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Wann sollte in China beim Gericht die Vollstreckung von Urteilen/Schiedssprüchen beantragt werden? – CTD 101-Serie

Do, 25. Mai 2023
Editor: CJ Beobachter

Die Antragsfrist für die Vollstreckung beträgt zwei Jahre. Der chinesische Gesetzgeber arbeitet derzeit an einem neuen Gesetz, um den Zeitraum auf drei Jahre zu verlängern.

Dieser Post wurde erstmals in veröffentlicht CJO GLOBAL, die sich für die Bereitstellung einsetzt Beratungsleistungen im grenzüberschreitenden Handelsrisikomanagement und Inkasso im Zusammenhang mit China. Wie das Inkasso in China funktioniert, erklären wir Ihnen im Folgenden.

1. Wann beginnt die Frist?

(1) Die Frist beginnt in der Regel mit dem letzten Tag der im Urteil oder Schiedsspruch festgelegten Frist zur Schuldenerfüllung.

Wenn das Urteil beispielsweise verlangt, dass der Schuldner Ihnen innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten des Urteils eine Entschädigung zahlt, sollten Sie beim Gericht die Vollstreckung des Urteils innerhalb von zwei Jahren ab dem 2. Tag beantragen. Andernfalls wird das Gericht das Urteil nicht für Sie vollstrecken.

(2) Verpflichtet das Urteil oder der Schiedsspruch den Schuldner, die Schuld in mehreren Raten zu begleichen, beginnt die Frist mit dem Ablauf der Leistungsfrist der letzten Rate.

Wenn das Urteil beispielsweise verlangt, dass der Schuldner Ihnen die erste Entschädigung innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Urteils und die zweite Entschädigung innerhalb von 90 Tagen an Sie zahlt, können Sie beim Gericht die Durchsetzung dieser beiden Entschädigungen innerhalb dieser Frist beantragen 2 Jahre ab dem 91. Tag.

(3) Ist im Urteil oder Schiedsspruch keine Leistungsfrist festgelegt, so beginnt die Frist für den Antrag auf Vollstreckung mit dem Datum des Inkrafttretens des Rechtsakts.

Wenn ein Urteil beispielsweise verlangt, dass der Schuldner die Kaution an Sie zurückerstattet, der Zeitpunkt der Rückerstattung jedoch nicht angegeben wird, können Sie innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Urteils beim Gericht die Durchsetzung der Kautionsrückerstattung beantragen.

2. Gilt dieser Zeitraum für die Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in China?

Ja. Wenn Sie ein ausländisches Urteil oder einen Schiedsspruch in China vollstrecken möchten, müssen Sie innerhalb der oben genannten Frist ebenfalls einen Antrag beim chinesischen Gericht stellen.

Was passiert, wenn Sie die Vollstreckung nicht innerhalb der oben genannten Frist beantragen? Nun, in der Praxis haben wir hierfür eine Lösung gefunden.

In China gliedert sich die Vollstreckung ausländischer Urteile oder Schiedssprüche in zwei Phasen: Anerkennung und Vollstreckung. Für die Anerkennungsphase sieht das Gesetz keine Frist vor; Für die Vollstreckungsphase sind die Vorgaben der oben genannten Frist zu beachten.

Die meisten Parteien beantragen gleichzeitig die Anerkennung und die Vollstreckung, wodurch sie an die oben genannte Frist gebunden sind.

Einige Parteien werden jedoch zunächst beim chinesischen Gericht die Anerkennung ausländischer Urteile oder Schiedssprüche beantragen, was nicht der oben genannten Frist unterliegt. Nachdem die betroffene Partei eine Entscheidung erhalten hat, mit der das Urteil oder der Schiedsspruch des chinesischen Gerichts anerkannt wird, kann sie innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Entscheidung die Vollstreckung beantragen.

 

 

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Photo by Herr Daaaa on Unsplash

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