Sowohl ein testamentarischer Nachfolger als auch ein gesetzlicher Nachfolger haben nach dem Tod des Erblassers Anspruch auf einen entsprechenden Teil des Nachlasses.
In China gibt es zwei Formen der Erbfolge, die gesetzliche Erbfolge und die testamentarische Erbfolge.
Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn der Erblasser kein Testament erstellt. In diesem Fall wird der Nachlass in folgenden Reihenfolgen vererbt:
(1) Erben erster Ordnung (Erben), Ehepartner, Kinder und Eltern;
(2) Erben zweiter Ordnung: Geschwister, Großeltern väterlicherseits und Großeltern mütterlicherseits.
Wenn die Nachfolge beginnt (beginnt), erben der/die Erbe(n) erster Ordnung unter Ausschluss des/der Erben zweiter Ordnung. Der oder die Erben zweiter Ordnung erben den Nachlass im Falle eines Erben erster Ordnung. Im Allgemeinen erben Erben in derselben Reihenfolge zu gleichen Anteilen.
Männer und Frauen sind in ihrem Erbrecht gleichberechtigt. Auch ein- und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Blut- und Adoptiveltern sowie Stiefeltern sind in ihrem Erbrecht gleichgestellt.
Erlässt der Erblasser ein Testament, so erfolgt die Erbfolge nach Maßgabe des Testaments.
Eine natürliche Person kann durch Testament einen oder mehrere ihrer gesetzlichen Erben bestimmen, um ihr Vermögen zu erben. Eine natürliche Person kann ihr Vermögen durch Testament an den Staat, Kollektive oder Organisationen oder Einzelpersonen, die nicht ihre gesetzlichen Erben sind, verschenken.
Referenzen: Artikel 1126, 1127, 1130 und 1133 des Bürgerlichen Gesetzbuches
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