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Was sagt Chinas Urheberrecht?

So, 03. Januar 2021
Kategorien: Blog
Editor: Huang Yanling

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Das Urheberrechtsgesetz of China wurde 1990 erlassen und 2001, 2010 und 2020 geändert. Die letzte Überarbeitung (2020) trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Das Urheberrecht besteht aus 67 Artikeln, einschließlich der folgenden Kernbestimmungen:

I. Welche Arten von Werken können durch das Urheberrecht geschützt werden?

Für die Zwecke dieses Gesetzes beziehen sich Werke auf ursprüngliche intellektuelle Errungenschaften in den Bereichen Literatur, Kunst und Wissenschaft, die in einer bestimmten Form ausgedrückt werden können, einschließlich (Artikel 3):

(1) schriftliche Arbeiten;

(2) mündliche Arbeiten;

(3) musikalische, dramatische, quyi (melodiöse Kunst), choreografische und akrobatische Werke;

(4) Kunstwerke und Architektur;

(5) fotografische Arbeiten;

(6) audiovisuelle Werke;

(7) Zeichnungen von Konstruktionsentwürfen und Produktentwürfen; Karten, Skizzen und andere grafische Arbeiten und Modellarbeiten;

(8) Computersoftware;

(9) sonstige intellektuelle Leistungen, die den Merkmalen der Arbeit entsprechen. 

II. Welche Rechte genießt der Urheberrechtsinhaber?

Der Begriff "Urheberrecht" umfasst die folgenden Persönlichkeits- und Eigentumsrechte (Artikel 10):

(1) das Recht auf Veröffentlichung, dh das Recht zu entscheiden, ob ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll;

(2) das Urheberrecht, dh das Recht, die Urheberschaft zu beanspruchen und den Namen des Autors im Zusammenhang mit dem Werk erwähnen zu lassen;

(3) das Recht auf Änderung, dh das Recht, andere zu ändern oder zu ermächtigen, seine Arbeit zu ändern;

(4) das Recht auf Integrität, dh das Recht, seine Arbeit vor Verzerrung und Verstümmelung zu schützen;

(5) das Recht auf Vervielfältigung, dh das Recht, eine oder mehrere Kopien eines Werks durch Drucken, Fotokopieren, Lithografieren, Erstellen einer Ton- oder Videoaufzeichnung, Vervielfältigen einer Aufzeichnung, Vervielfältigen eines fotografischen Werks, Digitalisieren oder durch eine beliebige Kopie zu erstellen andere Mittel;

(6) das Recht zur Verbreitung, dh das Recht, das Original oder die Reproduktionen eines Werkes durch Verkauf oder sonstige Eigentumsübertragung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen;

(7) das Recht zur Vermietung, dh das Recht, andere gegen Bezahlung zu ermächtigen, das Original oder die Kopie von audiovisuellen Werken und Computersoftware vorübergehend zu verwenden, mit Ausnahme von Computersoftware, die nicht der Hauptgegenstand der Vermietung ist;

(8) das Ausstellungsrecht, dh das Recht, das Original oder die Reproduktion eines Kunstwerks und einer Fotografie öffentlich zu zeigen;

(9) das Recht auf Aufführung, dh das Recht, ein Werk öffentlich aufzuführen und die Aufführung eines Werkes auf verschiedene Weise öffentlich zu übertragen;

(10) das Recht, der Öffentlichkeit ein Kunstwerk aus den Bereichen Kunst, Fotografie, Kinematographie und audiovisuelle Werke zu zeigen, dh das Recht, es der Öffentlichkeit zu zeigen;

(11) das Recht auf Rundfunk, dh das Recht, ein Rundfunkwerk öffentlich oder drahtlos zu übertragen oder erneut zu übertragen und der Öffentlichkeit ein Rundfunkwerk über einen Lautsprecher oder ein anderes analoges Instrument zur Übertragung von Symbolen zu übermitteln; Töne oder Bilder, ausgenommen das Recht zur Übermittlung von Informationen in Netzen;

(12) das Recht auf Übermittlung von Informationen in Netzwerken, dh das Recht, der Öffentlichkeit ein Werk drahtgebunden oder drahtlos so zu übermitteln, dass die Öffentlichkeit von einem Ort und zu einem bestimmten Zeitpunkt auf diese Werke zugreifen kann individuell von ihnen ausgewählt;

(13) das Recht, filmische Arbeiten zu machen, dh das Recht, eine Arbeit auf einem Träger zu fixieren, indem audiovisuelle Werke produziert werden;

(14) das Recht auf Anpassung, dh das Recht, ein Werk zu ändern, um ein neues Werk der Originalität zu schaffen;

(15) das Recht auf Übersetzung, dh das Recht, ein Werk in einer Sprache in ein Werk in einer anderen Sprache zu übersetzen;

(16) das Recht auf Zusammenstellung, dh das Recht, Werke oder Teile von Werken aufgrund der Auswahl oder Anordnung zu einem neuen Werk zusammenzustellen; und

(17) Alle anderen Rechte, auf die ein Urheberrechtsinhaber Anspruch hat. 

III. Wem gehört das Urheberrecht?

Das Urheberrecht an einem Werk liegt beim Autor. Die natürliche Person, juristische Person oder andere Organisation, deren Name im Zusammenhang mit einem Werk genannt wird, gilt, sofern keine gegenteiligen Beweise vorliegen, als Urheber des Werks. (Artikel 12)

Autoren und andere Urheberrechtsinhaber können ihre Werke bei einem von der Urheberrechtsbehörde des Staates anerkannten Register registrieren. (Artikel 12)

Das Urheberrecht an einem Filmwerk und einem TV-Drama, das in einem audiovisuellen Werk enthalten ist, steht dem Produzenten des Werks zu, aber der Drehbuchautor, Regisseur, Kameramann, Texter, Komponist und andere Autoren davon haben das Urheberrecht in der Arbeit und haben das Recht, eine Vergütung gemäß dem mit dem Hersteller geschlossenen Vertrag zu erhalten. (Artikel 17)

Die Übertragung des Eigentums an der Originalkopie eines Werks ändert nichts am Eigentum am Urheberrecht des Werks, aber das Recht, die Originalkopie eines Kunstwerks oder eines fotografischen Werks auszustellen, steht dem Eigentümer dieses Originals zu Kopieren. (Artikel 20)

IV. Wie lange dauert die Schutzdauer für das Urheberrecht?

1. Urheber-, Änderungs- und Integritätsrechte 

Die Urheber-, Änderungs- und Integritätsrechte eines Autors sind zeitlich unbegrenzt. (Artikel 22)

2. Sonstige Urheberrechte (Artikel 23)

A. Schutzdauer für audiovisuelle Werke

Die Schutzdauer für das Veröffentlichungsrecht beträgt fünfzig Jahre nach Fertigstellung. andere Rechte bleiben fünfzig Jahre nach der ersten Veröffentlichung des Werkes geschützt.

B. Schutzdauer für andere Arbeiten

In Bezug auf ein Werk einer natürlichen Person beträgt die Dauer des Urheberrechtsschutzes die Lebensdauer des Autors und fünfzig Jahre nach seinem Tod.

In Bezug auf ein Werk einer (juristischen) Person beträgt die Schutzdauer für das Veröffentlichungsrecht fünfzig Jahre nach Abschluss seiner Entstehung, während andere Rechte nach der ersten Veröffentlichung eines solchen Werks fünfzig Jahre lang geschützt sind.

V. Technologische Maßnahmen zum Schutz des Urheberrechts

Ein Rechteinhaber kann technologische Maßnahmen zum Schutz des Urheberrechts und der urheberrechtlichen Rechte ergreifen. Keine Organisation oder Einzelperson darf ohne Erlaubnis des Rechteinhabers die technologischen Maßnahmen absichtlich umgehen oder zerstören. (Artikel 49)

VI. Wer ist die Regulierungsbehörde für das Urheberrecht?

Nationale Urheberrechtsverwaltung der Volksrepublik China (NCAC) und seine Amtskollegen sind für die landesweite Verwaltung des Urheberrechts verantwortlich. (Artikel 7)

VII. Wie kann die Regulierungsbehörde Urheberrechtsverletzer bestrafen? 

Die Regulierungsbehörde kann folgende Maßnahmen ergreifen (Artikel 53): 

(1) den Rechtsverletzer auffordern, die Rechtsverletzungshandlung einzustellen;

(2) den Verletzer warnen;

(3) rechtswidrige Einkünfte aus der Tat beschlagnahmen;

(4) Beschlagnahme und Vernichtung von rechtsverletzenden Reproduktionen und den zur Herstellung der rechtsverletzenden Reproduktionen verwendeten Werkzeugen;

(5) eine Geldstrafe in Höhe des Ein- bis Fünffachen des illegalen Umsatzes verhängen. 

VIII. Wie kann der Rechtsverletzer den Urheberrechtsinhaber entschädigen?

Wird ein Urheberrecht oder ein urheberrechtliches Recht verletzt, so hat der Rechtsverletzer die tatsächliche Verletzung des Rechtsinhabers oder das rechtswidrige Einkommen des Rechtsverletzers zu ersetzen.

Kann die tatsächliche Verletzung oder das rechtswidrige Einkommen nicht festgestellt werden, wird der Schaden durch Bezugnahme auf die Lizenzgebühr für diese Rechte ersetzt.

Wenn es schwierig ist, die tatsächliche Verletzung, das rechtswidrige Einkommen oder die Lizenzgebühr zu bestimmen, bestimmt das Volksgericht auf der Grundlage der Schwere des Verstoßes die Entschädigung von nicht mehr als 5 Mio. CNY. (Artikel 54)  

 

Foto von Man Chung (https://unsplash.com/@cmc_sky) auf Unsplash

 

Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam

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