Die Antwort ist sechzehn.
Nach dem chinesischen Gesetz zum Schutz von Minderjährigen darf keine Organisation oder Einzelperson Minderjährige unter XNUMX Jahren einstellen, sofern der Staat nichts anderes vorsieht.
Gemäß dem chinesischen Arbeitsgesetz ist es Arbeitgebern untersagt, Minderjährige unter 16 Jahren einzustellen. Bei der Einstellung von Minderjährigen unter 16 Jahren müssen Einrichtungen der Literatur und Kunst, des physischen Sports und des besonderen Kunsthandwerks die einschlägigen Vorschriften des Staates beachten und garantieren ihre Rechte auf Schulpflicht.
References:
Gesetz zum Schutz Minderjähriger in China (2012): Artikel 38;
Arbeitsrecht von China (2018): Artikel 15.
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam