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Handelsbankrecht von China (2015)

商业 银行 法

Art der Gesetze Recht

Ausstellende Stelle Ständiger Ausschuss des Nationalen Volkskongresses

Bekanntmachungstermin 29. August 2015

Datum des Inkrafttretens 01. Oktober 2015

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Banken und Finanzen

Herausgeber CJ Beobachter

Das Commercial Banking Law wurde 1995 erlassen und 2003 bzw. 2015 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 1. Oktober 2015 in Kraft getreten.

Insgesamt gibt es 95 Artikel.

Die wichtigsten Punkte sind:

1.Die Geschäftsbanken sind juristische Personen von Unternehmen, die gegründet wurden, um öffentliche Einlagen aufzunehmen, Kredite zu vergeben, die Abrechnung zu arrangieren und andere Geschäfte zu tätigen.

2.Die Gründung einer Geschäftsbank unterliegt der Prüfung und Genehmigung des Bankenaufsichtsorgans des Staatsrates.

3.Kommerzielle Banken holen die Genehmigung der Bankenaufsichts- und Verwaltungsbehörde des Staatsrates für eine der folgenden Änderungsfragen ein:

(1) Namensänderung;

(2) Änderung des Grundkapitals;

(3) Änderung der Adresse des Hauptsitzes oder der Zweigniederlassungen;

(4) Anpassung des Geschäftsumfangs;

(5) Wechsel der Aktionäre, die mehr als 5% des Gesamtkapitals oder der Gesamtaktien halten;

(6) Änderungen der Satzung; und

(7) sonstige Änderungsangelegenheiten, die von der Bankenaufsichts- und Verwaltungsbehörde des Staatsrates festgelegt wurden.

4.Kommerzielle Banken legen ihre Einlagenzinssätze gemäß den von der Volksbank von China für Einlagenzinssätze festgelegten Ober- und Untergrenzen für Einlagenzinssätze fest und veröffentlichen diese.

5.Kommerzielle Banken dürfen keine Treuhand- und Investmentgeschäfte und Wertpapiergeschäfte tätigen oder in Immobilien investieren, die nicht für den eigenen Gebrauch bestimmt sind, oder in Nichtbanken-Finanzinstitute und -Unternehmen in der Volksrepublik China investieren, sofern der Staat nichts anderes bestimmt.

6.Wenn eine Geschäftsbank eine Kreditkrise erlebt hat oder wahrscheinlich hat, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Interessen der Einleger haben wird, kann die Bankenaufsichts- und Verwaltungsbehörde des Staatsrates eine Übernahme der Bank bewirken.

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