Am 30. Juli 2021 wurde das SPC veröffentlicht die 28. Reihe von Führungskoffern, darunter sechs Fälle (Nr. 157-162) in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen, wie der Fall von Crosplus Einrichtungsgegenstände (Shanghai) Co., Ltd. v. Beijing Zhongrong Hengsheng Wood Industry Co., Ltd. und Möbel-Verkaufszentrum Nanjing Mengyang, usw.
In den Urheberrechtsverletzungsfällen von Crosplus Einrichtungsgegenstände (Shanghai) Co., Ltd. v. Beijing Zhongrong Hengsheng Wood Industry Co., Ltd. und Nanjing Mengyang Furniture Sales Centerhat das Gericht entschieden, dass das Kunstprodukt mit Originalität, Kunstfertigkeit, Praktikabilität und Reproduzierbarkeit, dessen Kunstfertigkeit von seiner Praktikabilität getrennt ist, als Gebrauchskunstwerk anerkannt und durch das Urheberrechtsgesetz als Kunstwerk geschützt werden kann. Die durch das Urheberrechtsgesetz geschützten Gebrauchskunstwerke müssen das Merkmal der Kunst haben, und das Urheberrecht schützt die Kunstfertigkeit von Gebrauchskunstwerken und nicht die Praktikabilität.
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