamte zu ernennen oder zu entfernen, sie auszubilden, ihre Leistung zu bewerten und sie zu belohnen oder zu bestrafen; und
(18) andere Funktionen und Befugnisse auszuüben, die der Nationale Volkskongress oder sein Ständiger Ausschuss ihm übertragen können.
Artikel 90 Die für die Ministerien oder Kommissionen des Staatsrates zuständigen Minister sind für die Arbeit ihrer jeweiligen Abteilungen verantwortlich und berufen Ministertreffen oder General- und Exekutivsitzungen der Kommissionen ein und leiten sie, um wichtige Fragen in der Arbeit von zu erörtern und zu entscheiden ihre jeweiligen Abteilungen.
Die Ministerien und Kommissionen erlassen Anordnungen, Richtlinien und Vorschriften im Zuständigkeitsbereich ihrer jeweiligen Abteilungen und in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, Entscheidungen und Anordnungen des Staatsrates.
Artikel 91 Der Staatsrat richtet ein Prüfungsgremium ein, das durch Prüfung der Einnahmen und Ausgaben aller Abteilungen des Staatsrates und der lokalen Gebietskörperschaften auf verschiedenen Ebenen sowie der Einnahmen und Ausgaben aller Finanz- und Währungsorganisationen, Unternehmen und Institutionen der EU überwacht Zustand.
Unter der Leitung des Ministerpräsidenten des Staatsrates und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen übt das Prüfungsgremium seine Aufsichtsbefugnis unabhängig durch Prüfung aus, ohne dass ein anderes Verwaltungsorgan, eine öffentliche Organisation oder eine Einzelperson eingreift.
Artikel 92 Der Staatsrat ist verantwortlich und berichtet über seine Arbeit an den Nationalen Volkskongress oder, wenn der Nationale Volkskongress nicht tagt, an seinen Ständigen Ausschuss.
Abschnitt 4 Die Zentrale Militärkommission
Artikel 93 Die Zentrale Militärkommission der Volksrepublik China leitet die Streitkräfte des Landes.
Die Zentrale Militärkommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
der Vorsitzende;
die stellvertretenden Vorsitzenden; und
die Mitglieder.
Der Vorsitzende übernimmt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Zentralen Militärkommission.
Die Amtszeit der Zentralen Militärkommission entspricht der des Nationalen Volkskongresses.
Artikel 94 Der Vorsitzende der Zentralen Militärkommission ist dem Nationalen Volkskongress und seinem Ständigen Ausschuss verantwortlich.
Abschnitt 5 Die lokalen Volkskongresse und die lokale Volksregierung auf verschiedenen Ebenen
Artikel 95 Volkskongresse und Volksregierungen werden in Provinzen, Gemeinden direkt unter der Zentralregierung, Landkreisen, Städten, Gemeindebezirken, Townships, Nationalitätsgemeinden und Städten eingerichtet.
Die Organisation von lokalen Volkskongressen und lokalen Volksregierungen auf verschiedenen Ebenen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Selbstverwaltungsorgane sind in autonomen Regionen, autonomen Präfekturen und autonomen Landkreisen etabliert. Die Organisation und Arbeitsweise der Organe der Selbstverwaltung sind gesetzlich in Übereinstimmung mit den in Kapitel III Abschnitte 5 und 6 der Verfassung festgelegten Grundprinzipien vorgeschrieben.
Artikel 96 Die lokalen Volkskongresse auf verschiedenen Ebenen sind lokale Organe der Staatsmacht.
Auf den lokalen Volkskongressen auf oder über der Kreisebene werden ständige Ausschüsse eingerichtet.
Artikel 97 Abgeordnete der Volkskongresse von Provinzen, Gemeinden direkt unter der Zentralregierung und Städten, die in Bezirke unterteilt sind, werden von den Volkskongressen auf der nächstniedrigeren Ebene gewählt. Abgeordnete auf den Volkskongressen von Landkreisen, Städten, die nicht in Bezirke, Stadtbezirke, Gemeinden, Nationalitätsgemeinden und Städte unterteilt sind, werden direkt von ihren Wahlkreisen gewählt.
Die Anzahl der Abgeordneten der lokalen Volkskongresse auf verschiedenen Ebenen und die Art ihrer Wahl sind gesetzlich vorgeschrieben.
Artikel 98 Die Amtszeit der Volkskongresse auf verschiedenen Ebenen beträgt fünf Jahre.
Artikel 99 Volkskongresse auf verschiedenen Ebenen gewährleisten die Einhaltung und Umsetzung der Verfassung und anderer Gesetze sowie der Verwaltungsvorschriften in ihren jeweiligen Verwaltungsbereichen. Im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Befugnisse verabschieden und erlassen sie Resolutionen und prüfen und beschließen Pläne für die lokale wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung sowie für die Entwicklung öffentlicher Dienstleistungen.
Die lokalen Volkskongresse auf oder über der Kreisebene prüfen und genehmigen die Pläne für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie die Budgets ihrer jeweiligen Verwaltungsbereiche und prüfen und genehmigen die Berichte über ihre Umsetzung. Sie haben die Befugnis, unangemessene Entscheidungen ihrer eigenen ständigen Ausschüsse zu ändern oder aufzuheben.
Die Volkskongresse der Nationalitätsgemeinden können im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Befugnisse spezifische Maßnahmen ergreifen, die den Merkmalen der betreffenden Nationalitäten entsprechen.
Artikel 100 Die Volkskongresse der Provinzen und Gemeinden direkt unter der Zentralregierung und ihre ständigen Ausschüsse können lokale Vorschriften erlassen, die nicht gegen die Verfassung und andere Gesetze und Verwaltungsvorschriften verstoßen dürfen, und sie melden diese lokalen Vorschriften dem Ständigen Ausschuss von der Nationale Volkskongress für die Aufzeichnung.
Die Volkskongresse und ständigen Komitees von Städten, die in Bezirke unterteilt sind, können lokale Vorschriften ausarbeiten, sofern diese Vorschriften nicht gegen die Verfassung, Gesetze, Verwaltungsvorschriften und örtlichen Vorschriften der entsprechenden Provinzen oder autonomen Regionen verstoßen und diese lokalen Vorschriften bei der ständige Ausschüsse der Volkskongresse der entsprechenden Provinzen oder autonomen Regionen.
Artikel 101 Die lokalen Volkskongresse auf ihren jeweiligen Ebenen wählen und haben die Befugnis, Gouverneure und stellvertretende Gouverneure oder Bürgermeister und stellvertretende Bürgermeister oder Leiter und stellvertretende Leiter von Landkreisen, Bezirken, Gemeinden und Städten zurückzurufen.
Lokale Volkskongresse auf oder über der Kreisebene wählen und haben die Befugnis, Minister des Überwachungsausschusses, Präsidenten von Volksgerichten und Hauptprokuratoren von Volksprokuratoren auf der entsprechenden Ebene zurückzurufen. Die Wahl oder der Rückruf von Hauptprokuratoren der Volksstaatsanwaltschaften ist den Hauptprokuratoren der Volksstaatsanwaltschaften auf der nächsthöheren Ebene zur Vorlage bei den ständigen Ausschüssen der Volkskongresse auf der entsprechenden Ebene zur Genehmigung zu melden.
Artikel 102 Die Abgeordneten der Volkskongresse der Provinzen, Gemeinden direkt unter der Zentralregierung und der in Bezirke unterteilten Städte unterliegen der Aufsicht der Einheiten, die sie gewählt haben. Abgeordnete auf den Volkskongressen von Landkreisen, Städten, die nicht in Bezirke, Stadtbezirke, Gemeinden, Nationalitätsgemeinden und Städte unterteilt sind, unterliegen der Aufsicht ihrer Wahlkreise.
Die Einheiten und Wahlkreise, die auf verschiedenen Ebenen Abgeordnete für lokale Volkskongresse wählen, haben die Befugnis, die Abgeordneten gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zurückzurufen.
Artikel 103 Das ständige Komitee eines lokalen Volkskongresses auf oder über der Kreisebene setzt sich aus einem Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Mitgliedern zusammen und ist verantwortlich und berichtet dem Volkskongress auf der entsprechenden Ebene über seine Arbeit.
Ein lokaler Volkskongress auf oder über der Kreisebene wählt und hat die Befugnis, Mitglieder seines ständigen Ausschusses zurückzurufen.
Kein Mitglied des ständigen Ausschusses eines örtlichen Volkskongresses auf oder über der Kreisebene darf gleichzeitig ein Amt in einem staatlichen Verwaltungs-, Aufsichts-, Justiz- oder Staatsanwaltschaftsorgan innehaben.
Artikel 104 Das ständige Komitee eines lokalen Volkskongresses auf oder über der Kreisebene erörtert und trifft Entscheidungen in Bezug auf wichtige Fragen verschiedener Art in seinem Zuständigkeitsbereich. überwacht die Aufgaben der Volksregierung, des Überwachungsausschusses, des Volksgerichts und der Volksstaatsanwaltschaft auf der entsprechenden Ebene; hebt unangemessene Entscheidungen oder Anordnungen der Volksregierung auf der entsprechenden Ebene auf; hebt unangemessene Beschlüsse des Volkskongresses auf der nächstniedrigeren Ebene auf; beschließt über die Ernennung oder Abberufung von Staatsbeamten in seinem Zuständigkeitsbereich, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist; und wenn der Volkskongress auf derselben Ebene nicht tagt, werden einzelne Abgeordnete des Volkskongresses auf der nächsthöheren Ebene zurückgerufen oder gewählt.
Artikel 105 Die lokalen Volksregierungen auf verschiedenen Ebenen sind die Exekutivorgane der lokalen Organe der Staatsmacht sowie die lokalen Organe der staatlichen Verwaltung auf den entsprechenden Ebenen.
Gouverneure, Bürgermeister und Leiter von Landkreisen, Bezirken, Gemeinden und Städten übernehmen auf verschiedenen Ebenen die Gesamtverantwortung für die Regierungen der lokalen Bevölkerung.
Artikel 106 Die Amtszeit der lokalen Volksregierungen auf verschiedenen Ebenen entspricht der Amtszeit der Volkskongresse auf den entsprechenden Ebenen.
Artikel 107 Im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Befugnisse üben die lokalen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene Verwaltungsaufgaben in Bezug auf Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft, Kultur, öffentliche Gesundheit, Körperkultur, Stadt- und Landentwicklung, Finanzen, staatsbürgerliche Angelegenheiten, Strafverfolgung, Minderheitenangelegenheiten, Justizverwaltung und Familienplanung in ihren jeweiligen Gerichtsbarkeiten sowie Erlass von Entscheidungen und Anordnungen und Durchführung der Ernennung, Schulung, Beurteilung, Belobigung, Sanktionierung und Abberufung von Verwaltungsbeamten.
Volksregierungen von Townships, Nationalitätsgemeinden und Städten führen die Beschlüsse der Volkskongresse auf den entsprechenden Ebenen sowie die Entscheidungen und Anordnungen der staatlichen Verwaltungsorgane auf der nächsthöheren Ebene aus und führen Verwaltungsarbeiten in ihren jeweiligen Verwaltungsbereichen durch.
Die Volksregierungen der Provinzen und Gemeinden direkt unter der Zentralregierung entscheiden über die Errichtung und geografische Aufteilung von Townships, Nationalitäts-Townships und Städten.
Artikel 108 Die lokalen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene leiten die Arbeit ihrer untergeordneten Abteilungen und der Volksregierungen auf niedrigeren Ebenen und haben die Befugnis, unangemessene Entscheidungen ihrer untergeordneten Abteilungen und der Volksregierungen auf niedrigeren Ebenen zu ändern oder aufzuheben.
Artikel 109 Prüfungsgremien werden von den lokalen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene eingerichtet. Lokale Prüfungsgremien auf verschiedenen Ebenen üben unabhängig und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen ihre Aufsichtsbefugnis durch Prüfung aus und sind gegenüber der Volksregierung auf der entsprechenden Ebene und gegenüber der Prüfstelle auf der nächsthöheren Ebene verantwortlich.
Artikel 110 Die lokalen Volksregierungen auf verschiedenen Ebenen sind verantwortlich und berichten den Volkskongressen auf den entsprechenden Ebenen über ihre Arbeit. Die lokalen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene sind verantwortlich und berichten über ihre Arbeit an die ständigen Ausschüsse der Volkskongresse auf den entsprechenden Ebenen, wenn die Kongresse nicht stattfinden.
Die lokalen Volksregierungen auf verschiedenen Ebenen sind verantwortlich und berichten den staatlichen Verwaltungsorganen auf der nächsthöheren Ebene über ihre Arbeit. Die lokalen Volksregierungen auf verschiedenen Ebenen im ganzen Land sind staatliche Verwaltungsorgane unter der einheitlichen Führung des Staatsrates und diesem untergeordnet.
Artikel 111 Die auf der Grundlage ihres Wohnortes unter Stadt- und Landbewohnern eingerichteten Anwohner- und Dorfbewohnerausschüsse sind Massenorganisationen der Selbstverwaltung an der Basis. Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und die Mitglieder jedes Bewohner- oder Dorfbewohnerausschusses werden von den Bewohnern gewählt. Das Verhältnis zwischen den Komitees der Bewohner und Dorfbewohner und den Basisorganen der Staatsmacht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Anwohner- und Dorfbewohnerausschüsse richten Unterausschüsse für Menschenvermittlung, öffentliche Sicherheit, öffentliche Gesundheit und andere Angelegenheiten ein, um öffentliche Angelegenheiten und soziale Dienste in ihren Gebieten zu verwalten, zivilrechtliche Streitigkeiten zu vermitteln, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beizutragen und die Meinungen und Forderungen der Bewohner zu vermitteln Vorschläge an die Volksregierung machen.
Abschnitt 6 Die Organe der Selbstverwaltung der nationalen autonomen Gebiete
Artikel 112 Die Organe der Selbstverwaltung der nationalen autonomen Gebiete sind die Volkskongresse und die Volksregierungen der autonomen Regionen, autonomen Präfekturen und autonomen Bezirke.
Artikel 113 Auf dem Volkskongress einer autonomen Region, einer autonomen Präfektur oder eines autonomen Landkreises haben neben den Abgeordneten der Nationalität, die im Verwaltungsgebiet regionale Autonomie ausüben, auch die anderen in dem Gebiet lebenden Nationalitäten Anspruch auf eine angemessene Vertretung.
Unter den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des ständigen Ausschusses des Volkskongresses einer autonomen Region, einer autonomen Präfektur oder eines autonomen Landkreises befinden sich ein oder mehrere Bürger der Nationalität oder Nationalitäten, die in dem betreffenden Gebiet regionale Autonomie ausüben.
Artikel 114 Der Vorsitzende einer autonomen Region, der Präfekt einer autonomen Präfektur oder der Leiter eines autonomen Landkreises ist ein Staatsbürger der Staatsangehörigkeit, der in dem betreffenden Gebiet regionale Autonomie ausübt.
Artikel 115 Die Organe der Selbstverwaltung autonomer Regionen, autonomer Präfekturen und autonomer Landkreise üben die Funktionen und Befugnisse lokaler Staatsorgane gemäß Kapitel III Abschnitt 5 der Verfassung aus. Gleichzeitig üben sie die Macht der Autonomie im Rahmen ihrer Befugnisse aus, wie sie in der Verfassung, dem Gesetz der Volksrepublik China über die regionale nationale Autonomie und anderen Gesetzen vorgeschrieben sind, und setzen die Gesetze und Richtlinien des Staates im Lichte um der bestehenden lokalen Situation.
Artikel 116 Die Volkskongresse der nationalen autonomen Gebiete sind befugt, Vorschriften über die Ausübung der Autonomie und andere gesonderte Vorschriften im Lichte der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Merkmale der Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeiten in den betreffenden Gebieten zu erlassen. Die Vorschriften über die Ausübung der Autonomie und andere separate Vorschriften für autonome Regionen werden dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses vor ihrem Inkrafttreten zur Genehmigung vorgelegt. Diejenigen autonomer Präfekturen und Landkreise werden den ständigen Ausschüssen der Volkskongresse der Provinzen oder autonomen Regionen zur Genehmigung vorgelegt, bevor sie in Kraft treten, und sie werden dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses zur Aufzeichnung vorgelegt.
Artikel 117 Die Selbstverwaltungsorgane der nationalen autonomen Gebiete haben die Befugnis zur Autonomie bei der Verwaltung der Finanzen ihrer Gebiete. Alle Einnahmen, die den nationalen autonomen Gebieten im Rahmen des Finanzsystems des Staates zufließen, werden von den Selbstverwaltungsorganen dieser Gebiete selbst verwaltet und verwendet.
Artikel 118 Die Selbstverwaltungsorgane der nationalen autonomen Gebiete organisieren und verwalten unabhängig voneinander die lokale Wirtschaftsentwicklung unter Anleitung staatlicher Pläne.
Bei der Ausbeutung natürlicher Ressourcen und dem Aufbau von Unternehmen in den nationalen autonomen Gebieten berücksichtigt der Staat die Interessen dieser Gebiete gebührend.
Artikel 119 Die Selbstverwaltungsorgane der nationalen autonomen Gebiete verwalten unabhängig voneinander Bildungs-, Wissenschafts-, Kultur-, Gesundheits- und Körperkulturangelegenheiten in ihren jeweiligen Gebieten, schützen und sichten das kulturelle Erbe der Nationalitäten und setzen sich für eine kräftige Entwicklung ihrer ein Kulturen.
Artikel 120 Die Selbstverwaltungsorgane der nationalen autonomen Gebiete können gemäß dem militärischen System des Staates und den praktischen lokalen Bedürfnissen und mit Zustimmung des Staatsrates lokale öffentliche Sicherheitskräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung organisieren.
Artikel 121 Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verwenden die Selbstverwaltungsorgane der nationalen autonomen Gebiete gemäß den Bestimmungen der Vorschriften über die Ausübung der Autonomie in diesen Gebieten die vor Ort gebräuchliche gesprochene und geschriebene Sprache oder die vor Ort gebräuchlichen Sprachen .
Artikel 122 Der Staat leistet den Minderheiten Nationalitäten finanzielle, materielle und technische Hilfe, um ihre wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung zu beschleunigen.
Der Staat hilft den nationalen autonomen Gebieten, eine große Anzahl von Kadern auf verschiedenen Ebenen sowie Fachpersonal und Facharbeiter verschiedener Berufe und Berufe aus der Nationalität oder den Nationalitäten in diesen Gebieten auszubilden.
Abschnitt 7 Die Überwachungsausschüsse
Artikel 123 Die Überwachungsausschüsse auf allen Ebenen der Volksrepublik China sind Aufsichtsorgane des Staates.
Artikel 124 Die Volksrepublik China richtet auf allen Ebenen einen staatlichen Ausschuss für Aufsichts- und lokale Aufsichtsausschüsse ein.
Ein Überwachungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Der Minister,
Mehrere Vizeminister,
Mehrere Mitglieder.
Die Amtszeit des Ministers eines Überwachungsausschusses entspricht der Amtszeit der Abgeordneten des Volkskongresses auf gleicher Ebene. Der Minister des Staatsaufsichtskomitees hat höchstens zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten.
Die Organisation sowie die Funktionen und Befugnisse eines Überwachungsausschusses sind gesetzlich vorgeschrieben.
Artikel 125 Das staatliche Aufsichtskomitee der Volksrepublik China ist das höchste Aufsichtsorgan.
Das staatliche Aufsichtskomitee leitet die Arbeit der lokalen Aufsichtskomitees auf allen Ebenen. Übergeordnete Überwachungsausschüsse leiten die Arbeit der untergeordneten Überwachungsausschüsse.
Artikel 126 Das staatliche Aufsichtskomitee ist dem Nationalen Volkskongress und dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses verantwortlich. Lokale Überwachungsausschüsse auf allen Ebenen sind den staatlichen Behörden, die sie gebildet haben, sowie den übergeordneten Überwachungsausschüssen verantwortlich.
Artikel 127 Überwachungsausschüsse üben die Justizbefugnisse in Übereinstimmung mit dem Gesetz unabhängig aus und unterliegen keiner Einmischung durch eine Verwaltungseinrichtung, eine öffentliche Organisation oder eine Einzelperson.
Bei der Behandlung von Fällen illegaler oder krimineller Handlungen unter Ausnutzung der Pflicht arbeiten die Aufsichtsorgane mit den Organen der Justiz, der Staatsanwaltschaft und der Strafverfolgungsbehörden zusammen und überwachen einander.
Abschnitt 8 Die Volksgerichte und die Volksstaatsanwaltschaften
Artikel 128 Die Volksgerichte der Volksrepublik China sind die Gerichtsorgane des Staates.
Artikel 129 Die Volksrepublik China richtet den Obersten Volksgerichtshof und die Volksgerichte auf verschiedenen lokalen Ebenen, Militärgerichte und andere spezielle Volksgerichte ein.
Die Amtszeit des Präsidenten des Obersten Volksgerichtshofs entspricht der des Nationalen Volkskongresses. Der Präsident hat nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten.
Die Organisation der Volksgerichte ist gesetzlich vorgeschrieben.
Artikel 130 Mit Ausnahme der gesetzlich festgelegten besonderen Umstände werden alle Fälle vor den Volksgerichten öffentlich verhandelt. Der Angeklagte hat das Recht auf Verteidigung.
Artikel 131 Die Volksgerichte üben ihre richterliche Gewalt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unabhängig aus und unterliegen keiner Einmischung durch ein Verwaltungsorgan, eine öffentliche Organisation oder eine Einzelperson.
Artikel 132 Der Oberste Volksgerichtshof ist das höchste Gerichtsorgan.
