Das Saatgutgesetz wurde im Jahr 2000 verkündet und 2004, 2013, 2015 bzw. 2021 geändert. Die letzte Revision trat am 1. März 2022 in Kraft.
Das Gesetz besteht aus 92 Artikeln, die darauf abzielen, die Keimplasma-Ressourcen zu schützen und rationell zu nutzen und die Entwicklung des Ackerbaus und der Forstwirtschaft zu fördern.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Können ausländische Institutionen oder Einzelpersonen chinesisches Saatgut erhalten?
Ja.
Allerdings ist eine Genehmigung durch die zuständige Abteilung für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten und die Abteilung für Forst- und Grünland des Staatsrates erforderlich. (Art. 11)
2. Ist der Saatgutexport nach China erlaubt?
Ja.
Importiertes Saatgut, das den nationalen oder Industriestandards entspricht, kann in China jedoch erst nach Quarantäne durch den Zoll verkauft werden. (Art. 56, Art. 58)
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