Das Zivilluftfahrtgesetz wurde 1995 verkündet und 2009, 2015, 2016, 2017, 2018 bzw. 2021 geändert. Die letzte Revision trat am 29 in Kraft.
Es gibt insgesamt 215 Artikel. Das Gesetz zielt darauf ab, die nationale Souveränität über den territorialen Luftraum und die Rechte der Zivilluftfahrt zu wahren, die legitimen Rechte und Interessen der an Zivilluftfahrtaktivitäten beteiligten Parteien zu schützen und die Entwicklung der Zivilluftfahrtindustrie zu fördern.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Der Luftraum über dem Hoheitsgebiet und den Hoheitsgewässern der Volksrepublik China (VRC) ist der territoriale Luftraum der VR China. Die VR China genießt die vollständige und ausschließliche Hoheit über ihren territorialen Luftraum.
2. Die zuständige Zivilluftfahrtbehörde unter dem Staatsrat (Civil Aviation Administration of China (CAAC)) übt landesweit eine einheitliche Aufsicht und Verwaltung über die Zivilluftfahrtaktivitäten aus.
3. Im Sinne dieses Gesetzes bezieht sich „zivile Luftfahrzeuge“ auf Luftfahrzeuge, die nicht für Militär-, Zoll- und Polizeimissionen verwendet werden. Ein ziviles Luftfahrzeug, das die Staatsbürgerschaft der Volksrepublik China gemäß dem Gesetz erworben hat, muss die vorgeschriebenen Staatsbürgerschafts- und Registrierungszeichen tragen. Ein ziviles Luftfahrzeug darf keine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen.
4.Für jeden bezeichneten kontrollierten Luftraum ist eine einzige Flugverkehrskontrollstelle für die Kontrolle des Flugverkehrs aller Luftfahrzeuge verantwortlich, die in diesem bezeichneten Luftraum operieren. Bei der Durchführung von Flügen innerhalb des kontrollierten Luftraums muss ein ziviles Luftfahrzeug die Erlaubnis der Flugverkehrskontrollstelle einholen.
5.Die Haftung des Beförderers für Schäden im internationalen Luftverkehr ist begrenzt auf (1) 16,600 Rechnungseinheiten für jeden Passagier; (2) 17 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm aufgegebenes Gepäck oder Fracht; und (3) 332 Rechnungseinheiten für Handgepäckstücke jedes Passagiers. Rechnungseinheiten beziehen sich auf die vom Internationalen Währungsfonds vorgeschriebenen Sonderziehungsrechte (SZR).
6. Ein ausländisches Zivilluftfahrzeug darf nur in Übereinstimmung mit dem zwischen der chinesischen Regierung und der Regierung des Staates, in dem das Luftfahrzeug registriert ist, unterzeichneten Vertrag oder Abkommen in den Luftraum der VR China ein- und ausfliegen oder innerhalb des Territoriums der VR China fliegen und landen. oder in Übereinstimmung mit der Erlaubnis oder Genehmigung der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde des Staatsrates der Volksrepublik China.