Ja.
Die natürliche Person kann durch Testamentierung ihren Nachlass an eine Organisation oder Einzelperson veräußern und die Erbschaft bestimmen.
Mit einem Wort, die natürliche Person kann bestimmen, wer und wie viel erbt, indem sie den Nachfolger unter den intestierten Nachfolgern ernennt (wie z Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern väterlicherseits und Großeltern mütterlicherseits)
Darüber hinaus kann die natürliche Person durch ein Testament ihr Vermögen dem Staat oder einem Kollektiv oder einer anderen Organisation oder Person als ihrem gesetzlichen Nachfolger spenden.
Referenz: Das Bürgerliche Gesetzbuch: Artikel 1133
* * *
Benötigen Sie Unterstützung in grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten (Ehe und Nachfolge)?
CJO-FamilieDas Team von 's bietet Ihnen einen in China ansässigen Beratungsservice, einschließlich Fallbewertung und -management, Hintergrundprüfung und Inkasso ('Last Mile'-Service). Wenn Sie in grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten auf Probleme stoßen oder Ihre Geschichte teilen möchten, können Sie sich an unseren Kundenbetreuer wenden Julia Yuan (julia.yuan@chinajusticeobserver.com).
CJO Family ist ein Produkt von China Justice Observer.
Wenn Sie mehr über CJO Family erfahren möchten, klicken Sie bitte hier.
Wenn Sie mehr über den grenzüberschreitenden Service für Familienangelegenheiten von CJO Family erfahren möchten, klicken Sie bitte hier.
Wenn Sie weitere Artikel von CJO Family zu grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten lesen möchten, klicken Sie bitte auf hier.
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam