Die Verwaltungsvorschriften zum Schutz von Unterwasser-Kulturrelikten Chinas wurden 1989 verkündet und 2011 bzw. 2022 geändert. Die letzte Revision trat am 1. April 2022 in Kraft.
Die Verordnung besteht aus 23 Artikeln, die darauf abzielen, den Schutz und die Verwaltung von Unterwasser-Kulturdenkmälern zu stärken.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Können ausländische Parteien in China Unterwasserkulturdenkmäler ausgraben?
Ja.
Sie müssen jedoch mit qualifizierten chinesischen Einrichtungen zusammenarbeiten, und alle kulturellen Relikte, Exemplare und Materialien, die aus den Ausgrabungsaktivitäten stammen, gehören China. (Art. 12)
2. Darf ich gefundene Unterwasser-Kulturdenkmäler für mich behalten?
Nein.
Jede Person, die Unterwasser-Kulturdenkmäler in Chinas Binnengewässern, Hoheitsgewässern oder anderen Gewässern unter chinesischer Gerichtsbarkeit findet, muss sich unverzüglich bei der zuständigen örtlichen Behörde für Kulturdenkmäler melden und sie abgeben. (Art. 9)
Titelbild von Rikke Filbært auf Unsplash
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam