Chinesisches Rechtsportal - CJO

Finden Sie Chinas Gesetze und offizielle öffentliche Dokumente auf Englisch

EnglischArabischChinesisch (vereinfacht)NiederländischFranzösischDeutschHindiItalienischJapanischKoreanischPortugiesischRussischSpanischSchwedischHebräischIndonesianVietnamesischThaiTürkischeMalay

Zivilgesetzbuch von China: Buch VII Haftung für unerlaubte Handlungen (2020)

民法典 第七 编 侵权 责任

Art der Gesetze Recht

Ausstellende Stelle Nationalen Volkskongresses

Bekanntmachungstermin 28. Mai 2020

Datum des Inkrafttretens Jan 01, 2021

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Zivilrecht Deliktsrecht Bürgerliches Gesetzbuch

Herausgeber CJ Beobachter Xinzhu Li 李欣 烛

Bürgerliches Gesetzbuch der Volksrepublik China
(Verabschiedet auf der dritten Sitzung des 28. Nationalen Volkskongresses am 2020. Mai XNUMX)
Buch Sieben Deliktshaftung
Kapitel I Allgemeine Regeln
Artikel 1164 Dieses Buch regelt die zivilrechtlichen Beziehungen, die sich aus der Verletzung der zivilrechtlichen Rechte und Interessen ergeben.
Artikel 1165 Ein Akteur, der durch sein Verschulden die zivilrechtlichen Rechte und Interessen einer anderen Person verletzt, haftet aus unerlaubter Handlung.
Wenn nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Verschulden eines Schauspielers vermutet wird und er nicht nachweisen kann, dass er kein Verschulden trifft, haftet der Schauspieler aus unerlaubter Handlung.
Artikel 1166 Verletzt ein Akteur die zivilrechtlichen Rechte und Interessen einer anderen Person, so sind diese Bestimmungen zu beachten, wenn das Gesetz vorsieht, dass ein solcher Akteur die unerlaubte Handlung trägt, unabhängig davon, ob der Akteur ein Verschulden trifft oder nicht.
Artikel 1167 Wenn eine unerlaubte Handlung die persönliche Sicherheit oder die Sicherheit von Eigentum einer anderen Person gefährdet, hat die verletzte Person das Recht, den Täter aufzufordern, eine unerlaubte Handlung wie die Einstellung der Zuwiderhandlung, die Beseitigung der Belästigung oder die Beseitigung der Gefahr zu tragen.
Artikel 1168 Wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam eine unerlaubte Handlung begehen, die einer anderen Person Schaden zufügt, haften sie gesamtschuldnerisch.
Artikel 1169 Eine Person, die einen Schauspieler bei der Begehung einer unerlaubten Handlung unterstützt oder unterstützt, übernimmt mit dem Schauspieler eine gesamtschuldnerische Haftung.
Eine Person, die einem Schauspieler mit oder ohne eingeschränkte Fähigkeit zur Durchführung zivilrechtlicher Handlungen im Auftrag einer unerlaubten Handlung hilft oder sie unterstützt, übernimmt die Haftung aus unerlaubter Handlung. Der Vormund des Schauspielers ohne oder mit begrenzter Fähigkeit zur Durchführung zivilrechtlicher Handlungen übernimmt eine entsprechende Haftung, wenn er die Pflichten eines Vormunds nicht erfüllt.
Artikel 1170 Wenn zwei oder mehr Personen eine Handlung begehen, die die persönliche Sicherheit oder die Sicherheit einer anderen Person gefährdet, und der Schaden nur von einer oder mehreren von ihnen verursacht wird, haften die Täter, wenn die spezifischen Täter identifiziert werden können und wenn die spezifischen Täter nicht identifiziert werden können, übernehmen alle Akteure eine gesamtschuldnerische Haftung.
Artikel 1171 Wenn die von zwei oder mehr Personen begangenen unerlaubten Handlungen einer anderen Person denselben Schaden zufügen und jede Handlung ausreicht, um den gesamten Schaden unabhängig zu verursachen, übernehmen die Akteure die gesamtschuldnerische Haftung.
Artikel 1172 Verursachen die von zwei oder mehr Personen begangenen unerlaubten Handlungen einer anderen Person denselben Schaden, so trägt jede von ihnen die Haftung im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Verschuldensanteil, wenn dies festgestellt werden kann, oder zu gleichen Teilen, wenn dies nicht möglich ist entschlossen.
Artikel 1173 Wenn eine verletzte Person auch das Auftreten oder die Verschärfung des gleichen Schadens an sich selbst verschuldet, kann die Haftung des Täters gemindert werden.
Artikel 1174 Ein Schauspieler übernimmt keine Haftung für Schäden, die absichtlich vom Opfer verursacht wurden.
Artikel 1175 Wird ein Schaden von einer dritten Person verursacht, so haftet die dritte Person aus unerlaubter Handlung.
Artikel 1176 Wenn eine Person freiwillig an einer Freizeit- oder Sportaktivität mit bestimmten inhärenten Risiken teilnimmt und somit durch die Handlung eines anderen Teilnehmers Schaden erleidet, kann sie den anderen Teilnehmer nicht zur Haftung aus unerlaubter Handlung auffordern, es sei denn, der Schaden wird durch dessen vorsätzliche Handlung oder durch dessen Handlung verursacht seine grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung eines Veranstalters der Aktivität richtet sich nach den Bestimmungen der Artikel 1198 bis 1201 dieses Kodex.
Artikel 1177 Wenn die gesetzlichen Rechte und Interessen einer Person verletzt werden und sie irreparablen Schaden erleiden kann, wenn nicht sofort Maßnahmen ergriffen werden, weil die Situation dringend ist und kein Schutz vor dem staatlichen Organ sofort verfügbar ist, kann sie angemessene Maßnahmen wie die Beschlagnahme des Eigentums ergreifen des Täters, soweit dies zum Schutz seiner gesetzlichen Rechte und Interessen erforderlich ist, sofern er unmittelbar danach das betreffende staatliche Organ auffordert, damit umzugehen.
Ein Opfer, das eine unangemessene Maßnahme getroffen hat, um einer anderen Person Schaden zuzufügen, haftet aus unerlaubter Handlung.
Artikel 1178 Sofern dieser Kodex oder andere Gesetze unter den Umständen, unter denen ein Akteur keine oder eine geminderte Haftung trägt, etwas anderes vorsehen, sind diese Bestimmungen zu beachten.
Kapitel II Schäden
Artikel 1179 Wenn eine Person infolge eines Verstoßes einer anderen Person einen Personenschaden erleidet, wird eine Entschädigung für Krankheitskosten, Pflegekosten, Transportkosten, Ernährungskosten, Lebensmittelzulagen für Krankenhausaufenthalte und andere angemessene Kosten für Behandlung und Rehabilitation gewährt sowie entgangenen Verdienst aufgrund von Arbeitsausfällen. Wenn eine Person aufgrund eines Verstoßes einer anderen Person behindert ist, umfasst die Entschädigung auch die Kosten für Zusatzausrüstung und die Entschädigung für Behinderte. Wenn eine Person infolge eines Verstoßes einer anderen Person stirbt, umfasst die Entschädigung auch ihre Bestattungskosten und die Todesentschädigung.
Artikel 1180 Wenn dieselbe unerlaubte Handlung mehrere Todesfälle verursacht, kann für alle derselbe Betrag an Todesfallentschädigung angewendet werden.
Artikel 1181 Wenn eine verletzte Person stirbt, haben ihre nahen Verwandten das Recht, den Täter aufzufordern, die Haftung aus unerlaubter Handlung zu tragen. Handelt es sich bei dem Verstoß um eine Organisation, und wird die Organisation danach in eine andere Organisation (en) aufgeteilt oder mit dieser zusammengelegt, so ist die Organisation, die auf ihr Recht folgt, berechtigt, den Täter aufzufordern, die Haftung aus unerlaubter Handlung zu tragen.
Wenn eine verletzte Person stirbt, hat die Person, die ihre medizinischen Kosten, Bestattungskosten und sonstigen angemessenen Kosten bezahlt hat, das Recht, den Täter aufzufordern, die Kosten zu erstatten, mit Ausnahme der Kosten, die der Täter bereits bezahlt hat.
Artikel 1182 Verursacht eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und -interessen einer Person einen Sachschaden, so erfolgt die Entschädigung nach dem Schaden, den die verletzte Person erleidet, oder nach den Interessen des Täters. Wenn es schwierig ist, den Schaden der verletzten Person und die Interessen des Täters zu bestimmen, und wenn die verletzte Person und der Täter sich nicht auf die Höhe der Entschädigung einigen und somit eine Klage beim Volksgericht erheben können, muss das Volksgericht Bestimmen Sie die Höhe der Entschädigung entsprechend der tatsächlichen Situation.
Artikel 1183 Wenn eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und -interessen einer natürlichen Person eine ernsthafte psychische Belastung darstellt, hat die verletzte Person das Recht, eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden zu verlangen.
Wenn aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung eines Schauspielers ein Gegenstand von persönlicher Bedeutung einer natürlichen Person verletzt wird, der die Person ernsthaft psychisch belastet, hat die verletzte Person das Recht, eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden zu verlangen.
Artikel 1184 Im Falle einer Verletzung des Eigentums einer anderen Person wird der Sachschaden nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt des Schadens oder nach anderen angemessenen Methoden berechnet.
Artikel 1185 Im Falle einer vorsätzlichen Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum einer anderen Person hat die verletzte Person unter schwerwiegenden Umständen das Recht, einen entsprechenden Strafschadenersatz zu verlangen.
Artikel 1186 Wenn weder das Opfer noch der Akteur das Eintreten des Schadens zu vertreten haben, werden die Verluste von beiden Parteien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geteilt.
Artikel 1187 Nach Schadensersatz können die Parteien die Zahlungsweise der Entschädigung aushandeln. Wenn sie keine Einigung erzielen, wird die Entschädigung in einer Pauschale gezahlt oder kann in Raten gezahlt werden, in denen es für den Täter wirklich schwierig ist, eine Pauschalzahlung zu leisten, vorausgesetzt, die verletzte Person hat das Recht, die zu verlangen unerlaubter Handlung, um eine entsprechende Bindung bereitzustellen.
Kapitel III Besondere Bestimmungen zur Haftungsübernahme
Artikel 1188 Verursacht eine Person ohne oder mit eingeschränkter Fähigkeit zur Durchführung zivilrechtlicher Handlungen einer anderen Person Schaden, so übernimmt der Vormund dieser Person die Haftung aus unerlaubter Handlung. Die unerlaubte Handlung des Vormunds kann gemindert werden, wenn der Vormund seine Vormundschaftspflicht erfüllt hat.
Verursacht eine Person, die über Vermögenswerte verfügt, aber keine oder nur begrenzte Kapazitäten zur Durchführung zivilrechtlicher Handlungen besitzt, einer anderen Person Schaden, wird die Entschädigung aus ihrem eigenen Vermögen gezahlt, und etwaige Mängel werden vom Vormund behoben.
Artikel 1189 Verursacht eine Person ohne oder mit eingeschränkter Fähigkeit zur Durchführung zivilrechtlicher Handlungen einer anderen Person Schaden und hat ihr Vormund die Vormundschaftspflicht an eine andere Person delegiert, übernimmt der Vormund die Haftung aus unerlaubter Handlung, und die delegierte Person, die ein Verschulden trifft, übernimmt die Haftung entsprechende Haftung.
Artikel 1190 Wenn eine Person mit voller Kapazität zur Durchführung zivilrechtlicher Handlungen schuld daran ist, einer anderen Person aufgrund eines vorübergehenden Bewusstseinsverlusts oder Kontrollverlusts Schaden zuzufügen, haftet sie aus unerlaubter Handlung. Wenn er kein Verschulden trifft, hat er dem Opfer eine angemessene Entschädigung entsprechend seiner finanziellen Situation zu leisten.
Wenn eine Person mit voller Kapazität zur Durchführung zivilrechtlicher Handlungen einer anderen Person aufgrund eines vorübergehenden Bewusstseinsverlusts oder Kontrollverlusts infolge einer Vergiftung oder eines Missbrauchs von Betäubungsmitteln oder Psychopharmaka Schaden zufügt, haftet sie aus unerlaubter Handlung.
Artikel 1191 Verursacht ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Arbeit Schaden an einer anderen Person, so übernimmt sein Arbeitgeber die Haftung aus unerlaubter Handlung. Der Arbeitgeber kann nach Übernahme der Deliktshaftung eine Entschädigung gegen den vorsätzlich oder grob fahrlässig handelnden Arbeitnehmer verlangen.
Verursacht ein entsandter Mitarbeiter während des Zeitraums der Arbeitsentsendung im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Arbeit einer anderen Person Schaden, so übernimmt der Arbeitgeber, der den entsandten Mitarbeiter empfängt, die Haftung aus unerlaubter Handlung. Der Arbeitgeber, der den schuldhaften Arbeitnehmer entsendet, übernimmt die entsprechende Haftung.
Artikel 1192 Verursacht die Partei, die Arbeitsleistungen erbringt, in einem Arbeitsverhältnis zwischen Einzelpersonen einer anderen Person im Zusammenhang mit den Arbeitsleistungen Schaden, so übernimmt die Partei, die Arbeitsleistungen erhält, eine unerlaubte Handlung. Die dienstleistungsempfangende Partei kann nach Übernahme der unerlaubten Handlung eine Entschädigung gegen die dienstleistungserbringende Partei verlangen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Wenn die Dienstleistungserbringerin im Zusammenhang mit den Arbeitsleistungen Schaden erleidet, übernehmen beide Parteien entsprechende Verbindlichkeiten entsprechend ihren jeweiligen Mängeln.
Wenn eine Handlung einer dritten Person der erbringenden Partei bei der Erbringung solcher Dienstleistungen Schaden zufügt, hat die dienststellende Partei das Recht, die dritte Person zur Haftung aus unerlaubter Handlung aufzufordern oder die dienstleistungsempfangende Partei zur Entschädigung aufzufordern . Der Leistungsempfänger kann nach erfolgter Entschädigung eine Entschädigung gegen die dritte Person verlangen.
Artikel 1193 Verursacht ein Auftragnehmer während der Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten Schäden an einer dritten Person oder an sich selbst, so übernimmt der Besteller keine Haftung aus unerlaubter Handlung, sofern der Besteller eine entsprechende Haftung übernimmt, wenn er bei der Auftragserteilung ein Verschulden trifft Anweisungen oder Auswahl des Auftragnehmers.
Artikel 1194 Netzwerkbenutzer und Netzwerkdienstanbieter, die über das Netzwerk die zivilrechtlichen Rechte und Interessen einer anderen Person verletzen, haften aus unerlaubter Handlung, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 1195 Wenn ein Netzwerkbenutzer durch die Nutzung des Netzwerkdienstes eine unerlaubte Handlung begeht, ist der Rechteinhaber berechtigt, den Netzwerkdienstanbieter zu benachrichtigen, um die erforderlichen Maßnahmen wie Löschen, Sperren oder Trennen zu ergreifen. Die Bekanntmachung muss die vorläufigen Beweise für die unerlaubte Handlung und die tatsächlichen Identitätsinformationen des Rechteinhabers enthalten.
Nach Erhalt der Mitteilung leitet der Netzdienstanbieter die Mitteilung rechtzeitig an den betreffenden Netznutzer weiter und ergreift die erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage der vorläufigen Beweise für die unerlaubte Handlung und der Art des beanstandeten Dienstes. Wenn es nicht rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreift, übernimmt es eine gesamtschuldnerische Haftung für den verschärften Teil des Schadens mit dem Netzwerkbenutzer.
Der Rechteinhaber, der dem Netzwerkbenutzer oder Netzwerkdienstanbieter aufgrund einer fehlerhaften Benachrichtigung Schaden zufügt, haftet aus unerlaubter Handlung, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 1196 Nach Erhalt der weitergeleiteten Mitteilung kann der Netzwerkbenutzer dem Netzdienstanbieter eine Erklärung über die Nichtverletzung vorlegen, die den vorläufigen Nachweis der Nichtverletzung und die tatsächlichen Identitätsinformationen des Netzwerkbenutzers enthält.
Nach Erhalt der Erklärung leitet der Netzdienstanbieter diese an den Rechteinhaber weiter, der die Mitteilung ausgestellt hat, und teilt ihm mit, dass er eine Beschwerde bei der zuständigen Abteilung oder eine Klage beim Volksgericht einreichen kann. Der Netzdienstanbieter hat die ergriffenen Maßnahmen rechtzeitig zu beenden, wenn er innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem die weitergeleitete Erklärung den Rechteinhaber erreicht hat, keine Mitteilung erhält, dass der Rechteinhaber eine Beschwerde oder Klage eingereicht hat.
Artikel 1197 Ein Netzdienstanbieter, der weiß oder hätte wissen müssen, dass ein Netznutzer durch die Nutzung seiner Netzdienste die zivilrechtlichen Rechte und Interessen einer anderen Person verletzt hat, aber die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreift, übernimmt eine gesamtschuldnerische Haftung mit dem Netz Benutzer.
Artikel 1198 Die Betreiber oder Manager von Geschäfts- oder öffentlichen Räumlichkeiten wie Hotels, Einkaufszentren, Banken, Bus- oder Bahnhöfen, Flughäfen, Stadien und Unterhaltungsstätten oder die Organisatoren von Massenaktivitäten haften aus unerlaubter Handlung, wenn sie die Bestimmungen nicht erfüllen Pflicht zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und damit zur Beschädigung einer anderen Person.
Wird der Schaden an einer anderen Person von einer dritten Person verursacht, haftet die dritte Person aus unerlaubter Handlung, und der Betreiber, Manager oder Organisator, der die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Sicherheit nicht erfüllt, übernimmt die entsprechende zusätzliche Haftung. Nach Übernahme der Zusatzhaftung kann der Betreiber, Manager oder Veranstalter eine Entschädigung gegen die dritte Person verlangen.
Artikel 1199 Wenn eine Person, die nicht in der Lage ist, zivilrechtliche Handlungen durchzuführen, während des Studiums oder des Lebens in einem Kindergarten, einer Schule oder einer anderen Bildungseinrichtung einen Personenschaden erleidet, übernimmt der Kindergarten, die Schule oder die Bildungseinrichtung aus unerlaubter Handlung die Haftung aus unerlaubter Handlung. vorausgesetzt, der Kindergarten, die Schule oder die Bildungseinrichtung übernimmt keine Haftung aus unerlaubter Handlung, wenn er nachweisen kann, dass er seiner Verantwortung in Bezug auf Bildung und Management nachgekommen ist.
Artikel 1200 Wenn eine Person mit begrenzter Fähigkeit zur Durchführung zivilrechtlicher Handlungen während des Studiums oder des Lebens in einer Schule oder einer anderen Bildungseinrichtung einen Personenschaden erleidet, übernimmt die Schule oder Bildungseinrichtung eine Deliktshaftung, wenn sie ihrer Verantwortung in Bezug auf Bildung und Management nicht nachkommt.
Artikel 1201 Wenn eine Person ohne oder mit eingeschränkter Fähigkeit zur Durchführung zivilrechtlicher Handlungen während des Studiums oder des Lebens in einem Kindergarten, einer Schule oder einer anderen Bildungseinrichtung einen Personenschaden erleidet, der von einer anderen Person als dem Kindergarten, der Schule oder dem Bildungsbereich verursacht wird Institution, die dritte Person trägt die Haftung aus unerlaubter Handlung, und der Kindergarten, die Schule oder die Bildungseinrichtung übernehmen die entsprechende zusätzliche Haftung, wenn sie ihrer Verantwortung in der Geschäftsführung nicht nachkommt. Nach Übernahme der Zusatzhaftung kann der Kindergarten, die Schule oder die Bildungseinrichtung eine Entschädigung gegen die dritte Person verlangen.
Kapitel IV Produkthaftung
Artikel 1202 Verursacht ein Mangel an einem Produkt eine andere Person, so haftet der Hersteller aus unerlaubter Handlung.
Artikel 1203 Wenn ein Mangel eines Produkts einer anderen Person Schaden zufügt, kann die verletzte Person eine Entschädigung gegen den Hersteller oder den Verkäufer des Produkts verlangen.
Wird ein Mangel vom Hersteller verursacht, hat der Verkäufer, der eine Entschädigung gezahlt hat, Anspruch auf Entschädigung gegen den Hersteller. Wird ein Mangel durch ein Verschulden des Verkäufers verursacht, hat der Hersteller, der eine Entschädigung gezahlt hat, Anspruch auf Entschädigung gegen den Verkäufer.
Artikel 1204 Wird der Schaden durch einen Mangel eines Produkts aufgrund eines Verschuldens einer dritten Person wie eines Transporteurs oder eines Lagers verursacht, hat der Hersteller oder Verkäufer des Produkts nach Zahlung einer Entschädigung Anspruch auf Schadensersatz gegen die dritte Person.
Artikel 1205 Wenn ein Mangel an einem Produkt die persönliche Sicherheit oder die Sicherheit von Eigentum einer anderen Person gefährdet, hat die verletzte Person das Recht, vom Hersteller oder Verkäufer eine Haftung aus unerlaubter Handlung zu verlangen, beispielsweise in Form der Einstellung der Verletzung, Beseitigung der Belästigung, oder Beseitigung der Gefahr.
Artikel 1206 Wird nach dem Inverkehrbringen des Produkts ein Mangel eines Produkts festgestellt, ergreift der Hersteller oder Verkäufer Abhilfemaßnahmen wie die Einstellung des Verkaufs, die Abgabe von Warnungen oder den rechtzeitigen Rückruf des Produkts. Der Hersteller oder Verkäufer, der nicht rechtzeitig Abhilfemaßnahmen ergreift oder unwirksame Maßnahmen ergreift, um den Schaden zu verschlimmern, haftet auch für den verschärften Teil des Schadens.
Wird ein Produkt gemäß dem vorstehenden Absatz zurückgerufen, trägt der Hersteller oder Verkäufer die erforderlichen Kosten, die der verletzten Person entstehen.
Artikel 1207 Wenn ein Hersteller oder Verkäufer ein Produkt herstellt oder verkauft, in dem Wissen, dass das Produkt fehlerhaft ist, oder wenn er keine Abhilfemaßnahmen gemäß den Bestimmungen des vorhergehenden Artikels ergreift, so dass einer anderen Person Tod oder schwerer körperlicher Schaden zugefügt wird, wird der Verstoß begangen Person hat das Recht, den entsprechenden Strafschadenersatz zu verlangen.
Kapitel V Haftung für Kraftfahrzeugunfälle
Artikel 1208 Wenn ein Kraftfahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, der Schäden verursacht, wird die Haftung für die Entschädigung gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Gesetze zur Straßenverkehrssicherheit und dieses Kodex übernommen.
Artikel 1209 Wenn der Eigentümer, Manager oder Benutzer eines Kraftfahrzeugs nicht dieselbe Person in Leasing, Ausleihe oder ähnlichen Situationen ist und ein Verkehrsunfall auftritt und einer anderen Person Schaden zufügt, trägt der Benutzer des Kraftfahrzeugs Die Haftung für die Entschädigung, wenn die Haftung dem Kraftfahrzeugführer und dem schuldhaften Eigentümer oder Manager des Fahrzeugs zugerechnet wird, übernimmt die entsprechende Haftung für die Entschädigung.
Artikel 1210 Hat eine Partei ein Kraftfahrzeug durch Verkauf oder auf andere Weise übergeben und ausgeliefert, aber keine Zulassung beantragt, so haftet der Erwerber des Kraftfahrzeugs für die Entschädigung, wenn ein Schaden infolge eines Verkehrsunfalls verursacht wird und Die Haftung wird dem Kraftfahrzeugführer zugerechnet.
Artikel 1211 Wenn eine Person ihr Kraftfahrzeug in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen für den Straßenverkehr einsetzt, wenn ein Schaden infolge eines Verkehrsunfalls verursacht wird und die Haftung dem Kraftfahrzeugführer, der Person und dem Unternehmen zugerechnet wird übernimmt die gesamtschuldnerische Haftung für die Entschädigung.
