Das Auktionsgesetz wurde 1996 erlassen und 2004 bzw. 2015 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 24. April 2015 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 68 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1.Dieses Gesetz gilt für Auktionstätigkeiten von Auktionsunternehmen auf dem Gebiet Chinas. Dieses Gesetz gilt für Ausländer, ausländische Unternehmen und Organisationen, die eine Auktion genehmigen oder an Geboten im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China teilnehmen.
2. Artikel oder Waren oder Eigentumsrechte, deren Verkauf durch Gesetze oder Verwaltungsvorschriften verboten ist, dürfen nicht versteigert werden.
3. In Bezug auf die zur Versteigerung genehmigten kulturellen Relikte müssen sie vor ihrer Versteigerung von der Verwaltungsabteilung für kulturelle Relikte an dem Ort, an dem sich der Wohnsitz des Auktionators befindet, geprüft und genehmigt werden.
4. Um eine Genehmigung für die Ausübung des Auktionsgeschäfts zu erhalten, muss ein Auktionsunternehmen das Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren mit der Regierung durchlaufen.