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Zivilgesetzbuch von China: Buch VII Haftung für unerlaubte Handlungen (2020)

民法典 第七 编 侵权 责任

Art der Gesetze Recht

Ausstellende Stelle Nationalen Volkskongresses

Bekanntmachungstermin 28. Mai 2020

Datum des Inkrafttretens Jan 01, 2021

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Zivilrecht Deliktsrecht Bürgerliches Gesetzbuch

Herausgeber CJ Beobachter Xinzhu Li 李欣 烛

China hat im Mai 2020 sein erstes Zivilgesetzbuch verkündet, das sieben Teile umfasst, dh Allgemeine Grundsätze, Grundrechte, Verträge, Persönlichkeitsrechte, Ehe und Familie, Erbfolge, Haftung für unerlaubte Handlungen und ergänzende Bestimmungen.

Buch I Allgemeine Grundsätze

Buch II Echte Rechte

Buch III Contract

Buch IV Persönlichkeitsrechte

Buch V Ehe und Familie

Buch VI Nachfolge

Buch VII Haftung für unerlaubte Handlungen

Die Haftung für unerlaubte Handlungen ist der siebte Teil.

Zuvor hat China das Gesetz über die Haftung aus unerlaubter Handlung erlassen. Nach der Verkündung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird das Gesetz am 1. Januar 2021 mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend abgeschafft.

"Buch VII Haftung für unerlaubte Handlungen" kann in drei Unterabschnitte unterteilt werden, insgesamt zehn Kapitel. Die zehn Kapitel sind Allgemeine Bestimmungen, Schäden, Sonderbestimmungen zu Haftungsgegenständen, Produkthaftung, Haftung für Kraftfahrzeugunfälle, Haftung für Behandlungsfehler, Haftung für Umweltverschmutzung und ökologische Schäden, Haftung für extrem gefährliche Aktivitäten, Haftung für durch Domestizierte verursachte Schäden Tiere und Haftung für Schäden, die durch Gebäude oder Gegenstände verursacht werden.

Wir haben einige bemerkenswerte Punkte wie folgt ausgewählt:

1. Haftung für unerlaubte Handlungen und Fehler

Die Haftung für unerlaubte Handlungen kann in drei Kategorien unterteilt werden, je nachdem, ob der Täter ein Verschulden trifft:

(1) Verschuldenshaftung: Wenn der Täter aufgrund des Verschuldens die Bürgerrechte und -interessen anderer verletzt und Schaden verursacht, sollte er die Haftung für unerlaubte Handlungen tragen.

(2) Vermutete Verschuldenshaftung: Wird vermutet, dass der Täter ein gesetzliches Verschulden begangen hat und der Täter nichts anderes nachweisen kann, so trägt er die Haftung für unerlaubte Handlungen.

(3) Strenge Haftung: Wenn ein Täter die unerlaubte Handlung nach dem Gesetz für die Verursachung von Schäden an den Bürgerrechten und Interessen anderer übernimmt, unabhängig davon, ob der Täter ein Verschulden trifft oder nicht, unterliegt er den Bestimmungen.

2. Schäden

Verstößt der Täter gegen eine andere Person und verursacht er Personenschäden, so hat der Täter folgende Entschädigung zu leisten:

(1) Der Täter hat eine Entschädigung für angemessene Kosten zu leisten, die für die Behandlung und Rehabilitation anfallen, wie z. B. medizinische Gebühren, Pflegegebühren, Transportgebühren, Ernährungsgebühren, Zuschüsse für Krankenhausmahlzeiten usw. und das verringerte Einkommen aufgrund von Arbeitsausfällen.

(2) Hat der Täter eine Behinderung des Verletzten verursacht, so hat der Täter den Verletzten auch für Hilfsausrüstungsgebühren und Behinderungsentschädigung zu entschädigen.

(3) Hat der Täter den Tod des Verletzten verursacht, so hat der Täter die verletzten Bestattungskosten und die Todesentschädigung zu zahlen.

(4) Hat der Täter der verletzten Naturperson einen schweren psychischen Schaden zugefügt, so hat der Verletzte das Recht, eine Entschädigung für den psychischen Schaden zu verlangen.

Im Falle einer Verletzung des Eigentums einer anderen Person wird der Vermögensverlust nach dem Marktpreis berechnet, wenn der Verlust entsteht, oder auf andere angemessene Weise. Verstößt eine Person vorsätzlich gegen das geistige Eigentum anderer und ist der Umstand schwerwiegend, so hat die Verletzte das Recht, den entsprechenden Strafschadenersatz zu verlangen.

3. Zuverlässigkeit des Vormunds

Wenn eine Person ohne oder mit begrenzter Fähigkeit zum zivilrechtlichen Verhalten anderen Schaden zufügt, haftet ihr Vormund für unerlaubte Handlungen.

4. Zuverlässigkeit der Netzwerkdienstanbieter

Wenn ein Netzwerkdienstanbieter weiß oder wissen sollte, dass der Netzwerkbenutzer seinen Netzwerkdienst verwendet, um die Bürgerrechte und Interessen anderer zu verletzen, aber nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift, tragen die Netzdienstanbieter eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Netzwerkbenutzer.

5. Die Haftung der Produkthersteller und -verkäufer

Wenn der Zuwiderhandler aufgrund eines Produktmangels einen Schaden erlitten hat, kann der Zuwiderhandler vom Produkthersteller oder vom Verkäufer eine Entschädigung verlangen.

Wenn der Mangel am Produkt vom Hersteller verursacht wird, kann der Verkäufer nach Zahlung der Entschädigung dies vom Hersteller verlangen. Wird der Mangel am Produkt vom Verkäufer verursacht, kann der Hersteller nach Zahlung der Entschädigung dies vom Verkäufer verlangen.

6. Haftung für Umweltverschmutzung

Wenn die Umweltverschmutzung oder der ökologische Schaden den Verletzten schädigt, wird davon ausgegangen, dass der Täter der Verschmutzung für unerlaubte Handlungen haftet, es sei denn, der Täter weist die folgenden Umstände nach: (1) Es gibt Situationen, in denen der Täter die Haftung als ablehnen oder mindern kann gesetzlich vorgesehen; oder (2) es besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen seiner Wirkung und dem Schaden.

7. Haftung für herabfallende Gegenstände

Wenn ein aus einem Gebäude geworfener Gegenstand oder ein aus einem Gebäude gefallener Gegenstand anderen Schaden zufügt, haftet der Täter nach dem Gesetz aus unerlaubter Handlung.

Wenn der spezifische Täter jedoch bei einer Untersuchung nicht ermittelt werden kann, muss der Benutzer des Gebäudes, der möglicherweise Schaden angerichtet hat, eine Entschädigung leisten, es sei denn, er kann nachweisen, dass er nicht der Täter ist.

Diese englische Übersetzung stammt von der NPC-Website. In naher Zukunft wird eine genauere englische Version, die von uns übersetzt wurde, auf dem China Laws Portal verfügbar sein.