Die Antwort lautet Nein. In China ist keine Partei verpflichtet, der anderen Partei nach der Scheidung Unterhalt zu zahlen. Wenn jedoch das eheliche Eigentum in einer Scheidung verteilt wird, kann die Frau etwas mehr Eigentum verteilt werden.
References:
Zivilgesetzbuch von China: Teil V Ehe und Familie (2020): Artikel 1085,1087
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