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PRC Civil Code Series - 03: Die Sache mit Verträgen

So, 05. Juli 2020
Kategorien: Blog
Editor: Lin Haibin

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China verkündete seine erste Bürgerliches Gesetzbuch im Mai 2020, der sieben Teile umfasst, dh Allgemeine Grundsätze, tatsächliche Rechte, Verträge, Persönlichkeitsrechte, Ehe und Familie, Nachfolge, Haftung für unerlaubte Handlungen und ergänzende Bestimmungen. Der Vertrag ist sein dritter Teil. 

Für verwandte Beiträge zum Bürgerlichen Gesetzbuch der VR China klicken Sie bitte auf hier.

Für das chinesische Zivilgesetzbuch (kostenlose englische Version) klicken Sie bitte wie folgt auf jeden Teil:

Buch I Allgemeine Grundsätze (Englisch, Chinesisch)

Buch II Echte Rechte (Englisch, Chinesisch)

Buch III Vertrag (Englisch, Chinesisch)

Buch IV Persönlichkeitsrechte (Englisch, Chinesisch)

Buch V Ehe und Familie (Englisch, Chinesisch)

Buch VI Nachfolge (Englisch, Chinesisch)

Buch VII Haftung für unerlaubte Handlungen (Englisch, Chinesisch)

 

Zuvor hatte China das Vertragsrecht separat verkündet. Nach der Verkündung des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Vertragsgesetz am 1. Januar 2021 mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend abgeschafft werden.

"Teil III Vertrag”Hat insgesamt 29 Kapitel, die in drei Unterabschnitte unterteilt sind: Allgemeine Bestimmungen, typische Verträge und Quasi-Verträge.

Die „Allgemeinen Bestimmungen“ sehen den Abschluss, die Wirksamkeit, die Leistung, die Änderung, die Kündigung und die Haftung für Vertragsverletzungen vor.

Die „typischen Verträge“ sehen 18 typische Verträge vor, z. B. Kaufverträge, Leasingverträge, Technologieverträge und Partnerschaftsverträge.

Die „Quasi-Verträge“ sehen zwei Umstände vor: Negotiorum Gestio und ungerechtfertigte Bereicherung.

Wir haben einige bemerkenswerte Punkte wie folgt ausgewählt:

1. Verträge und geltende Gesetze 

Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zivilrechtlichen Subjekten zur Herstellung, Änderung und Beendigung des zivilrechtlichen Verhältnisses.

Wenn der Vertrag nicht unter eine der in den „Typischen Verträgen“ von „Teil III-Verträge“ vorgesehenen Arten fällt, können die „Allgemeinen Bestimmungen“ auf den Vertrag und die einschlägigen Bestimmungen von „Typische Verträge“ oder die meisten angewendet werden Auf ähnliche vertragsbezogene Bestimmungen anderer Gesetze kann verwiesen werden.

Die Parteien können das anwendbare Recht des Vertrages in Übereinstimmung mit dem Gesetz vereinbaren. Für die im Hoheitsgebiet Chinas zu erfüllenden Verträge gelten jedoch chinesische Gesetze für Joint Ventures mit chinesisch-ausländischem Eigenkapital, Joint Ventures mit chinesisch-ausländischem Vertrag und chinesisch-ausländische Zusammenarbeit bei der Erkundung und Nutzung natürlicher Ressourcen.

2. Abschluss und Wirksamkeit von Verträgen

Die Parteien können bei Vertragsabschluss eine schriftliche, mündliche oder sonstige Form verwenden.

"Schriftliche Form" bezeichnet jede Form, mit der die in einem Vertrag enthaltenen Informationen in greifbarer Form reproduziert werden können, z. B. eine schriftliche Vereinbarung, ein Brief, ein Telegramm, ein Fernschreiben oder ein Fax.

Alle elektronischen Daten, die in greifbarer Form den Inhalt anzeigen können, den sie durch elektronischen Datenaustausch oder E-Mail spezifizieren und auf den jederzeit Bezug genommen werden kann, gelten als schriftliche Form.

Wenn die Parteien einen Vertrag in Form eines Vertragsinstruments abschließen, kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, an dem beide Parteien ihre Unterschriften, Fingerabdrücke oder Siegel daran anbringen. Ein rechtmäßig geschlossener Vertrag wird mit seinem Abschluss wirksam, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht oder von den Parteien vereinbart wurde.      

3. Kündigung von Verträgen      

Die Parteien können den Grund für die Kündigung des Vertrages durch eine der Parteien vereinbaren. Wenn der Grund eintritt, kann die Partei mit dem Recht zur Kündigung den Vertrag kündigen.

Darüber hinaus kann der Vertrag unter folgenden Umständen einseitig aufgelöst werden, auch wenn die Parteien dies nicht vereinbart haben:

(1) Aufgrund höherer Gewalt ist es unmöglich, den Vertragszweck zu erreichen.

(2) Jede Partei erklärt ausdrücklich oder weist durch ihr Verhalten darauf hin, dass sie ihre Hauptschulden vor Ablauf des Leistungszeitraums nicht begleichen wird;

(3) Jede Partei verzögert die Erfüllung ihrer Hauptschulden und führt diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist aus, nachdem sie dazu aufgefordert wurde.

(4) Jede Partei verzögert die Erfüllung ihrer Schulden oder hat andere Verstöße, die es unmöglich machen, den Vertragszweck zu erreichen.

(5) Sonstige gesetzlich vorgeschriebene Umstände.

4. Gesetzliche und vereinbarte Haftung für Vertragsverletzungen

(1) Gesetzliche Haftung bei Vertragsverletzung

Wenn eine Partei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt oder deren Erfüllung nicht im Einklang mit der Vereinbarung steht, haftet sie für Vertragsverletzungen wie die kontinuierliche Erfüllung, das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen oder den Ausgleich von Verlusten.

(2) Vereinbarte pauschalierte Schäden oder Schäden 

Zusätzlich zur gesetzlichen Haftung für Vertragsverletzungen können die Parteien auch vereinbaren, dass eine Partei, wenn sie gegen den Vertrag verstößt, der anderen Partei einen bestimmten pauschalierten Schadenersatz zahlt, der der Schwere der Vertragsverletzung angemessen ist, und dies auch vereinbaren über die Berechnungsmethode der Höhe des durch die Vertragsverletzung verursachten Schadens.

Ist die vereinbarte Höhe des pauschalierten Schadens geringer als die durch die Vertragsverletzung verursachten Verluste, kann das Gericht oder das Schiedsgericht auf Antrag der Parteien die Höhe des pauschalierten Schadens erhöhen; Ist die vereinbarte Höhe des pauschalierten Schadensersatzes übermäßig hoch als die tatsächlich entstandenen Verluste, kann das Gericht oder das Schiedsgericht sie auf Antrag der Parteien gegebenenfalls senken.

 

 

Die englische Übersetzung des Zivilgesetzbuchs der VR China kann derzeit bei China Justice Observer vorbestellt werden. Wenn Sie an einer Vorbestellung interessiert sind, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Meng Yu unter meng.yu@chinajusticeobserver.com. Das Zivilgesetzbuch der VR China mit insgesamt 110,123 chinesischen Wörtern wird ins Englische übersetzt, und die englische Übersetzung (geschätzt auf 60,000 Wörter) kostet 4400 US-Dollar. Wir werden die englische Übersetzung und die englisch-chinesische Version innerhalb von 2 Wochen bereitstellen.

 

Foto von Zain Lee auf Unsplash

Anbieter: China Laws Portal-Team

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