Sie haben zwei Möglichkeiten: die Aufhebung des Schiedsspruchs oder die Nichtvollstreckung des Schiedsspruchs zu beantragen.
Gemäß Artikel 57 des VRC-Schiedsgesetzes ist der Schiedsspruch ab dem Tag seiner Verkündung rechtswirksam.
Welche Rechtsmittel stehen der Partei also zur Verfügung, die mit dem Schiedsspruch unzufrieden ist?
Es gibt zwei wesentliche Rechtsmittel: Zum einen die Aufhebung des Schiedsspruchs beim Gericht und zum anderen die Nichtvollstreckung des Schiedsspruchs.
1. Wie beantragt man die Aufhebung eines Schiedsspruchs?
Der Schiedsspruch kann von der Schiedskommission nicht wie bei der internen Überwachung von Gerichtsentscheidungen intern, sondern nur durch das Gericht aufgehoben werden.
Gemäß Artikel 58 des Schiedsgesetzes kann eine Partei die Aufhebung eines Schiedsspruchs beim zwischengeschalteten Volksgericht am Sitz der Schiedskommission beantragen, wenn sie den Nachweis erbringen kann, dass es sich bei dem Schiedsspruch um einen der folgende Umstände:
(1) es gibt keine Schiedsvereinbarung;
(2) die im Schiedsspruch entschiedenen Angelegenheiten gehen über den Geltungsbereich der Schiedsvereinbarung hinaus oder liegen außerhalb der schiedsrichterlichen Befugnisse der Schiedskommission;
(3) die Bildung des Schiedsgerichts oder das Schiedsverfahren nicht den gesetzlichen Verfahren entspricht;
(4) die dem Schiedsspruch zugrunde liegenden Beweise wurden gefälscht;
(5) Die andere Partei hat die Beweise zurückgehalten, die ausreichen, um die Unparteilichkeit des Schiedsverfahrens zu beeinträchtigen. oder
(6) Die Schiedsrichter haben Bestechungsgelder erbeten oder angenommen oder bei der Erteilung des Schiedsspruchs ein Fehlverhalten zum persönlichen Vorteil begangen oder das Gesetz pervertiert.
Das Gericht entscheidet über die Aufhebung des Schiedsspruchs, wenn das Gericht bei der Prüfung feststellt, dass der Schiedsspruch einen der im vorstehenden Absatz genannten Umstände umfasst.
Wenn das Gericht feststellt, dass der Schiedsspruch den sozialen und öffentlichen Interessen zuwiderläuft, entscheidet es darüber hinaus, den Schiedsspruch aufzuheben.
Gegen die gerichtliche Entscheidung über die Aufhebung des Schiedsspruchs oder die Abweisung des Antrags der betroffenen Partei steht der betroffenen Partei kein Rechtsmittel zu.
Es ist jedoch erwähnenswert, dass die Erfolgsquote bei der Aufhebung eines Schiedsspruchs in der Praxis sehr gering ist. Bisher gab es nur sehr wenige Fälle, in denen chinesische Gerichte entschieden haben, einen Schiedsspruch aufzuheben.
2. Antrag auf Nichtvollstreckung eines Schiedsspruchs
Handelt es sich bei dem Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs um einen „aktiven Angriff“ der unzufriedenen Partei, kann der Antrag auf Nichtvollstreckung des Schiedsspruchs einer „passiven Verteidigung“ gleichkommen.
Gemäß Artikel 237 des Zivilprozessgesetzes (CPL) der Volksrepublik China kann die andere Partei, wenn eine Partei einen Schiedsspruch nicht vollstreckt, die Vollstreckung beim zuständigen Gericht beantragen. Den Schiedsspruch vollstreckt das Gericht, bei dem der Antrag gestellt wird. Erbringt die Partei, gegen die der Antrag gestellt wird, den Nachweis, dass der Schiedsspruch unter besonderen Umständen fällt, wird nach Prüfung und Prüfung durch ein vom Gericht gebildetes Kollegialgremium die Nichtvollstreckung eines Schiedsspruchs ausgeschlossen.
Es ist zu beachten, dass die Umstände, unter denen ein Gericht die Vollstreckung eines Schiedsspruchs ablehnt, fast dieselben sind wie die oben genannten sechs Umstände, unter denen ein Schiedsspruch aufgehoben wird.
Noch wichtiger ist, wenn ein Gericht beabsichtigt, einen Schiedsspruch aufzuheben oder die Vollstreckung abzulehnen, legt es die Entscheidung dem nächsthöheren Gericht, dh einem Obervolksgericht, zur Genehmigung vor. Wenn es sich um einen Schiedsspruch mit Auslandsbezug handelt, wird dieser dem Obersten Volksgerichtshof (SPC) Chinas zur endgültigen Genehmigung gemeldet.
Ein solcher Mechanismus soll lokale Gerichte daran hindern, den Schiedsspruch aufzuheben oder die Vollstreckung zu verweigern, was bedeutet, dass es für ein höheres Gericht schwierig sein wird, einer Aufhebung des Schiedsspruchs zuzustimmen.
Entscheidet das Gericht, den Schiedsspruch nicht zu vollstrecken, können die Parteien auf Grundlage der zwischen den Parteien getroffenen schriftlichen Schiedsvereinbarung erneut ein Schiedsverfahren beantragen oder eine Klage bei einem Gericht einreichen.
In der Praxis ist es jedoch auch ungewöhnlich, dass ein Gericht die Vollstreckung eines Schiedsspruchs ablehnt.
3. Fazit
Chinesische Gerichte unterstützen den Trend zu Schiedsverfahren. Die gerichtliche Überprüfung von Schiedssprüchen erfolgt daher hauptsächlich im Hinblick auf Formalitäten, was bedeutet, dass es für die Parteien sehr schwierig sein wird, den Schiedsspruch zu ändern oder aufzuheben.
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