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Zivilluftfahrtgesetz von China (2018)

民用 航空法

Art der Gesetze Recht

Ausstellende Stelle Ständiger Ausschuss des Nationalen Volkskongresses

Bekanntmachungstermin 29. Dezember 2018

Datum des Inkrafttretens 29. Dezember 2018

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Transport- und Verkehrsrecht

Herausgeber CJ Beobachter

Das Zivilluftfahrtgesetz wurde 1995 erlassen und 2009, 2015, 2016, 2017 bzw. 2018 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 29. Dezember 2018 in Kraft.

Insgesamt gibt es 215 Artikel.

Die wichtigsten Punkte sind:

1.Der Luftraum über dem Land und den Gewässern der Volksrepublik China (Artikel VR China) ist der territoriale Himmel der VR China, der die vollständige und ausschließliche Souveränität über seinen Luftraum genießt. (Artikel 2)

2.Die Abteilung für Zivilluftfahrt im Rahmen des Staatsrates (Artikel CAA) übt eine umfassende Überwachung und Verwaltung der Aktivitäten der Zivilluftfahrt im ganzen Land aus.

2. Zivilflugzeuge beziehen sich auf andere Flugzeuge als diejenigen, die für Flugeinsätze bei Militär-, Zoll- und Polizeieinsätzen verwendet werden. (Artikel 5)

3.Der Erwerb, die Übertragung und das Verschwinden des Eigentums an Zivilflugzeugen sollten bei der CAA registriert werden. Das nicht eingetragene Eigentum darf dem Dritten nicht entgegenwirken. (Artikel 14)

4. Zivilflugzeuge mit Staatsangehörigkeit der VR China sollten über die von der CAA ausgestellte Lufttüchtigkeitsbescheinigung verfügen, bevor sie in den Flug gebracht werden können. (Artikel 37)

5. Das Luftfahrtpersonal sollte Prüfungen der Sonderausbildung bestehen und von der CAA ausgestellte Lizenzen erhalten, bevor es die in seinen Lizenzen angegebenen Arbeiten ausführen kann. (Artikel 40)

6.Die Planung der Verteilung und des Baus von Zivilflughäfen im ganzen Land wird von der CAA in Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen des Staatsrates formuliert, die ihre Umsetzung nach Einholung der Genehmigung gemäß den vom Staat festgelegten Verfahren organisieren. Baupläne für zivile Flughäfen sollten in die Baupläne der Stadt passen. (Artikel 54 und 55)

7. Der Staat übt eine einheitliche Kontrolle über den Luftraum aus. Detaillierte Maßnahmen zur Luftraumkontrolle werden vom Staatsrat und der Zentralen Militärkommission formuliert (Artikel 70 und 72).

8. Zivilflugzeuge müssen zunächst die Genehmigung der Flugsicherung einholen, um Flüge innerhalb eines kontrollierten Luftraums durchführen zu können (Artikel 74).

9.Die Haftungsbeschränkungen für inländische Luftverkehrsunternehmen werden von der für die Zivilluftfahrt zuständigen Abteilung des Staatsrates festgelegt und nach Genehmigung durch den Staatsrat erlassen und umgesetzt. (Artikel 128)

10.Die Haftungsbeschränkungen für Entschädigungen für internationale Luftfahrtunternehmen werden gemäß den folgenden Bestimmungen umgesetzt:

(1) Die Haftungsbeschränkung für die Entschädigung jedes Passagiers beträgt 16,600 Berechnungseinheiten. Der Passagier und der Beförderer können jedoch schriftlich eine höhere Haftungsbeschränkung als die hier festgelegte vereinbaren.

(2) Die Haftungsbeschränkung für den Ersatz von Gepäck oder Fracht beträgt 17 Berechnungseinheiten pro Kilogramm.

(3) Die Haftungsbeschränkung für die von jedem Passagier beförderten Gegenstände beträgt 332 Berechnungseinheiten. (Artikel 129)

11. Ausländische zivile Flugzeuge können nur dann in den territorialen Luftraum der Volksrepublik China ein- und ausfliegen oder im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China fliegen und landen, sofern sie die Bestimmungen der zwischen den Ländern unterzeichneten Verträge und Abkommen einhalten ihrer Staatsangehörigkeitsregistrierung und der Regierung der Volksrepublik China oder dass sie die Genehmigung oder Genehmigung der für die Zivilluftfahrt der Volksrepublik China zuständigen Abteilung des Staatsrates erhalten haben (Artikel 174).

12.Der Betreiber ausländischer Zivilflugzeuge darf zwischen zwei Orten im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China kein Luftverkehrsgeschäft betreiben (Artikel 182).

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