Erstens wird bei einer Scheidung das eheliche Eigentum (Gemeinschaftseigentum) verteilt, während das nichteheliche Eigentum (persönliches Eigentum) nicht verteilt wird und jeder Ehegatte weiterhin sein persönliches Eigentum behält.
Zweitens können der Ehemann und die Ehefrau verhandeln, wie die ehelichen Güter verteilt werden sollen. Wenn eine solche Verhandlung fehlschlägt, können sie das Gericht auffordern, die Immobilien zu verteilen.
Drittens wird das Gericht dem Grundsatz der gleichmäßigen Verteilung des ehelichen Eigentums folgen. Es werden jedoch mehr Immobilien verteilt an: (1) die Partei, die das Sorgerecht für ein Kind (Kinder) erhalten hat; (2) die Frau; (3) die Partei, die bei der Scheidung kein Verschulden trifft; und (4) die Partei, die sich während der Ehe mehr um Familienmitglieder kümmert.
Viertens darf nach der Scheidung keine Partei der anderen Partei Unterhalt gewähren, aber die Partei, die kein Sorgerecht hat, trägt einen Teil der Gebühren für die Erziehung des Kindes (der Kinder).
References:
Zivilgesetzbuch von China: Teil V Ehe und Familie (2020): Artikel 1085, 1087
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