Eltern, die ungewöhnliche Schwierigkeiten haben und ihre Kinder nicht ernähren können, können sie zur Adoption freigeben.
Beide leiblichen Elternteile stellen ihre Kinder gemeinsam zur Adoption. Wenn jedoch einer der leiblichen Elternteile unbekannt ist oder nicht gefunden werden kann, kann das Kind von einem Elternteil zur Adoption freigegeben werden.
Wenn die Eltern eines Minderjährigen nicht über die volle zivile Kapazität verfügen und dem Minderjährigen ernsthaften Schaden zufügen können, kann der Vormund des Minderjährigen ihn zur Adoption freigeben.
References:
Zivilgesetzbuch von China: Teil V Ehe und Familie (2020): Artikel 1094, 1095, 1097
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