Artikel 1212 Wenn eine Person das Kraftfahrzeug einer anderen Person ohne Genehmigung fährt, trägt der Benutzer des Kraftfahrzeugs die Entschädigung, wenn ein Schaden infolge eines Verkehrsunfalls verursacht wird und die Haftung dem Kraftfahrzeugführer zugerechnet wird. Der Eigentümer oder Manager des Kraftfahrzeugs haftet für die Entschädigung, wenn er ein Verschulden hat, das zum Schaden beiträgt, sofern in diesem Kapitel nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 1213 Wird eine andere Person durch einen Verkehrsunfall geschädigt und die Haftung dem Kraftfahrzeugführer zugerechnet, so hat der Versicherer, der die obligatorische Kraftfahrzeugversicherung abschließt, eine Entschädigung im Rahmen der versicherten Haftung zu leisten. Die Mängel sind vom Versicherer zu tragen, der die Nutzfahrzeugversicherung gemäß den Bestimmungen des Versicherungsvertrags abschließt. Der verbleibende Restbetrag oder der Teil, der nicht durch eine gewerbliche Kraftfahrzeugversicherung gedeckt ist, wird vom Täter bezahlt.
Artikel 1214 Wird ein Schaden infolge eines Verkehrsunfalls mit einem Kraftfahrzeug verursacht, das illegal zusammengebaut wurde oder den durch Verkauf oder auf andere Weise übertragenen Standard für das Ende der Lebensdauer erreicht hat, so haben der Veräußerer und der Erwerber dies zu tun gesamtschuldnerische Haftung übernehmen.
Artikel 1215 Wird ein Schaden infolge eines Verkehrsunfalls mit einem gestohlenen, ausgeraubten oder entführten Kraftfahrzeug verursacht, so haftet der Dieb, Räuber oder Entführer für die Entschädigung. Wenn das vorgenannte Kraftfahrzeug von einer anderen Person als dem Dieb, Räuber oder Entführer benutzt wird und bei einem Verkehrsunfall Schäden verursacht, übernimmt der Dieb, Räuber oder Entführer die gesamtschuldnerische Verantwortung, wenn die Haftung dem Kraftfahrzeugführer zugeschrieben wird Haftung gegenüber dem Benutzer.
Wenn ein Versicherer die Kosten für die Rettung im Rahmen der obligatorischen Versicherungshaftung für Kraftfahrzeuge trägt, hat er Anspruch auf Entschädigung gegen die Person, die für den Verkehrsunfall haftet.
Artikel 1216 Wenn ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs nach einem Verkehrsunfall trifft und fährt und das Kraftfahrzeug durch eine Pflichtversicherung versichert ist, zahlt der Versicherer eine Entschädigung im Rahmen der versicherten Haftung. Wenn das Kraftfahrzeug nicht gefunden werden kann, nicht durch die obligatorische Versicherung gedeckt ist oder die Rettungskosten die Haftungsgrenze der obligatorischen Kraftfahrzeugversicherung überschreiten, muss eine Zahlung gegen die als a Aufgrund des Todes oder der Körperverletzung der verletzten Person wird diese Zahlung aus dem Sozialhilfefonds für Verkehrsunfälle gezahlt. Nachdem der Sozialhilfefonds für Verkehrsunfälle die Zahlung geleistet hat, hat seine Verwaltungsbehörde Anspruch auf Entschädigung gegen die Person, die für den Verkehrsunfall haftet.
Artikel 1217 Verursacht ein nicht geschäftlich betriebenes Kraftfahrzeug bei einem Verkehrsunfall Schäden an einem Gastfahrgast, der sich kostenlos auf der Fahrt befindet, haftet die Haftung des Kraftfahrzeugnutzers, wenn die Haftung dem Kraftfahrzeugführer zugerechnet wird Die Entschädigung wird gemindert, es sei denn, er handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Kapitel VI Haftung für Behandlungsfehler
Artikel 1218 Wenn ein Patient während der Diagnose und Behandlung einen Schaden erleidet und die medizinische Einrichtung oder sein medizinisches Personal ein Verschulden trifft, übernimmt die medizinische Einrichtung die Haftung für die Entschädigung.
Artikel 1219 Das medizinische Personal erklärt dem Patienten die medizinischen Bedingungen und Behandlungsmaßnahmen bei der Diagnose und Behandlung. Wenn eine Operation, eine spezielle Untersuchung oder eine spezielle Behandlung erforderlich ist, muss das medizinische Personal dem Patienten die medizinischen Risiken, alternativen Behandlungspläne und andere Informationen rechtzeitig erklären und seine ausdrückliche Zustimmung einholen. Wenn dies unmöglich oder unangemessen ist, muss das medizinische Personal dies den nahen Verwandten des Patienten erklären und deren ausdrückliche Zustimmung einholen.
Kommt das medizinische Personal den im vorstehenden Absatz genannten Verpflichtungen nicht nach und verursacht dem Patienten dadurch Schaden, so übernimmt die medizinische Einrichtung die Haftung für die Entschädigung.
Artikel 1220 Kann die Zustimmung eines Patienten oder seiner nahen Verwandten im Falle der Rettung eines todkranken Patienten oder in einer anderen Notsituation nach Zustimmung der für die medizinische Einrichtung zuständigen Person oder einer befugten verantwortlichen Person nicht eingeholt werden medizinische Maßnahmen können sofort ergriffen werden.
Artikel 1221 Wenn das medizinische Personal die Pflicht zur Diagnose und Behandlung des Patienten bis zu dem dann geltenden medizinischen Niveau nicht erfüllt und somit dem Patienten Schaden zufügt, übernimmt die medizinische Einrichtung die Haftung für die Entschädigung.
Artikel 1222 Es wird davon ausgegangen, dass eine medizinische Einrichtung ein Verschulden trifft, wenn einem Patienten während der Diagnose und Behandlung unter folgenden Umständen Schaden zugefügt wird:
(1) es liegt ein Verstoß gegen die Bestimmungen von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Regeln oder anderen relevanten Richtlinien für Diagnose und Behandlung vor;
(2) die medizinischen Unterlagen werden verschwiegen oder der Antrag auf Bereitstellung wird abgelehnt; oder
(3) Die medizinischen Unterlagen gehen verloren, sind gefälscht, werden gemildert oder werden illegal zerstört. .
Artikel 1223 Wird ein Patient aufgrund eines Defekts eines Arzneimittels, Desinfektionsprodukts oder medizinischen Instruments oder aufgrund der Transfusion von minderwertigem Blut geschädigt, kann der Patient eine Entschädigung gegen den Inhaber der Arzneimittelmarketinglizenz oder den Hersteller des Arzneimittels verlangen Droge oder die Blutversorgungseinrichtung oder gegen die medizinische Einrichtung. Wenn der Patient eine Entschädigung gegen eine medizinische Einrichtung beantragt, hat die medizinische Einrichtung nach Zahlung der Entschädigung Anspruch auf Entschädigung gegen den verantwortlichen Inhaber der Lizenz für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln oder den Hersteller des Arzneimittels oder den Blutlieferanten.
Artikel 1224 Unter den folgenden Umständen übernimmt eine medizinische Einrichtung keine Haftung für den Ersatz von Schäden, die einem Patienten während der Diagnose und Behandlung entstanden sind:
(1) Der Patient oder sein enger Verwandter arbeitet nicht mit der medizinischen Einrichtung zusammen, um eine Diagnose und Behandlung durchzuführen, die den entsprechenden Richtlinien entspricht.
(2) das medizinische Personal hat seine Pflicht erfüllt, in einer Notsituation, beispielsweise bei der Rettung eines Patienten im Endstadium, eine angemessene Diagnose und Behandlung bereitzustellen; oder
(3) Es ist schwierig, einen Patienten zu diagnostizieren und zu behandeln, da das dann aktuelle medizinische Niveau eingeschränkt ist.
Unter den in Absatz 1 des vorhergehenden Absatzes genannten Umständen übernimmt die medizinische Einrichtung oder ihr medizinisches Personal eine entsprechende Haftung für die Entschädigung, wenn sie ebenfalls ein Verschulden trifft.
Artikel 1225 Medizinische Einrichtungen und ihr medizinisches Personal müssen medizinische Aufzeichnungen wie Krankenhausprotokolle, ärztliche Anweisungen, Testberichte, chirurgische und Anästhesieprotokolle, pathologische Daten und Pflegeprotokolle gemäß den Vorschriften ordnungsgemäß eingeben und aufbewahren.
Wenn ein Patient die Prüfung oder Kopie seiner medizinischen Unterlagen gemäß dem vorstehenden Absatz anfordert, stellt die medizinische Einrichtung die Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
Artikel 1226 Medizinische Einrichtungen und ihr medizinisches Personal behandeln die privaten und persönlichen Daten ihrer Patienten vertraulich. Jeder, der die privaten Informationen oder persönlichen Informationen eines Patienten preisgibt oder seine medizinischen Unterlagen ohne die Zustimmung des Patienten offenlegt, haftet aus unerlaubter Handlung.
Artikel 1227 Medizinische Einrichtungen und ihr medizinisches Personal dürfen keine unnötigen Untersuchungen für ihre Patienten durchführen, die gegen die Richtlinien für Diagnose und Behandlung verstoßen.
Artikel 1228 Die gesetzlichen Rechte und Interessen einer medizinischen Einrichtung und ihres medizinischen Personals sind gesetzlich geschützt.
Jeder, der in die Ordnung einer medizinischen Einrichtung eingreift, die Arbeit oder das Leben des medizinischen Personals behindert oder seine gesetzlichen Rechte und Interessen verletzt, haftet in Übereinstimmung mit dem Gesetz.
Kapitel VII Haftung für Umweltverschmutzung und Umweltschäden
Artikel 1229 Ein Täter, der die Umwelt verschmutzt oder das Ökosystem geschädigt hat und damit anderen Schaden zufügt, haftet aus unerlaubter Handlung.
Artikel 1230 Wenn sich Streitigkeiten aus Umweltverschmutzung oder ökologischen Schäden ergeben, trägt der Akteur die Beweislast dafür, dass er nicht haftbar sein sollte oder dass seine Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gemindert werden könnte und dass zwischen seiner Handlung und der Handlung keine Ursache besteht Beschädigung.
Artikel 1231 Wird die Umweltverschmutzung oder der ökologische Schaden durch zwei oder mehr Täter verursacht, so wird das Ausmaß der Haftung jedes Täters anhand der Faktoren wie Art, Konzentration und Menge der Einleitung der Schadstoffe, Art, Umfang, und Grad der Schädigung des Ökosystems sowie die Auswirkungen des Gesetzes auf die Folgen von Schäden.
Artikel 1232 Wenn ein Täter vorsätzlich die Umwelt verschmutzt oder das Ökosystem unter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen schädigt, was schwerwiegende Folgen hat, hat die verletzte Person das Recht, den entsprechenden Strafschadenersatz zu verlangen.
Artikel 1233 Wird durch Verschulden einer dritten Person eine Umweltverschmutzung oder ein ökologischer Schaden verursacht, kann die verletzte Person eine Entschädigung gegen den Täter oder die dritte Person verlangen. Nach der Entschädigung hat der Täter Anspruch auf Entschädigung gegen die dritte Person.
Artikel 1234 Wenn ein Täter unter Verstoß gegen die staatlichen Vorschriften Schäden an der ökologischen Umwelt verursacht und eine Wiederherstellung möglich ist, haben die staatlich zugelassenen Stellen oder die gesetzlich zugelassenen Organisationen das Recht, den Täter aufzufordern, die Verantwortung für die Wiederherstellung innerhalb eines angemessenen Zeitraums von zu tragen Zeit. Wenn der Täter es nicht innerhalb der Frist wiederherstellt, können die staatlich autorisierten Stellen oder die gesetzlich autorisierten Organisationen die Wiederherstellung selbst veranlassen oder anderen anvertrauen, sofern die auf diese Weise entstandenen Kosten vom Täter getragen werden.
Artikel 1235 Wenn ökologische Schäden unter Verstoß gegen die staatlichen Vorschriften verursacht werden, haben die staatlich zugelassenen Stellen oder die gesetzlich zugelassenen Organisationen das Recht, den Täter aufzufordern, die folgenden Verluste und Kosten zu ersetzen:
(1) Verluste durch Verlust der Servicefunktion ab dem Zeitpunkt der Schädigung der ökologischen Umwelt bis zum Abschluss der Restaurierung;
(2) Verluste durch dauerhafte Schädigung der Funktion der ökologischen Umwelt;
(3) Kosten für die Untersuchung, Bewertung und Bewertung der Schädigung der ökologischen Umwelt;
(4) Kosten für die Beseitigung der Umweltverschmutzung und die Wiederherstellung der ökologischen Umwelt; und
(5) sonstige angemessene Kosten, die anfallen, um das Auftreten oder die Verschlimmerung des Schadens zu verhindern.
Kapitel VIII Haftung für extrem gefährliche Tätigkeiten
Artikel 1236 Eine Person, die sich an extrem gefährlichen Operationen beteiligt und damit einer anderen Person Schaden zufügt, haftet aus unerlaubter Handlung.
Artikel 1237 Wenn sich in einer zivilen Nuklearanlage ein nuklearer Unfall ereignet oder wenn nukleares Material in eine zivile Nuklearanlage transportiert oder aus einer zivilen Nuklearanlage transportiert wird und somit eine andere Person beschädigt wird, haftet der Betreiber der Anlage aus unerlaubter Handlung. Der Betreiber übernimmt jedoch keine solche Haftung, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden durch einen Krieg, einen bewaffneten Konflikt, einen Aufruhr oder unter ähnlichen Umständen verursacht wurde oder der Schaden absichtlich vom Opfer verursacht wurde.
Artikel 1238 Verursacht ein Zivilflugzeug einer anderen Person Schaden, so haftet der Betreiber des Luftfahrzeugs aus unerlaubter Handlung, sofern der Betreiber keine Haftung übernimmt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden absichtlich vom Opfer verursacht wurde.
Artikel 1239 Wenn der Besitz oder die Verwendung von brennbaren, explosiven, hochgiftigen, hochradioaktiven, stark ätzenden, hoch pathogenen oder anderen extrem gefährlichen Gegenständen einer anderen Person Schaden zufügt, haftet der Besitzer oder Benutzer derselben aus unerlaubter Handlung, sofern ein solcher Besitzer oder Der Benutzer übernimmt keine Haftung, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden absichtlich vom Opfer oder durch höhere Gewalt verursacht wurde. Wenn die verletzte Person das Eintreten des Schadens grob fahrlässig fahrlässig macht, kann die Haftung des Besitzers oder Nutzers gemindert werden.
Artikel 1240 Wird eine andere Person durch eine Person, die Arbeiten in Höhen-, Hochspannungs- oder unterirdischen Ausgrabungsarbeiten ausführt, oder durch die Verwendung von Hochgeschwindigkeits-Schienenfahrzeugen beschädigt, haftet der Betreiber aus unerlaubter Handlung, sofern der Betreiber dies nicht tut eine Haftung übernehmen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden absichtlich vom Opfer oder durch höhere Gewalt verursacht wurde. Wenn die verletzte Person das Eintreten des Schadens grob fahrlässig fahrlässig macht, kann die Haftung des Betreibers gemindert werden.
Artikel 1241 Wird eine andere Person durch eine extrem gefährliche Sache beschädigt, die verloren geht oder aufgegeben wird, haftet der Eigentümer aus unerlaubter Handlung. Hat der Eigentümer die hochgefährliche Sache zur Geschäftsführung an eine andere Person übergeben, so haftet der Geschäftsführer aus unerlaubter Handlung, sofern der Eigentümer mit dem Geschäftsführer eine gesamtschuldnerische Haftung übernimmt, wenn er ein Verschulden trifft.
Artikel 1242 Wird einer anderen Person durch eine rechtswidrige Sache, die illegal besessen ist, Schaden zugefügt, so haftet der illegale Besitzer aus unerlaubter Handlung. Der Eigentümer oder Verwalter der Sache haftet mit dem illegalen Besitzer gesamtschuldnerisch, wenn er nicht nachweisen kann, dass er eine hohe Sorgfaltspflicht zur Verhinderung des illegalen Besitzes erfüllt hat.
Artikel 1243 Betritt eine Person ohne Genehmigung einen Bereich, in dem äußerst gefährliche Tätigkeiten ausgeführt werden oder in dem äußerst gefährliche Gegenstände gelagert werden, und wird dadurch verletzt, kann die Haftung des Verwalters des Bereichs gemindert oder beseitigt werden, wenn dies möglich ist nachgewiesen, dass er ausreichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen und die Pflicht zur ausreichenden Verwarnung erfüllt hat.
Artikel 1244 Gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die eine Begrenzung des Haftungsausschlusses für eine durch eine gefährliche Tätigkeit entstandene Haftung vorsieht, so ist diese Bestimmung einzuhalten, es sei denn, der Schaden wird vom Akteur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Kapitel IX Haftung für Schäden durch Haustiere
Artikel 1245 Verursacht ein domestiziertes Tier einer anderen Person Schaden, so haftet der Tierhalter oder Verwalter des Tieres aus unerlaubter Handlung, sofern seine Haftung gemindert oder beseitigt werden kann, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden von der verletzten Person absichtlich oder von verursacht wurde grobe Fahrlässigkeit.
Artikel 1246 Ein Tierhalter oder Verwalter eines Tieres, der unter Verstoß gegen die Bewirtschaftungsregeln keine Sicherheitsmaßnahmen für das Tier ergreift und somit einer anderen Person Schaden zufügt, trägt eine unerlaubte Handlung, sofern seine Haftung nach Möglichkeit gemindert werden kann nachgewiesen, dass der Schaden absichtlich von der verletzten Person verursacht wird.
Artikel 1247 Wird eine andere Person durch ein gefährliches Tier, dessen Haltung verboten ist, wie z. B. einen heftigen Hund, beschädigt, haftet der Tierhalter oder Verwalter des Tieres aus unerlaubter Handlung.
Artikel 1248 Verursacht ein Tier eines Zoos einer anderen Person Schaden, so haftet der Zoo aus unerlaubter Handlung, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass er seine Verwaltungspflichten erfüllt hat.
Artikel 1249 Verursacht ein verlassenes oder entkommenes Tier während der Zeit des Verlassens oder der Flucht Schäden an einer anderen Person, so haftet der ursprüngliche Tierhalter oder Verwalter des Tieres aus unerlaubter Handlung.
Artikel 1250 Verursacht ein Tier aufgrund eines Verschuldens einer dritten Person Schaden an einer anderen Person, kann die verletzte Person eine Entschädigung gegen den Tierhalter oder den Verwalter des Tieres oder gegen die dritte Person verlangen. Der Tierhalter oder Verwalter des Tieres, der eine Entschädigung gezahlt hat, hat Anspruch auf Entschädigung gegen die dritte Person.
Artikel 1251 Wer ein Tier hält, muss sich an Gesetze und Vorschriften halten, die soziale Moral respektieren und das Leben anderer nicht stören.
Kapitel X Haftung für Schäden durch Gebäude und Gegenstände
Artikel 1252 Wenn ein Gebäude, eine Struktur oder eine andere Art von Anlage einstürzt oder abfällt und einer anderen Person Schaden zufügt, übernehmen der Projektbesitzer und der Konstrukteur eine gesamtschuldnerische Haftung, es sei denn, sie können nachweisen, dass kein Qualitätsmangel vorliegt. Wenn der Schaden auf ein Verschulden einer anderen verantwortlichen Person zurückzuführen ist, hat der Projektbesitzer oder Konstrukteur, der eine Entschädigung geleistet hat, Anspruch auf Entschädigung gegen die verantwortliche Person.
Wenn ein Gebäude, eine Struktur oder eine andere Art von Einrichtung einstürzt oder abfällt und somit eine andere Person aufgrund eines Verschuldens des Eigentümers, Managers, Benutzers oder einer dritten Person, des Eigentümers, Managers, Benutzers oder der dritten Person beschädigt wird Die Person haftet aus unerlaubter Handlung.
Artikel 1253 Wenn sich ein Gebäude, eine Struktur oder eine andere Art von Einrichtung oder ein darauf verlegter oder aufgehängter Gegenstand löst oder herunterfällt und somit einer anderen Person Schaden zufügt, haftet der Eigentümer, Verwalter oder Benutzer aus unerlaubter Handlung, wenn dies nicht möglich ist bewiesen, dass er nicht schuld ist. Wenn der Schaden auf ein Verschulden einer anderen verantwortlichen Person zurückzuführen ist, hat der Eigentümer, Manager oder Benutzer, der eine Entschädigung gezahlt hat, Anspruch auf Entschädigung gegen die verantwortliche Person.
Artikel 1254 Das Werfen von Gegenständen aus einem Gebäude ist verboten. Wenn ein Gegenstand, der aus einem Gebäude geworfen wird oder von einem Gebäude fällt, einer anderen Person Schaden zufügt, haftet der Täter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für unerlaubte Handlungen. Wenn es schwierig ist, den spezifischen Täter bei einer Untersuchung zu identifizieren, muss jeder Nutzer des Gebäudes, der den Schaden verursacht hat, eine Entschädigung leisten, es sei denn, er kann nachweisen, dass er nicht der Täter ist. Ein Nutzer des Gebäudes, der eine Entschädigung gezahlt hat, hat Anspruch auf Entschädigung gegen den Täter.
Der Verwalter eines Gebäudes wie das Immobilienverwaltungsunternehmen trifft die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, um das Auftreten des im vorhergehenden Absatz genannten Vorfalls zu verhindern. Werden keine notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, haftet das Unternehmen aus unerlaubter Handlung für die Nichterfüllung der Verpflichtung zur Bereitstellung von Sicherheitsmaßnahmen in Übereinstimmung mit dem Gesetz.
Wenn ein Vorfall gemäß Absatz XNUMX dieses Artikels auftritt, führen die zuständigen Behörden, wie z. B. die Abteilung für öffentliche Sicherheit, rechtzeitig Ermittlungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz durch und identifizieren die verantwortliche (n) Person (en).
Artikel 1255 Wenn ein Stapel von Gegenständen zusammenbricht, herunterrollt oder herunterrutscht und einer anderen Person Schaden zufügt, haftet die Person, die den Stapel aufstapelt, aus unerlaubter Handlung, wenn sie nicht nachweisen kann, dass sie kein Verschulden trifft.
Artikel 1256 Wird eine andere Person durch einen Gegenstand beschädigt, der gestapelt, abgeladen oder auf einer öffentlichen Straße zurückgelassen wurde, so dass die Straße blockiert ist, haftet der Schauspieler aus unerlaubter Handlung. Der öffentliche Straßenverwalter übernimmt die entsprechende Haftung, wenn er nicht nachweisen kann, dass er seine Pflichten wie die Pflicht zur Reinigung, zum Schutz und zur Verwarnung erfüllt hat.
Artikel 1257 Wenn ein brechender oder fallender Baum oder eine fallende Frucht einer anderen Person Schaden zufügt, haftet der Eigentümer oder Verwalter des Baumes aus unerlaubter Handlung, wenn er nicht nachweisen kann, dass er kein Verschulden trifft.
Artikel 1258 Wird die Ausgrabung des Bodens oder die Reparatur oder Installation von unterirdischen Einrichtungen an einem öffentlichen Ort oder auf einer öffentlichen Straße durchgeführt, die einer anderen Person Schaden zufügt, haftet der Bauunternehmer aus unerlaubter Handlung, wenn er nicht nachweisen kann, dass er eine offensichtliche Warnung veröffentlicht hat unterschreiben und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
Wenn eine unterirdische Einrichtung, wie z. B. eine Versorgungsgrube, einer anderen Person Schaden zufügt, haftet der Manager aus unerlaubter Handlung, wenn er nicht nachweisen kann, dass er seine Managementverantwortung erfüllt hat.
Ergänzende Bestimmungen
Artikel 1259 Im Zivilrecht die Begriffe „nicht weniger als“, „nicht mehr als“, „innerhalb“ und „Ablauf“
Artikel 1260 Dieser Kodex tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Das Ehegesetz der Volksrepublik China, das Erbrecht der Volksrepublik China, die allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts der Volksrepublik China, das Adoptionsgesetz der Volksrepublik China, des Sicherheitsgesetzes der Volksrepublik China, des Vertragsrechts der Volksrepublik China, des Rechtsrechts der Volksrepublik China, des Gesetzes über die Haftung aus unerlaubter Handlung der Volksrepublik China und Gleichzeitig werden die allgemeinen Bestimmungen des Zivilrechts der Volksrepublik China aufgehoben.

Diese englische Übersetzung stammt von der NPC-Website. In naher Zukunft wird eine genauere englische Version, die von uns übersetzt wurde, auf dem China Laws Portal verfügbar sein.