Der Oberste Volksgerichtshof überwacht die Rechtspflege durch die Volksgerichte auf verschiedenen lokalen Ebenen und durch die besonderen Volksgerichte. Volksgerichte auf höheren Ebenen überwachen die Rechtspflege durch diejenigen auf niedrigeren Ebenen.
Artikel 133 Der Oberste Volksgerichtshof ist dem Nationalen Volkskongress und seinem Ständigen Ausschuss verantwortlich. Die Gerichte der örtlichen Bevölkerung auf verschiedenen Ebenen sind gegenüber den Organen der Staatsmacht verantwortlich, die sie geschaffen haben.
Artikel 134 Die Volksstaatsanwälte der Volksrepublik China sind staatliche Organe für die rechtliche Überwachung.
Artikel 135 Die Volksrepublik China richtet die Oberste Volksstaatsanwaltschaft und die Volksstaatsanwaltschaft auf verschiedenen lokalen Ebenen, die Militärstaatsanwaltschaft und andere spezielle Volksstaatsanwaltschaften ein.
Die Amtszeit des Generalstaatsanwalts der Obersten Volksstaatsanwaltschaft entspricht der des Nationalen Volkskongresses; Der Generalstaatsanwalt darf nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben.
Die Organisation der Volksstaatsanwälte ist gesetzlich vorgeschrieben.
Artikel 136 Die Staatsanwälte des Volkes üben die Staatsanwaltschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen aus und unterliegen keiner Einmischung durch ein Verwaltungsorgan, eine öffentliche Organisation oder eine Einzelperson.
Artikel 137 Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist das höchste Staatsanwaltschaftsorgan.
Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft leitet die Arbeit der Volksstaatsanwaltschaften auf verschiedenen lokalen Ebenen und der besonderen Volksstaatsanwaltschaften. Die Prokuratoren der Menschen auf höheren Ebenen lenken die Arbeit derjenigen auf niedrigeren Ebenen.
Artikel 138 Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist dem Nationalen Volkskongress und seinem Ständigen Ausschuss verantwortlich. Die Prokuratoren der Menschen auf verschiedenen lokalen Ebenen sind gegenüber den Organen der Staatsmacht, die sie geschaffen haben, und den Prokuratoren der Menschen auf höheren Ebenen verantwortlich.
Artikel 139 Bürger aller chinesischen Nationalitäten haben das Recht, ihre gesprochenen und geschriebenen Muttersprachen in Gerichtsverfahren zu verwenden. Die Volksgerichte und die Volksstaatsanwälte sollten Übersetzungen für jede Partei des Gerichtsverfahrens bereitstellen, die mit den vor Ort gebräuchlichen gesprochenen oder geschriebenen Sprachen nicht vertraut ist.
In einem Gebiet, in dem Menschen mit einer Minderheitsnationalität in einer konzentrierten Gemeinschaft leben oder in dem eine Reihe von Nationalitäten zusammenleben, sollten Gerichtsverhandlungen in der Sprache oder den Sprachen durchgeführt werden, die üblicherweise vor Ort verwendet werden. Anklagen, Urteile, Bekanntmachungen und andere Dokumente sollten je nach tatsächlichem Bedarf in der Sprache oder den Sprachen verfasst werden, die üblicherweise vor Ort verwendet werden.
Artikel 140 Die Volksgerichte, die Volksstaatsanwälte und die Organe der öffentlichen Sicherheit teilen bei der Behandlung von Strafsachen ihre Aufgaben auf, wobei jeder die Verantwortung für seine eigene Arbeit übernimmt. Sie koordinieren ihre Bemühungen und überprüfen sich gegenseitig, um die korrekte und wirksame Durchsetzung sicherzustellen des Gesetzes.
Kapitel IV Die Nationalflagge, die Nationalhymne, das Nationalemblem und die Hauptstadt
Artikel 141 Die Nationalflagge der Volksrepublik China ist eine rote Fahne mit fünf Sternen.
Die Nationalhymne der Volksrepublik China ist der Marsch der Freiwilligen.
Artikel 142 Das nationale Emblem der Volksrepublik China besteht aus einem Bild von Tian'anmen in seiner Mitte, das von fünf Sternen beleuchtet und von Ähren und einem Zahnrad umgeben ist.
Artikel 143 Die Hauptstadt der Volksrepublik China ist Peking.

Diese englische Übersetzung stammt von der offiziellen Website des Nationalen Volkskongresses der VR China. In naher Zukunft wird eine genauere englische Version, die von uns übersetzt wurde, auf dem China Laws Portal verfügbar sein.