Das neu geänderte Verwaltungsstrafrecht der Volksrepublik China wurde vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses am 22. Januar 2021 beschlossen und trat am 15. Juli 2021 in Kraft.
Eine bemerkenswerte Überarbeitung des jüngsten Verwaltungsstrafgesetzes ist die Regelung „Keine Strafe bei Erstverstößen“, die besagt, dass Tätern, die erstmals eine Straftat mit geringfügigen Schadensfolgen begehen und umgehend Korrekturen vornehmen, keine Verwaltungsstrafen verhängt werden dürfen.
In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsstrafgesetz hat die staatliche Steuerverwaltung die „Keine Strafen für den ersten Verstoß Liste der Fälle von Steuerverwaltungsstrafen“ (税务行政处罚“首违不罚“事项清单)( implementiert am 1. April 2021). Die Liste stellt klar, dass alle der folgenden drei Bedingungen erfüllt sein müssen, um den Grundsatz „keine Strafen für den ersten Verstoß“ anzuwenden: (1) Steuerpflichtige und Einbehaltungsberechtigte begehen erstmals eine in der Liste der staatlichen Steuerverwaltung aufgeführte Handlung, wie „Steuerzahler reichen nicht alle Bankkonten gemäß dem Gesetz über die Steuerverwaltung, den Durchführungsbestimmungen und anderen einschlägigen Bestimmungen bei den Steuerbehörden ein“; (2) die Folgen sind geringfügig; und (3) Steuerpflichtige und Einbehaltungsberechtigte ergreifen die Initiative, um Berichtigungen vorzunehmen, bevor die Finanzbehörden dies erfahren, oder nehmen Berichtigungen innerhalb der von den Finanzbehörden angeordneten Frist vor.
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