Am 20 hat die Nationale Aufsichtskommission die „Ausführungsordnung zum Aufsichtsrecht der Volksrepublik China“ (中华人民共和国监察法实施条例), die am selben Tag in Kraft getreten ist. Dieses Reglement ist das erste Aufsichtsreglement der Nationalen Aufsichtskommission seit ihrer Einrichtung.
Es gibt 287 Artikel in den Verordnungen, die neun Chartas für jedes Kapitel des Aufsichtsgesetzes bilden: Allgemeine Bestimmungen, Aufsichtsbehörden und -aufgaben, Aufsichtsumfang und -zuständigkeit, Aufsichtsbefugnisse, Aufsichtsverfahren, internationale Zusammenarbeit gegen Korruption, Aufsicht über Aufsichtsbehörden und Aufsichtspersonal, gesetzliche Haftung und ergänzende Bestimmungen.
Das Reglement legt den Untersuchungsumfang der Aufsichtsbehörden fest und listet 101 Amtsdelikte auf, für die die Aufsichtsbehörden zuständig sind. Die Verordnung gliedert die im Aufsichtsgesetz vorgesehenen Aufsichtsverfahren in sieben spezifische Phasen: Umgang mit Hinweisen, vorläufige Prüfung, Einreichung des Falles, Untersuchung, Prozess, Beseitigung und Übergabe zur Überprüfung und Strafverfolgung und vereinheitlicht damit die Aufsichtsverfahren.
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