Chinas Oberster Volksgerichtshof (SPC) am 28. Juli 2021 freigelassen „Bestimmungen zu mehreren Fragen in Bezug auf die Anwendung von Gesetzen in Zivilsachen, die den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien zur Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten“ („die Bestimmungen“, 关于审理使用人脸识别技术处理个人信息相关民事案件适用法律若干问题的规定). Die Bestimmungen bestehen aus 16 Artikeln zu Anwendungsbereich, unerlaubter Handlung, vertraglichen Regelungen usw.
Artikel 1 der Bestimmungen regelt den Anwendungsbereich. Erstens gelten die Bestimmungen für relevante zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen natürlichen oder gleichgestellten Personen, die sich aus der Verwendung von Gesichtserkennungstechnologien zur Verarbeitung von Gesichtsinformationen ergeben. Zweitens gelten die Bestimmungen auch für die Verarbeitung von Gesichtsinformationen durch Informationsverarbeiter, die Gesichtserkennungstechnologien verwenden, oder für die Verarbeitung von Gesichtsinformationen, die durch Gesichtserkennungstechnologien generiert werden, jedoch ohne den Einsatz solcher Technologien.
Darüber hinaus wird in den Bestimmungen klargestellt, dass für den Fall, dass die Verarbeitung von Gesichtsinformationen auf der Einwilligung des Einzelnen beruht, die gesonderte Einwilligung der natürlichen Person oder des Vormunds der natürlichen Person einzuholen ist; und dass bei Verletzung einer solchen gesonderten Einwilligung eine natürliche Person gezwungen oder verschleiert gezwungen wird, der Verarbeitung ihrer Gesichtsdaten zuzustimmen, ein solches Verhalten eine Handlung darstellt, die die Persönlichkeitsrechte und Interessen der natürlichen Person verletzt.
Wenn ein Immobilienverwaltungsdienstleistungsunternehmen oder andere Gebäudeverwalter Gesichtserkennungstechnologie als einzige Methode zur Überprüfung der Identität von Immobilieneigentümern oder -nutzern für den Zugang zum Immobiliendienstleistungsbereich verwenden, wird das Gericht gemäß den Bestimmungen außerdem die Behauptung aufrechterhalten, dass eine angemessene Alternative Überprüfungsmethoden werden auf Wunsch der abweichenden Grundstückseigentümer oder Grundstücksnutzer bereitgestellt.
Titelbild von Jida Li (https://unsplash.com/@jida_leee) auf Unsplash
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam