Die folgenden Eigenschaften, die der Ehemann und die Ehefrau während der Ehe erworben haben, sind eheliches Eigentum, dh das Gemeinschaftsgut, das verheirateten Paaren gehört:
- Gehälter, Vergütungen;
- Einnahmen aus Geschäftstätigkeit oder Investitionen;
- Einkommen aus Rechten des geistigen Eigentums;
- durch Schenkung geerbtes oder gewonnenes Eigentum, außer im Fall von Eigentum, das nur einer Partei gehört, wie durch ein Testament oder einen Geschenkvertrag festgelegt;
- andere Eigenschaften, die sich in ihrem gemeinsamen Besitz befinden sollen.
Die folgenden Eigenschaften sind nichteheliche Eigenschaften, dh das persönliche Eigentum, das einer Partei des Paares gehört:
- die Eigenschaften, die einer Partei vor der Heirat gehören;
- Entschädigung oder Entschädigung, die eine Partei aufgrund ihres / ihres Personenschadens erhalten hat;
- die Eigenschaften, die nur eine Partei besitzt, wie durch ein Testament oder einen Geschenkvertrag festgelegt;
- die täglichen Notwendigkeiten einer Partei;
- andere Eigenschaften, die im Besitz einer Partei sein sollten.
Der Ehemann und die Ehefrau können jedoch eine gesonderte Vereinbarung treffen, um festzulegen, ob es sich bei dem spezifischen Eigentum um eheliches oder persönliches Eigentum handelt.
References:
Zivilgesetzbuch von China: Teil V Ehe und Familie (2020): Artikel 1062, 1063, 1065
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam