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Biosicherheitsgesetz von China (2020)

生物 安全 法

Art der Gesetze Recht

Ausstellende Stelle Ständiger Ausschuss des Nationalen Volkskongresses

Bekanntmachungstermin 17. Oktober 2020

Datum des Inkrafttretens 15. April 2021

Gültigkeitsstatus Noch nicht in Kraft

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) National Security Gesundheitsrecht Hochtechnologierecht

Herausgeber CJ Beobachter

Das Biosicherheitsgesetz (生物 安全 法) wurde am 17. Oktober 2020 erlassen und tritt am 15. April 2021 in Kraft. Im Alter nach COVID-19 legt dieses Gesetz eine Grundlage für die Einrichtung eines Rechtssystems für Biosicherheit in China.

Am 17. Oktober 2020 hat China sein erstes Biosicherheitsgesetz erlassen. Insgesamt gibt es 88 Artikel, die darauf abzielen, die Bedrohung durch gefährliche biologische Faktoren und verwandte Faktoren zu verhindern und darauf zu reagieren, um sicherzustellen, dass sich das Leben und das Ökosystem der Menschen in einem relativ sicheren Zustand befinden, und um eine stabile und gesunde Entwicklung zu fördern der Biotechnologie.

Dieses Gesetz wurde bereits im Oktober 2019 vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses (NPC), Chinas Gesetzgeber, erörtert. Nach dem Ausbruch des COVID-19 beschleunigte die chinesische Regierung ihren Gesetzgebungsprozess.

Am 14. Februar 2020, drei Wochen nach der Sperrung von Wuhan, sagte Präsident Xi Jinping auf einer Konferenz: „Wir sollten die Biosicherheit in das nationale Sicherheitssystem einbeziehen, das nationale System zur Verhütung und Kontrolle von Biosicherheitsrisiken systematisch planen und die nationale Governance für Biosicherheit umfassend verbessern Fähigkeit. Wir sollten das Biosicherheitsgesetz so bald wie möglich erlassen und den Aufbau nationaler Biosicherheitsgesetze und -vorschriften sowie des Garantiesystems beschleunigen. “ Die Konferenz fand auf der 12. Tagung des Zentralkomitees zur Vertiefung der Reform der Kommunistischen Partei Chinas unter dem Motto „Verbesserung des Systems und des Mechanismus der Prävention und Kontrolle schwerer Epidemien sowie Verbesserung des nationalen Systems zur Verwaltung von Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ statt.

Später, im April 2020, führte der Ständige NPC-Ausschuss eine zweite Beratung zum Entwurf dieses Gesetzes durch und verabschiedete ihn im Oktober offiziell. Dieses Gesetz stützt sich auf die Erfahrungen der chinesischen Regierung im Umgang mit dem COVID-19 und wird zu einem grundlegenden, umfassenden, systematischen und führenden Gesetz auf dem Gebiet der Biosicherheit in China.

Der Kern dieses Gesetzes lautet wie folgt:

1. System zur Verhütung und Kontrolle des Sicherheitsrisikos

(1) Die zentrale nationale Sicherheitsbehörde ist verantwortlich für die Entscheidungsfindung der nationalen Biosicherheitsarbeit und die Einrichtung eines nationalen Biosicherheitssynergiemechanismus (Artikel 10). Der Synergiemechanismus setzt sich aus den zuständigen Abteilungen für Gesundheit, Landwirtschaft und ländliche Gebiete, Wissenschaft und Technologie sowie Außenpolitik des Staatsrates und der einschlägigen Militärorgane zusammen (Artikel 11).

(2) Die chinesische Regierung wird ein System zur Überwachung und Frühwarnung des Biosicherheitsrisikos (Artikel 14), ein System zur Untersuchung und Bewertung des Biosicherheitsrisikos (Artikel 15), ein System zum Austausch von Biosicherheitsinformationen (Artikel 16), ein System zur Freisetzung von Biosicherheitsinformationen (Artikel 17) und eine Biosicherheit einrichten Verzeichnis- und Listensystem (Artikel 18), Biosicherheitsstandardsystem (Artikel 19), Biosicherheitsüberprüfungssystem (Artikel 20), Biosicherheitsnotfallsystem (Artikel 21), System zur Untersuchung von Biosicherheitsvorfällen und Rückverfolgbarkeitssystem (Artikel 22), Zugangssystem für biologische Einreise (Artikel 23) 24) und das System zur Reaktion auf größere Biosicherheitsvorfälle in Übersee (Artikel XNUMX).

2. Prävention und Bekämpfung schwerwiegender neuer Infektionskrankheiten sowie Tier- und Pflanzenepidemien

(1) Spezialisierte Einrichtungen ergreifen die Initiative zur Überwachung von Infektionskrankheiten sowie Tier- und Pflanzenepidemien (Artikel 28). Einheiten oder Einzelpersonen müssen Infektionskrankheiten, Tier- und Pflanzenepidemien rechtzeitig melden (Artikel 29). Die chinesische Regierung wird ein internationales Kooperationsnetzwerk zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten sowie Tier- und Pflanzenepidemien einrichten (Artikel 31).

(2) Die chinesische Regierung wird wild lebende Tiere schützen, die Prävention von Tierepidemien stärken und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten tierischen Ursprungs verhindern (Artikel 32).

3. Überwachung der biotechnologischen Forschung

(1) Es ist verboten, Forschung, Entwicklung und Anwendung von Biotechnologie zu betreiben, die die öffentliche Gesundheit, die biologischen Ressourcen, das Ökosystem und die biologische Vielfalt usw. gefährdet (Artikel 34).

(2) Der Staat unterteilt die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich Biotechnologie in drei Kategorien: hohes Risiko, mittleres Risiko und geringes Risiko und wendet hierfür unterschiedliche Überwachungsmethoden an (Artikel 36). Aktivitäten mit hohem und mittlerem Risiko werden von rechtmäßig eingetragenen Organisationen mit Sitz in China durchgeführt und genehmigt oder aufgezeichnet (Artikel 38).

(3) Die klinische Erforschung neuer biomedizinischer Technologien sollte einer ethischen Überprüfung unterzogen werden. (Artikel 40)

4. Überwachung des Labors für pathogene Mikroorganismen

(1) Die chinesische Regierung wird einen einheitlichen Biosicherheitsstandard für Laboratorien für pathogene Mikroorganismen formulieren (Artikel 42) und ein klassifiziertes Management pathogener Mikroorganismen einführen (Artikel 43). Auf dieser Grundlage wird die chinesische Regierung eine hierarchische Verwaltung der Laboratorien für pathogene Mikroorganismen gemäß dem Grad des Biosicherheitsschutzes für pathogene Mikroorganismen einrichten (Artikel 45).

(2) Für pathogene Mikroorganismen, die von China nicht gefunden oder als beseitigt deklariert wurden, dürfen relevante Versuche nicht ohne Genehmigung durchgeführt werden. (Artikel 46)

(3) Das Labor sollte das Entweichen von Labortieren verhindern und nach deren Verwendung harmlos entsorgen und nicht in Verkehr bringen (Artikel 47).

(4) Das hochrangige Labor für pathogene Mikroorganismen sollte die Überwachung der öffentlichen Sicherheitsorgane und anderer Abteilungen bei seiner Sicherheitsarbeit akzeptieren, um das Auslaufen, den Verlust, den Diebstahl und den Raub hoch pathogener Mikroorganismen zu verhindern (Artikel 49).

5. Verwaltung der genetischen und biologischen Ressourcen des Menschen

(1) Die chinesische Regierung hat die Souveränität über die genetischen und biologischen Ressourcen des chinesischen Volkes (Artikel 53).

(2) Die Sammlung, Erhaltung, internationale Forschung oder Ausfuhr wichtiger menschlicher genetischer Ressourcen bedarf der Zustimmung der Regierung (Artikel 56).

(3) Keine Einheit oder Einzelperson darf gebietsfremde Arten ohne Genehmigung einführen, freigeben oder wegwerfen (Artikel 60).

6.Vorbeugung von Bioterrorismus und Bedrohung durch biologische Waffen

(1) Es ist verboten, biologische Waffen zu entwickeln, herzustellen oder anderweitig zu erwerben, zu lagern, zu besitzen und zu verwenden (Artikel 61).

(2) Die chinesische Regierung wird eine Liste von Organismen, Biotoxinen, Ausrüstungen oder Technologien herausgeben, die für den Bioterrorismus und die Herstellung biologischer Waffen verwendet werden können. (Artikel 62) (3) Die chinesische Regierung und die Armee werden Mittel wie Überwachung und Untersuchung ergreifen und die erforderlichen Präventions- und Entsorgungsmaßnahmen ergreifen (Artikel 63).

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