Chinas Justizbeobachter

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Wie lange muss ein Erbe in China eine Erbschaft geltend machen?

Die Nachfolge beginnt, wenn eine Person stirbt oder für tot erklärt wird.

(1) Erklärt ein Nachfolger nicht innerhalb von 60 Tagen nach Beginn der Erbschaft, die Erbschaft auszuschlagen, so gilt die Erbschaft als angenommen.

Ein Nachfolger, der nach Beginn der Erbschaft auf die Erbschaft verzichtet, hat vor der Verfügung über den Nachlass seinen Verzicht schriftlich mitzuteilen. Fehlt ein solcher Hinweis, gilt die Erbschaft als angenommen.

(2) Äußert der Vermächtnisnehmer seinen Willen zur Annahme des Vermächtnisses nicht innerhalb von 60 Tagen nach Beginn der Erbschaft, so gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen.

Der Vermächtnisnehmer hat innerhalb von 60 Tagen nach Kenntniserlangung des Vermächtnisses anzuzeigen, das Vermächtnis anzunehmen oder abzulehnen; unterlässt er dies nach Ablauf der Frist, so gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen.

Wer ist der Vermächtnisnehmer?

Wenn ein Erblasser ein Testament erstellt und sein persönliches Vermögen anderen Organisationen oder Einzelpersonen als dem Staat schenkt, sind die kollektiven Wirtschaftsorganisationen, denen der Erblasser angehört, oder seine gesetzlichen Nachfolger, diese Organisationen oder Einzelpersonen die Vermächtnisnehmer.

Als Rechtsnachfolger gelten Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern väterlicherseits und Großeltern mütterlicherseits des Verstorbenen.

 

Bezug: Artikel 1 der Auslegung des Obersten Volksgerichtshofs über die Anwendung des Teils der Erbfolge des Zivilgesetzbuches der Volksrepublik China (I); Artikel 1124 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

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Titelbild von ZHENG XIN (https://unsplash.com/@diamant_momo) auf Unsplash

 

Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam

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