Straßenverkehrssicherheitsgesetz wurde 2003 verkündet und 2007, 2011 bzw. 2021 geändert. Die letzte Revision trat am 29 in Kraft.
Es gibt insgesamt 124 Artikel. Ziel des Gesetzes ist es, die Ordnung im Straßenverkehr aufrechtzuerhalten, Verkehrsunfälle zu verhindern und zu reduzieren und die Verkehrseffizienz zu verbessern.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss rechtmäßig einen Kraftfahrzeugführerschein erworben haben. Inhaber eines ausländischen Kraftfahrzeugführerscheins müssen nach Erfüllung der von der zuständigen Behörde für öffentliche Sicherheit beim Staatsrat (Ministerium für öffentliche Sicherheit) festgelegten Anforderungen an einen Führerschein und bestandener Prüfung durch die Verkehrskontrollbehörden der öffentlichen Sicherheitsorgane einen chinesischen Kraftfahrzeugführerschein ausgestellt werden.
2. Die Ausbildung zum Kraftfahrzeugführer wird von nichtstaatlichen Einrichtungen durchgeführt. Die zuständigen Verkehrsbehörden legen Fahrschulen und -klassen zur Verwaltung fest und verstärken die Aufsicht über die Fahrausbildungstätigkeiten. Die Fahrschulen und Klassen für Sonderzugmaschinen unterliegen der Aufsicht und Verwaltung der zuständigen Behörden der Landwirtschaft (Landmaschinen).
3. Wer unter staatlicher Kontrolle psychotrope Substanzen oder Betäubungsmittel getrunken oder eingenommen hat oder an Krankheiten leidet, die ihn am sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs hindern oder wegen Übermüdung nicht sicher fahren können, darf kein Kraftfahrzeug führen.
4. Die Gehwege der städtischen Hauptverkehrsstraßen sind planmäßig mit Blindspuren zu versehen. Kraftfahrzeuge und Nicht-Kraftfahrzeuge müssen sich rechts von der Straße halten. Wenn Straßen in Kfz-Fahrstreifen, Nicht-Kraftfahrzeug-Fahrstreifen und Gehwege unterteilt sind, nehmen die Kraftfahrzeuge, Nicht-Kraftfahrzeuge und Fußgänger die Fahrstreifen bzw. den Gehweg.
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam